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Pflegegeld, Richtsätze 2024

12x jährlich

Stufe Pflege-/Betreuungsbedarf  
1 mehr als 65 Stunden pro Monat € 192,-
2 mehr als 95 Stunden pro Monat € 354 ,-
3

mehr als 120 Stunden pro Monat

€ 551,60
4 mehr als 160 Stunden pro Monat, € 827,10
5 mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
  • ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist
€ 1.123,50
6

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
€ 1.568,90
7

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
€ 2.061,90

Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)

Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20

Responsabile_di_questa_pagina:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at