4.3.1 Allgemeine Richtlinien zur Textformatierung

  • Texte sind linksbündig zu halten. Ausnahmen sind Tabellenüberschriften oder Feldbezeichnungen bei Formularen.
  • Großschreibung von ganzen Worten (Versalschrift) ist zu vermeiden, da dadurch eine schlechte Lesbarkeit entsteht.
    Beispiel: "Baubescheinigung" statt "BAUBESCHEINIGUNG".
    Ausnahmen sind Eigennamen wie etwa "WIEN ENERGIE". Eigennamen, die abwechselnd große und kleine Buchstaben oder Sonderzeichen enthalten, sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Sie sind für Personen, die auf alternative Lesegeräte ("Screenreader") angewiesen sind, nicht nutzbar.
  • Die Hervorhebung wichtiger Teile durch fett formatierte Text-Passagen ist möglich. Dieses Stilmittel sollte jedoch sparsam eingesetzt werden. Zu viele, fett formatierte Text-Passagen haben genau den gegenteiligen Effekt: der Text wirkt unübersichtlich. Sinnvoller ist es, griffige Zwischenüberschriften zu verwenden.
  • Farbe: Farblicher Text zur Hervorhebung von Textstellen darf nicht verwendet werden, da Farben durch vom Benutzer veränderte Bildschirmeinstellungen verloren gehen bzw. unleserlich werden können. Damit wäre die barrierefreie Zugänglichkeit der Inhalte nicht mehr gegeben. Eine Ausnahme ist die Schriftfarbe Rot, die als ein Kennzeichen von Fehlermeldungen (zum Beispiel bei fehlerhafter Formulareingabe) verwendet wird. Das ist jedoch nur bei Formularen der Fall und betrifft Autorinnen und Autoren nicht.
  • Kursivschrift ist auf Bildschirmen schlecht zu lesen und wird deshalb nicht verwendet.
  • Verwenden Sie "Anführungszeichen" nur für Zitate im Fließtext und kennzeichnen Sie diese mit der entsprechenden STX-Formatierung im vieW4/CMS. Für Zitate eines ganzen Absatzes verwenden Sie den Baustein "Zitat" (das entspricht dem HTML-Element <blockquote>) im vieW4/CMS.
Verantwortlich für diese Seite:
wien.at-Redaktion
Kontaktformular