4.2.7 Stil

Die Informationen auf wien.at sollen von möglichst vielen Benutzerinnen und Benutzern verstanden werden können. Eine verständliche, klare Sprache in einem neutralen Stil erleichtert das Erfassen des Inhalts.

  • Verständliche Sprache: Verwenden Sie einfache, kurze Sätze und geläufige Begriffe. Wenn Fremdwörter verwendet werden, erklären Sie diese. Die behandelten Sachverhalte sollen einfach und auch für Laien verständlich dargestellt werden. Vermeiden Sie technische oder juristische Ausdrücke und Abkürzungen (ohne Erläuterung der Langform).
  • Keine Füllwörter: Verzichten Sie auf Füllwörter wie "nur", "aber" oder "sogar". Das hält die Texte kurz und bringt keinen Informationsverlust.
  • Formulieren Sie aktiv: Achten Sie darauf, dass Ihre Sätze nicht zu sehr von Hauptwörtern dominiert werden, und vermeiden Sie Passiv-Konstruktionen.
    Beispiele:
    • Statt "Die Formulierung sollte lebendig sein."
      besser: "Formulieren Sie lebendig!"
    • Statt: "Bei Verhinderung kann der Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person ausgehändigt werden."
      besser: Wenn Sie verhindert sind, bevollmächtigen Sie schriftlich eine Person, die den Ausweis bei der Behörde abgibt."
  • Kürze und Prägnanz: Ein verständlicher Text sollte in seinem Inhalt weder weitschweifig noch gedrängt erscheinen. Das Informationsziel sollte stets erkennbar sein. Ein zu weitschweifiger Text erschwert das Verständnis ebenso wie ein extrem knapper Text.
  • Anregende Zusätze: Anregende Zusätze wie Beispiele, Illustrationen und Analogien usw. können die Verständlichkeit eines Textes verbessern, wenn sie wohlüberlegt eingesetzt werden. Vermeiden Sie reißerische, übertriebene Formulierungen, Floskeln oder PR-Jargon.
    Beispiel:
    • statt: "Mithilfe eines Devolutionsantrags kann Beschwerde gegen ein behördliches Versäumnis bei der unmittelbar höheren Instanz eingereicht werden.
    • besser: "Ein Zivildiener hat einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit seiner Verpflegung eingeschrieben aufgegeben. Er erhält von der zuständigen Behörde innerhalb der Entscheidungsfrist (sechs Monate) keine Rückmeldung. In diesem Fall hat der Zivildiener die Möglichkeit, einen Devolutionsantrag an das Bundesministerium für Inneres zu richten."
      (Zitiert aus: Leistungsbeschreibung für Leistungen und Teilleistungen des E-Government-Leistungskatalogs)
  • Orientieren Sie sich nicht zu stark am Gesetzestext bei den Formulierungen.
    Beispiel
    • statt: "Gelangt ein verlorener oder entfremdeter Reisepass, dessen Gültigkeitsdauer nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist, wieder in den Besitz des Passinhabers, so hat er dies der Behörde unverzüglich zu melden; wurde ihm bereits ein neuer Reisepass ausgestellt, hat er anlässlich dieser Mitteilung den wieder in seinen Besitz gelangten Reisepass der Behörde zur Entwertung vorzulegen."
    • besser: "Falls ein verlorener oder gestohlener Reisepass wieder auftaucht, müssen Sie dies der Passbehörde unverzüglich melden, wenn er nicht bereits länger als fünf Jahre abgelaufen ist. Wurde Ihnen in der Zwischenzeit ein neuer Reisepass ausgestellt, müssen Sie den alten im Zuge der Meldung entwerten lassen."
      (Zitiert aus: Leistungsbeschreibung für Leistungen und Teilleistungen des E-Government-Leistungskatalogs)
  • Persönliche Anrede: Bei konkreten Handlungsaufforderungen ist eine persönliche Anrede sinnvoll. Verwenden Sie jedoch nicht für alle Informationen eine persönliche Ansprache, da sonst ein Widerspruch zum neutralen Stil entstehen kann.
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