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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 68

 

wahlwerbenden Parteien in digitaler Form zu Verfügung zu stellen beziehungsweise das so im Gesetz zu verankern, dass dieses Verzeichnis auch digital verfügbar ist. Es ist wichtig für die Demokratie, dass die wahlwerbenden Parteien ihre WählerInnen ansprechen können, und es wichtig für einen fairen Wettbewerb, dass dieses Verzeichnis auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird. Ich verstehe nicht, warum das nicht geschehen ist! Es gibt in anderen Kammern und auch in Landwirtschaftskammern, nämlich in Tirol und in Kärnten, diese Möglichkeit, die gesetzlich verankert ist. Und auch betreffend ÖH-Wahl ist diese Möglichkeit gesetzlich verankert. Da gibt es keine Probleme, und ich verstehe nicht, wieso Sie das in Wien betreffend Landwirtschaftskammerwahl nicht zustande bringen!

 

Sie stellen den Anspruch, gesellschaftliche Gegebenheiten widerzuspiegeln, und zu diesen Gegebenheiten gehört auch, dass es immer mehr Nebenerwerbsbäuerinnen und -bauern gibt und auch die Arbeitslast steigt. Hier wäre es sinnvoll gewesen, dass man in den Fachausschüssen die Möglichkeit geschaffen hätte, dass nicht nur gewählte MandatarInnen der Vollversammlung Mitglieder dieser Ausschüsse sind, sondern auch ErsatzmandatarInnen, um die Qualität in den Fachausschüssen zu gewährleisten und die Arbeitslast besser aufzuteilen. Wir finden es natürlich auch schade, dass diese Möglichkeit nicht besteht, und auch hierzu haben wir einen Antrag gestellt, dem Sie, wie ich hoffe, zustimmen werden.

 

Zusammenfassend möchte ich sagen: Es hat natürlich Verbesserungen gegeben, aber angesichts dessen, dass Sie sich fortschrittlich nennen, hätte ich mir wirklich viel mehr erwartet. So können wir diesem Gesetz leider nicht zustimmen. - Danke schön.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Holzmann. Ich erteile es ihm.

 

16.37.13

Abg. Ernst Holzmann (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Landesrat! Geschätzter Landtag!

 

Es liegt uns heute eine Novelle zum Wiener Landwirtschaftskammergesetz zur Beschlussfassung vor. Dabei geht es in erster Linie um Vereinfachungen und Anpassungen. Die wesentlichste Neuerung betrifft mit Sicherheit die zusätzliche Möglichkeit, künftig auch per Brief zu wählen, und diese Möglichkeit soll bereits auch bei der nächsten Wahl 2023 zur Anwendung kommen.

 

Weitere Regelungsinhalte waren etwa die Normierung betreffend Datenschutz-Grundverordnung, eine Erweiterung der neuen Produktionsformen und auch Anpassungen sowohl beim passiven als auch beim aktiven Wahlrecht. Im Zuge der externen Begutachtung gab es nur sehr wenige Einwände, und von diesen wenigen Einwänden wurden sogar noch die meisten berücksichtigt und sind in die Novelle eingeflossen.

 

Allerdings blieben dann halt einige wenige Einwände übrig, die aus guten Gründen keine Berücksichtigung gefunden haben, und wir haben ja bereits gehört, dass diese heute in Antragsform vorliegen. Es liegen zwei Abänderungsanträge und zwei Beschlussanträge der Grünen vor, wobei ich jetzt auf die vier Anträge im Detail ein wenig eingehen möchte.

 

Der wahrscheinlich am meisten diskutierte und von meiner Vorrednerin als „absurde Regelung“ bezeichnete Einwand betrifft die Wahlberechtigung von Pensionistinnen und Pensionisten. - Zunächst einmal ist das keine Neueinführung bei der Novelle, sondern es gibt sogar eine leichte Einschränkung. Und ich gebe zu bedenken, dass es gerade in der Landwirtschaft und auch in der Wiener Landwirtschaft so ist, dass man auch nach Betriebsübergabe, wenn man sozusagen in Pension geht, sehr wohl meist noch im Betrieb wohnt oder mithilft, wenn es da oder dort fehlt, und einfach noch eine besondere Zugehörigkeit verspürt wird. Wien ist ja schließlich und endlich nicht das einzige Bundesland, wo das möglich ist. Ich denke, das ist keine absurde, sondern eine gute und menschliche Variante, wenn man dies hier ermöglicht.

 

Zum zweiten Abänderungsantrag, in dem es um das elektronische WählerInnenverzeichnis geht: Es ist so, dass es sehr wohl eine digitale Form gibt. Seitens der Wahlbehörde beziehungsweise der Landwirtschaftskammer in diesem Fall wird ein WählerInnenverzeichnis per PDF verschickt, das schreibgeschützt ist, und ich denke, das ist auch gut so. Wenn Sie vor allem in Ihrem Antrag von einem „bearbeitbaren digitalen Format“ sprechen, dann halte ich das für nicht besonders sinnvoll.

 

Nun noch eine Anmerkung zur Novelle: Meine Vorrednerin hat nicht angesprochen, dass beim § 43 Abs. 5 der Passus „gegen Ersatz der Kosten“ entfällt, das heißt, die Übermittlung erfolgt kostenfrei.

 

Zum ersten Beschlussantrag betreffend die Anpassung des Passivwahlrechts, geregelt im § 50 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes: Diesbezüglich gibt es die Anpassung, dass künftig nicht nur die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich, sondern dass um die Mitgliedstaaten der EU beziehungsweise des EWR-Abkommens erweitert wird. Ich glaube, das ist durchaus eine sehr gute Form der Erweiterung. Das ist wahrscheinlich gerade in der Landwirtschaft ein wenig anders zu sehen als zum Beispiel bei der ÖH, wie meine Vorrednerin vergleichsweise angesprochen hat.

 

Zum zweiten Beschlussantrag der Grünen, in dem es um die Mitglieder der Fachausschüsse geht. Es besteht bereits eine Regelung, abgesehen davon, dass das gar nicht Gegenstand der Novelle war, woran man schon erkennen kann, dass hier auch kein Änderungsbedarf gesehen wurde. Ihre Behauptung, dass angeblich keine Möglichkeit für Nichtmandatare besteht, hier teilzunehmen, ist ohnehin nicht richtig. § 14, regelt das nämlich, wie bereits erwähnt, so, dass seitens der Fachausschüsse beziehungsweise über die Vollversammlung, die diese Fachausschüsse einrichtet, per Beschluss jederzeit geeignete und besonders sachkundige Sachverständige und auch Kammerangestellte beigezogen werden können und die Betreffenden, wenn nötig, auch über längere Zeit in der Form teilnehmen können, dass man sie in den Ausschuss kooptiert. Ich denke, das ist eine bewährte, gute Tradition, die man nicht brechen sollte. Und ich verstehe eigentlich nicht, warum ein Ausschuss so weit geöffnet werden soll, dass faktisch jede wahlwer

 

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