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Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 61

 

versteht man jetzt unter dem Petitionsausschuss? Ein Petitionsausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss, entweder des Landtages oder des Gemeinderates, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst. Das heißt, der Petitionsausschuss bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den gewählten Repräsentanten und der Bevölkerung. Das Petitionsrecht bietet den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit, mittels einer Unterschriftenabgabe von 500 Stück oder mehr, ihre Anliegen, Veränderungen, Verbesserungsvorschläge für deren Bezirk oder Grätzl oder allgemein für unsere Stadt einzubringen.

 

Mit einer Petition können diese Personen aber auch Probleme aufzeigen, ihre Bedenken äußern und sich in politische Prozesse einbringen. Das Wiener Petitionsrecht wurde vor neun Jahren begründet und eingerichtet und bekommt immer mehr Beliebtheit. Wenn wir uns das jetzt anschauen: 2021 waren es beispielsweise 33 Petitionen, 2015 waren es im Vergleich 12 Petitionen. Das zeigt, dass die Zahl der Petitionen klar gestiegen ist.

 

Genau aus diesem Grund muss dieses politische Instrument auch Anpassungen im Gesetz erleben. Momentan werden aber diese Anliegen der Wienerinnen und Wiener nicht so zufriedenstellend umgesetzt. Deshalb schlagen wir jetzt folgende Änderungen vor: Punkt 1 ist unser Vorschlagsrecht für Petenten. Und zwar muss das Wiener Petitionsgesetz so verbessert werden, dass die in der Gemeinderatssitzung für Petitionen anwesende Petentin oder der Petent das Vorschlagsrecht für einzuholende Stellungnahmen erhält, eben um so zusätzlich relevante Stellen zur Petition zu befragen.

 

Punkt 2 ist ein verpflichtender Bericht über den Umsetzungsstand von Empfehlungen. Wir sagen, das Wiener Petitionsgesetz muss so geändert werden, dass im Petitionsausschuss verpflichtend halbjährlich und schriftlich über den aktuellen Umsetzungsstand von Empfehlungen für die jeweiligen Petitionen berichtet wird. Somit können die Unterstützerinnen und Unterstützer transparent über den Behandlungsprozess der Petitionen informiert werden.

 

Punkt 3: Es gibt auch größere Petitionen, und da schlagen wir vor, dass größere Petitionen im Gemeinderat eingereicht werden beziehungsweise, wenn sie über 2.000 Unterstützungen haben, direkt im Gemeinderat diskutiert und besprochen und auch verhandelt werden. Warum? - Weil so die Anliegen der Wienerinnen und Wiener sichtbar und auch hörbar für alle werden.

 

Dazu passend haben wir Punkt 4, und zwar ist das der Livestream. Wir sind der Meinung, dass Sitzungen des Gemeinderatsausschusses für Petitionen auch über Livestream verfolgbar sein müssen, damit alle Unterstützerinnen und Unterstützer und alle daran Interessierten einfach daran teilhaben können. Ich bemerke persönlich im Ausschuss, dass alle Petentinnen und Petenten ihre Anliegen, ihre Vorhaben und ihre Ideen immer mit großer Begeisterung und großem Einsatz vortragen. Diese Personen beschäftigen sich mit dem Prozess oft monatelang, wochenlang in ihrer Freizeit, um einfach Wien noch lebenswerter gestalten zu können. Und da bin ich der Meinung, wir sollten doch diese Bürgernähe nicht ausschließen, sondern wir könnten doch diese Wienerinnen und Wiener aktiv daran teilhaben lassen, sodass wir auch diese politische Arbeit hier bestens integrieren können.

 

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass meine Kollegin noch weitere Punkte analysieren und Ihnen präsentieren wird. Danke schön fürs Zuhören. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Das war für jeden ersichtlich nicht Frau Abg. Keri, sondern Frau Abg. Janoch, aber das ist in Papierform nicht angekommen gewesen. Es ist aber alles in Ordnung, alles korrekt. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold, und ich erteile ihr das Wort.

 

12.05.38

Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Berichterstatterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich freue mich wirklich über diese gelungene Novelle zum Petitionsgesetz. Ja, ich bin immer wieder etwas überrascht. Ich habe natürlich gestern Abend noch alle Anträge lesen können und möchte schon in Richtung der ÖVP-Petitionssprecherin sagen, dass die Anträge sehr substanzlos sind, weil zum Teil erfüllt. Du kennst alle Debatten zu der Petition und zum Petitionsgesetz, und ich muss mich schon wundern, welche Anliegen du hier jetzt einbringst. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Ich darf vielleicht so beginnen, dass ich seit der Zusammenarbeit mit den NEOS den Petitionsausschuss leiten darf. Das sind jetzt knapp zwei Jahre. Und eigentlich ist die Erfahrung, die ich in diesem Petitionsausschuss gemacht habe, dass es eine wirklich gute, inhaltlich auseinandersetzende Zusammenarbeit aller Fraktionen hier im Haus gibt, dass wir uns wirklich alle mit den Anliegen der BürgerInnen auseinandersetzen, dass wir uns wirklich Zeit nehmen, dass wir wertschätzend diskutieren, dass wir schauen, dass wir das Bestmögliche für dieses Anliegen erreichen können. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Na, so ist das nicht!)

 

Und ja, mich wundert daher zum Teil auch die Rede von Kollegen Berger, aber gut, soll so sein. Es ist wahrscheinlich oft so, wenn etwas wirklich Gutes gelingt, dann können halt manche nicht mitgehen. Wir haben es wirklich geschafft, das Petitionsgesetz wesentlich weiterzuentwickeln. Vielleicht noch ein ganz kurzer Durchlauf: Ein Anliegen wird herangetragen, dann wird geprüft, ob es eine Angelegenheit des Landes, der Gemeinde oder der Bezirksebene ist.

 

Kollege Berger ist jetzt leider nicht zu sehen (Ruf bei der FPÖ: Er sitzt da hinter Ihnen!) - (Abg. Stefan Berger ist gerade als Schriftführer tätig.) Ah, sorry! - Wenn es das ist, damit wir da tatsächlich auch etwas tun können, dann wird die Petition auf der Petitionsplattform veröffentlicht. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wenn 500 Unterschriften gesammelt sind, und in diesem Zusammenhang ist mir auch noch einmal wichtig, klarzulegen, dass wir handschriftlich eingereichte Unterschriften genauso zählen wie elektronische, und auch das ist ein Kraftakt zur Niederschwelligkeit und zur leichteren Erreichbarkeit der Unterschriften, wird die Petition in Behandlung genommen. Dann beschließt der Petitionsausschuss, Stellungnahmen einzuholen, im Jahr 2021 übrigens 229

 

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