4.3.5.2 Nummerierung (Geordnete Listen)
Geordnete Listen sind in ihrer Reihenfolge voneinander abhängig und werden automatisch fortlaufend gereiht. Die Listeneinträge derselben Ebene haben jeweils die gleiche Aufzählungsform (alphabetisch oder numerisch).
Mögliche Aufzählungsformen:
- 1. 2. 3.
- I, II, III
- A, B, C
- a, b, c
Beispiel
Das Landesgesetzblatt für Wien ist, soweit nicht besondere anders lautende Kundmachungsvorschriften bestehen, bestimmt zur Verlautbarung
- der Gesetzesbeschlüsse des Landtages,
- der Kundmachungen über die Wiederverlautbarung von Landesgesetzen,
- der Verordnungen der Landesregierung,
- der Verordnungen des Landeshauptmannes, ...
Weiterführende Informationen
- 4.3.2 Semantische Auszeichnung einzelner Texte (Markup)
- 4.3.5 Listen (Übergeordnetes Kapitel)
wien.at-Redaktion
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