5.5.9.7 Wartung

Bei der Entwicklung von Anwendungen sind Vorkehrungen zu treffen, um Daten für die Steuerung, Überwachung und über die Nutzung der E-Government-Anwendungen verfügbar zu machen.

Formulare bedürfen auch nach Onlinestellung einer dauerhaften Betreuung. Schon geringfügige Änderungen im Umfeld des Formulars, etwa durch technische, personelle oder organisatorische Einflüsse können rasch dazu führen, dass die Anwendung nicht mehr funktioniert. Zusätzlich zu einem technischen Monitoring ist durch die verantwortliche Fachdienststelle sicher zu stellen, dass der erfolgreiche Ablauf aller Anwendungen in regelmäßigen Abständen überprüft wird (etwa durch einen manuell durchgeführten "Testantrag"). Dies gilt insbesondere für komplexere Applikationen, die auf mehrere Datenbanken und Basisdienste zurück greifen.

Prüfen Sie vor allem auch die E-Mail-Adressen, an die via Formular eingegebene Daten übermittelt werden. Meist werden hier Alias-Adressen eingesetzt, die bei personellen Veränderungen oft nicht nachgezogen werden. Die E-Mail verfehlt ihr Ziel, nicht einmal eine Rückmeldung über die negative Zustellung ist möglich.

E-Government-Anwendungen sind hinsichtlich KundenInnenzufriedenheit mit geeigneten Mitteln zu evaluieren.

Dafür kommen geschäftsfallabhängig Nutzungsstatistiken, quantitative und qualitative Erhebungen und Usabilitystudien in Frage. Die Vorgangsweise ist im Vorfeld mit dem Presse- und Informationsdienst (MA 53) abzustimmen.

Für jedes neu erstellte Formular muss auch eine Auswertung über die Zugriffe (möglichst detailliert samt Aufzeichung von Abbrüchen etc.) möglich sein. Generell sollte bei neu erstellten Formularen nach zwei Wochen eine Auswertung der Zugriffe erfolgen, ansonsten quartalsweise.

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