Personen, die eine Diskriminierung nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz vermuten, können einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Das Schlichtungsverfahren ist nicht öffentlich und kostenfrei. Vertrauenspersonen sind zulässig.
Ziel ist ein möglicher außergerichtlicher Vergleich.
Im Falle einer Nicht-Einigung wird eine Bestätigung darüber ausgestellt. Diese ist zwingende Voraussetzung für eine mögliche Klage bei Gericht.
Für Bedienstete der Stadt Wien ist ein Schlichtungsverfahren gemäß den Dienstordnungen nicht vorgesehen.