Gewaltentrennung - Staatsrechtlicher Aufbau der Republik Österreich

In Österreich gilt das Prinzip der Gewaltentrennung. Das bedeutet, die Verwaltung ist von der Justiz sowie der Gesetzgebung (welche auf der Bundesebene durch Nationalrat und Bundesrat, auf der Landesebene durch die Landtage erfolgt) getrennt.

  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit geht vom Bund aus.
  • Durch Bundes- oder Landesgesetz kann aber in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen Gerichte vorgesehen werden.
  • Das Prinzip der Gewaltentrennung erlaubt, dass in bestimmten Fällen die Organe der Gesetzgebung Verwaltungsaufgaben besorgen dürfen oder Mitwirkungsrechte haben.
  • Die "Allgemeinen Vertretungskörper" der Gemeinden, die Gemeinderäte, sind keine Gesetzgebungsorgane.
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