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Anerkennung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

1030 Wien, Radetzkystraße 2, 2. Stock

Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in bestimmten nichtärztlichen Gesundheitsberufen

Ausbildungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolviert wurden oder Drittlanddiplome samt Anerkennung in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Nachweis einer mindestens dreijährigen rechtmäßigen einschlägigen Berufstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates.

Zutrittskontrolle innerhalb des Amtsgebäudes: amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich

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