Bedienstete mit Sonderaufgaben - Organisation der Stadtverwaltung

Um kommunale Großprojekte und/oder kommunale Sonderaufgaben sowie konkrete Koordinationsfunktionen innerhalb des Magistrats besser erfüllen zu können, besteht die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als "Bedienstete mit Sonderaufgaben" einzusetzen.

Diese Bediensteten mit Sonderaufgaben werden jeweils von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister bestellt. Die Magistratsdirektorin oder der Magistratsdirektor verlautbart ihre Funktion durch Erlass. Sie haben zur Durchsetzung der ihnen übertragenen Aufgabe ein Weisungsrecht gegenüber den Leiterinnen und Leitern jener Dienststellen, in deren Vollzugsbereich die den Bediensteten mit Sonderaufgaben übertragenen Zuständigkeiten fallen.

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