Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Luftqualität

Wien hat, für eine Millionenstadt ungewöhnlich, eine florierende Landwirtschaft innerhalb der Stadtgrenzen. 14 Prozent der Fläche Wiens werden landwirtschaftlich genutzt. Von den 645 landwirtschaftlichen Betrieben werden jährlich rund 70.000 Tonnen Gemüse, rund 2.000 Tonnen Obst und rund 2,5 Millionen Liter Wein produziert. Dies bedeutet wegen der kurzen Transportwege eine gesunde und umweltfreundliche Nahversorgungsquelle.

Maßnahmen gegen Feinstaub

Die Landwirtschaft um und in Wien trägt aber auch zur Vorbelastung der Wiener Luft mit Feinstaub bei. Zwar ist sie mengenmäßig kein Hauptverursacher, dennoch sind Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene notwendig:

  • Reduktion der Ruß-Partikel bei landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen. Für neue Traktoren sind Partikelfilter erhältlich, bei bestehenden Modellen ist eine Nachrüstung möglich.
  • Verringerung von Ammoniakemissionen, einer Vorläufersubstanz für Feinstaub, die bei der Tierhaltung und Gülleausbringung entsteht. In geringeren Mengen entsteht Ammoniak auch aus leicht löslichen Mineraldüngern. Vorteile bringt der Biolandbau, weil der Viehbesatz geringer ist und weil weniger intensiv gedüngt wird. So wird etwa keine Gülle aus Massentierhaltung oder leichtlöslicher Stickstoffdünger verwendet, wodurch weniger Stickstoff in Form von Ammoniak an die Luft abgegeben wird. Weitere Ammoniak-Reduktionen können durch verbesserte Güllelagerungs- und -applikationstechniken erzielt werden.
  • Grundsätzlich verboten sind die Brandrodung und das flächenhafte Abbrennen von biogenen Materialien. Das Abbrennen von Einzelgehölzen, Gehölzgruppen, Hecken, Wiesen und Schilfbeständen ist genauso tabu.
  • Wer einen Schreber- oder Hausgarten hat, darf biogene Abfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen im Freien verbrennen. Das gilt auch dann, wenn im Garten Obst und Gemüse lediglich in kleinen Mengen zum Eigengebrauch angebaut werden oder nur ein paar Ziersträucher und Blumen wachsen. Verbrannt werden dürfen lediglich biogene Materialien:
    • die von Krankheitserregern oder Schädlingen befallen sind,
    • die einen so hohen Schadstoffgehalt aufweisen, dass sie die Komposterzeugung gefährden würden,
    • deren Masse einen Kubikmeter nicht überschreitet. Für größere Mengen oder falls das Verbrennen mit hohen Flammen und viel Rauch verbunden ist, braucht man eine behördliche Bewilligung der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)

Feinstaub (PM10 und PM2,5) - Particulate Matter

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