5.6.8 Einbindung von PDF-Dokumenten in den Artikel

PDF-Dokumente werden in der Regel über einen Link im Artikel (HTML-Seite) angeboten. Das Öffnen eines PDF-Dokuments wird in manchen Situationen als "lästig" empfunden. Zudem ist die erforderliche Lese-Software zwar weit- aber nicht vollständig verbreitet.

Links zu PDF-Dokumenten werden deshalb auf wien.at über eine zentrale CSS-Anweisung automatisch mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Diese Auszeichnung geschieht im Internet Explorer 6 nicht, da dieser Browser die verwendete Methode nicht interpretieren kann. Ab Internet Explorer 7 erfolgt die Auszeichnung.

Schema für die redaktionelle Einbindung von PDF-Dokumenten

Die Größe des PDF wird von den Autorinnen und Autoren im Text angegeben, damit die Benutzerin oder der Benutzer entscheiden kann, ob sie oder er über die notwendige Bandbreite für den Download verfügt. Die Größenangabe kann gerundet werden. Das Limit für die maximale Dateigröße eines PDF liegt bei 10 MB. Falls das Dokument größer als fünf Megabyte ist, ist es sinnvoll, das Dokument auch in einzelnen Abschnitten zum Download anzubieten.

Beispiel: Brenner-Basistunnel - Mediationsverfahren

Wird zusätzlich auch eine RTF-Version angeboten, ist eine horizontale Liste zu verwenden:

Dadurch ist sichergestellt, dass von Screenreadern der Name des Dokuments und das Format sowie die Dateigröße vorgelesen werden.

Besonders bei großen PDF-Dokumenten ist eine kurze Beschreibung des Inhalts im Artikel (HTML-Seite) nützlich.

PDF-Dokumente externer Webseiten sollen nicht auf wien.at kopiert und produziert werden. Das schafft nur unnötige Dubletten, bei Änderungen bleiben womöglich alte Texte online, was äußerst problematisch sein kann.
Deshalb: Externe PDF-Dokumente ausschließlich verlinken.

Wird auf PDF-Dokumente externer Webseiten verlinkt, sollte nach Möglichkeit ebenfalls auf einen vorgelagerten, passenden Artikel (HTML-Seite) verlinkt werden. Ist dies nicht möglich (zum Beispiel weil der externe Anbieter eine solche Seite nicht anbietet oder der entsprechende PDF-Link nur einer unter zahlreichen anderen ist), muss im Interesse der Leserinnen und Leser auf der eigenen Seite kurz beschrieben werden, wohin der Link führt, wie groß das Dokument ist und welcher Inhalt einen erwartet.

Ein Link zum Download des Adobe Acrobat Reader ist nur mehr bei online zur Verfügung gestellten Bescheiden und auf Amtshelferseiten notwendig.

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