4.6.1.2 Überschrift einer Amtshelferseite

Wichtig ist gleich zu Beginn eine sprechende, verständliche Überschrift, die den Bürgerinnen und Bürgern zeigt, was sie auf dieser Seite erwartet. In der Überschrift steht immer zuerst das Thema, worum es sich bei dem Amtsweg handelt. Danach folgt der Hinweis, um welche Art von Verfahren es geht (also zum Beispiel ob es ein "Antrag", eine "Anmeldung" oder eine "Terminreservierung" ist). Der Begriff "Ansuchen" ist zu vermeiden, stattdessen soll der Begriff "Antrag" verwendet werden. In der Überschrift dürfen keine Zitate von Gesetzen vorkommen (zum Beispiel "gemäß § ... StVO ..."). Wird mit der Amtshelferseite ein E-Government-Formular angeboten, muss die Überschrift der Amtshelferseite mit der Überschrift des Formulars abgestimmt bzw. gleichlautend sein.

Beispiele:

  • "Wohnbeihilfe - Antrag"
  • "Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Bewilligung"

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