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Landtag, 13. Sitzung vom 21.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 35

 

lichst zu erhöhen, um die Staatsbürgerschaft für die BürgerInnen und Bürger dieses Landes zugänglich zu machen. (Zwischenruf von Abg. Dr. Wölbitsch-Milan, MIM.) - Ja, es sind immer zwei, das stimmt.

 

Für die Demokratie ist es aber tatsächlich ein großes Problem, wenn von Jahr zu Jahr laut Statistik Austria nur 0,6 bis 0,7 Prozent der in Österreich lebenden Nichtösterreicher die Staatsbürgerschaft erlangen. Sowohl das Wahlrecht, aber auch das Gleichheitsversprechen - darauf ist Herr Mahrer auch stark in seiner Rede, allerdings im ersten Teil seiner Rede, eingegangen - ist sehr, sehr stark an die Staatsbürgerschaft gebunden. Wir wissen, dass die Demokratie unter niedriger Wahlberechtigung und Wahlbeteiligung sehr, sehr leiden kann, aber auf dieses wichtige Thema werde ich jetzt nicht näher eingehen, denn dieses wichtige Thema wird, glaube ich, auch noch genügend von den Kolleginnen und Kollegen behandelt.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darüber zu sprechen, was dieses Gleichheitsversprechen für die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Österreichs bedeuten kann und was damit eigentlich verknüpft ist. Dieses Gleichheitsversprechen kann für die persönliche Entfaltung, für das berufliche Vorankommen, aber auch für das subjektive Sicherheitsgefühl ausschlaggebend sein. Nichts von dem, was ich heute beruflich bin, könnte ich ohne Staatsbürgerschaft sein. Ich könnte keine Politikerin sein, ich könnte nicht hier reden und hier stehen, wenn ich keine Staatsbürgerschaft hätte. Ich könnte aber auch keine Ziviltechnikerin sein, denn neben dem abgeschlossenen Studium und einer fünfjährigen Berufserfahrung ist auch die Staatsbürgerschaft notwendig, um zur Prüfung der Ziviltechnikerin zugelassen zu werden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber ...! Frau Kollegin, das sollten Sie schon sagen! Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Aber auch viele andere Berufe, vor allem im Justizbereich, sind an die Staatsbürgerschaft gebunden, wie RechtsanwältInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, NotarInnen, aber auch Sachverständige können Sie, egal, wie gut Sie in Ihrem Fachgebiet sind, nicht sein, wenn Sie nicht die Staatsbürgerschaft haben. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist falsch!)

 

Ich möchte also hervorheben, dass die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zwar für Partizipation und für die Mitgestaltung unserer demokratischen Gesellschaft sehr wichtig sind und diese stärken, aber gleichzeitig möchte ich hier wirklich unterstreichen, wie wichtig die Staatsbürgerschaft für das persönliche und berufliche Vorankommen sein kann. Aber war ich mir dessen vor 20 Jahren bewusst, als ich um die Staatsbürgerschaft angesucht habe? Habe ich damals im 2. Studienabschnitt gedacht, ich möchte Ziviltechnikerin werden, das Studium schaffe ich schon und ich brauche Berufserfahrung, also fange ich gleich mit dem Kompliziertesten an und beantrage die Staatsbürgerschaft? Oder hatte ich vor 20 Jahren eine Vorahnung, dass in 10 Jahren eine Partei gegründet sein würde, die mich irgendwie dazu motivieren wird, politisch mitgestalten zu wollen? Vielleicht hatte ich auch 30.000 Schilling am Konto und habe gedacht, okay, ich investiere sie in etwas, was die größere Miete bringt. - Nein, weder diese Weitsicht noch das Geld hatte ich damals, das muss ich zugeben. Was war damals? - Es war die Zeit der ersten schwarz-blauen Koalition. Die Gesetze, die die Ausländerinnen und Ausländer betreffen, sind immer schärfer geworden. Der politische Ton und die gesellschaftliche Einstellung haben sich damals wirklich massiv und spürbar verändert. Der Rechtspopulismus hat an Dominanz gewonnen und der oft nicht so direkt ausgesprochene Satz „Ausländer raus!“ ist salonfähig geworden.

 

Beim politischen Aschermittwoch in Ried im Innkreis, wo ich damals mit meinen Eltern gelebt habe, fallen in der Jahn-Turnhalle Sätze zur Belustigung der Menschen, wie: „Wenn einer schon Abramovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine aufrechte Aufenthaltsgenehmigung hat!“ (Abg. Maximilian Krauss, MA: Adamovich!) - Adamovich. Der Name spielt dabei auch keine Rolle, aber dieser Satz, dieses ausgesprochene Misstrauen, diese pauschale Vorverurteilung und diese Ausgrenzung auf Grund des Namens, dieser Satz, ausgesprochen in einem Land, wo es zur Zeit des Nationalsozialismus Zwangsnamen gegeben hat, dieser Satz, ausgesprochen in Richtung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes der Republik Österreich, machte mich damals wirklich fassungslos. Da habe ich beschlossen, von dieser Politik, von dieser Einstellung nicht abhängig sein zu wollen, und deswegen habe ich mich zur Flucht nach vorne entschlossen und mich in die Sicherheit der Staatsbürgerschaft begeben, denn diese Sicherheit und die Staatsbürgerschaft sind tatsächlich ein hohes, ein extrem hohes Gut - das will ich damit unterstreichen. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Benjamin Schulz.)

 

Wenn die ÖVP aber glaubt, dass diese mit horrenden Summen oder Schikanen zur Einbürgerung geschützt wird, dann muss ich sagen, dass ich das lächerlich finde. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia und Abg. Mag. Heidemarie Sequenz.)

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Desinfektion. Die Redezeit betrug acht Minuten.

 

Es liegt mir eine tatsächliche Berichtigung von Abg. Kowarik vor. Ich erteile ihm das Wort und möchte noch anmerken, dass Herr Abg. Öztas nicht entschuldigt ist, sondern er hat sich zu Wort gemeldet, das war ein Missverständnis. Er ist also hier und er wird sich am Schluss zu Wort melden. - Entschuldigt ist Herr Abg. Mahdalik, er ist krank. - Das ist eine Mitteilung.

 

Nun, eine tatsächliche Berichtigung von Herrn Abg. Kowarik.

 

9.56.26

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Vorrednerin hat sich zur Äußerung hinreißen lassen, dass für manche Ämter und Berufe in dieser Republik die Staatsbürgerschaft - ich nehme an, die österreichische - notwendig ist und hat dabei unter anderem auch den Notar genannt. Das ist schlichtweg falsch, Frau Kollegin. Informieren Sie sich besser vorher, ich lese Ihnen aus der Notariatsordnung vor - II. Hauptstück § 6

 

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