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Haus Döbling - Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)

Voraussetzung für Aufnahme im Haus Döbling: Pflegegeld Stufe 3
Stationäres Hospiz
Selbstständiges Wohnen: in den beiden oberen Stockwerken gibt es nicht geförderte Wohnungen, unabhängig vom Pensionisten-Wohnhaus

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Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
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