Dienststellen des Magistrats - Organisation der Stadtverwaltung

An der Spitze der Dienststellen stehen die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die jeweilige Dienststelle und sind gegenüber allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsberechtigt beziehungsweise weisungsverpflichtet. Die Struktur der Dienststellen ist daher monokratisch.

Grundsätzlich haben die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter das "Selbstorganisationsrecht". Das bedeutet, sie können die innere Organisation ihrer Dienststelle selbst bestimmen und den Aufgaben anpassen. Bei der Festsetzung der Zahl und der Bewertung der Dienstposten sind sie aber an die Entscheidungen beziehungsweise Vorgaben der Magistratsdirektion gebunden. Die Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter und der übrigen Bediensteten sind in der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) festgeschrieben.

Die Dienststellen haben grundsätzlich eingeschränkte Kompetenzen über den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel. Die Höhe jener Beträge, bis zu denen der Magistrat (die Dienststellen) selbst, das heißt ohne Mitwirkung des Gemeinderates/Stadtsenates/Gemeinderatsausschusses, tätig werden darf, wird alljährlich vom Gemeinderat bestimmt:

Verordnung des Gemeinderates betreffend die Feststellung der Wertgrenzen für das Jahr 2023

Wichtige Festlegungen über die Durchführung des Voranschlages (Budgets) enthält die Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien 2018 (HO 2018). Jedes eine Ausgabe bewirkende Vorhaben des Magistrats muss grundsätzlich im Voranschlag (beschlossen vom Gemeinderat) vorgesehen sein. Im Voranschlag nicht bedeckte Ausgaben dürfen ohne besondere Genehmigung nicht geleistet werden.

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