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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 68

 

Wir stehen hier heute - es wurde auch die Bundesverfassung zitiert - als Ihre Landesvolksanwälte. Sie haben bei Einrichtung der Volksanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, uns auch als Ihr Hilfsorgan - das ist so, obwohl wir eigentlich ein sogenanntes oberstes Organ sind -, in dem Fall des Wiener Landtags, tätig zu sein. Wir sind Hilfsorgan der Gesetzgebung auf allen Ebenen, um eben auch auf Grund von Missständen in der Verwaltung dem Gesetzgeber - es ist schon angesprochen worden: Das Recht geht vom Volk aus - zu zeigen, es gibt in der Verwaltung diese Missstände und es muss unter Umständen auch gesetzlich dagegen Abhilfe geschaffen werden.

 

Das führt mich eigentlich zu den Ausführungen, die jetzt ganz zum Schluss der Debatte eingebracht worden sind. Es hat auch ein Zitat gegeben, dass die Volksanwaltschaft ja auch eine durchaus ideologische Anmerkung in die richtige Richtung der Gesetzgebung geben kann. Dabei weiß ich mich grundsätzlich mit meinen Kollegen eins, weil wir als Volksanwälte natürlich auch unter der Beobachtung sind, tatsächlich in unserer weisungsfreien Tätigkeit auch unabhängig zu sein. Das wird sehr gemischt betrachtet. Die Volksanwaltschaft ist bis jetzt sehr gut damit gefahren, ideologisch richtige Richtungen bei uns nicht anzusehen und entsprechend zu äußern.

 

Sehr wohl können wir bei Ungerechtigkeiten auch Vorschläge an Gesetzgeber machen, und das tun wir auch. Auch wenn es relativ selten ist, dass wir das machen, kommen wir aber in diversen Prüfverfahren sogar drauf, dass es tatsächlich gesetzliche Lücken gibt. Erst zuletzt hat sich in meinem Geschäftsbereich eine solche im Land Oberösterreich ergeben, wo auf einmal wirklich und tatsächlich niemand zuständig war und die Bürger dort seit Jahren eigentlich gegen Wände gelaufen sind. Jeder hat zu Recht gesagt, ich bin nicht zuständig, aber das Problem war vorhanden, und wir hoffen natürlich auch, dass Lösungen kommen.

 

Ich möchte den Dank, der von den vielen Vorrednern hier an die Institution der Volksanwaltschaft und vor allem an unsere Referenten, die die Prüfverfahren durchführen, gerichtet wurde, gerne weiterleiten. Es ist eine echte Freude, die Expertise, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, zu sehen.

 

Ich möchte auch noch auf die Covid-Situation eingehen, die uns als Institution natürlich auch betrifft. Es war uns im letzten Jahr und ist es auch jetzt möglich, durch einen sehr niederschwelligen Zugang zur Beschwerdemöglichkeit an uns - telefonisch, postalisch, per Mail, es würde sogar noch per Fax funktionieren, aber auch in dieser Zeit im Besucherzentrum - und mit einem sehr ausgewogenen Sicherheitssystem, den einzelnen Bürger zu uns vorzulassen. Auch zu dieser Stunde, in dieser Minute hat die Volksanwaltschaft trotz Lockdown im Besucherzentrum die Möglichkeit gegeben, dass sich die Menschen an uns wenden können. Durch diesen niederschwelligen Zugang haben wir auch wieder die entsprechenden Beschwerdezahlen erreicht, und die Menschen haben sich an uns gewendet.

 

Umgekehrt ist unser Büroapparat so ausgestattet und ausgerüstet, dass jetzt sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns - eigentlich grundsätzlich alle, bis auf die, die eben systemrelevant sind - von zu Hause aus ihrer Tätigkeit nachgehen können. Wir haben in unserem System einen vorbildlichen elektronischen Akt. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Laptops, mit Diensttelefonen so ausgerüstet, dass sie die Akten ohne Verzögerungen bearbeiten können und wir zu raschen Erledigungen kommen können.

 

Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass im Bereich des Bundeslandes Wien durch unsere Kommissionen insgesamt 87 Besuche von Einrichtungen, die eine Freiheitsentziehung praktizieren müssen, stattgefunden haben: Justizanstalten, Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren und vor allem in großer Zahl Alten-, Pflegeheime, Kinder-, Jugendeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, et cetera. Wir können dadurch den nationalen Präventionsmechanismus zur vorbeugenden Menschenrechtskontrolle auf Grund des OPCAT-Mandats durchführen, abarbeiten und auch trotz Pandemie erfüllen.

 

Zu Wien selbst - ich habe es erwähnt - sind 1.100 Beschwerden bei uns eingelangt, ungefähr auch die gleiche Anzahl konnte bearbeitet werden. Ich glaube, es differiert um vier, wir sind in diesem Jahr also wirklich immer zeitnah mit der Erledigung. Davon waren 440 unberechtigte Beschwerden, die mit der Volksanwaltschaft gar nichts zu tun haben, wofür wir nicht zuständig sind. Und dann gibt es im Verhältnis eins zu zwei die Beschwerden, die wir uns inhaltlich angeschaut haben. Von diesen Beschwerden waren zwei Teile inhaltlich unberechtigt, und nur ein Teil konnte zu einer Missstandsfeststellung führen.

 

Wenn Sie das jetzt in Relation zu allen Verwaltungsakten setzen, die Land Wien und Stadt Wien tagtäglich treffen - ich glaube, es werden zig Tausende sein -, so mag es für Sie beruhigend sein, dass es nur wenige Beschwerden sind, aber jede einzelne - und das wurde auch schon von dieser Stelle gesagt - Beschwerde, die berechtigt ist, ist eine zu viel, und man sollte hier an Verbesserungen arbeiten.

 

In meinem Geschäftsbereich, den ich zu betreuen habe, möchte ich vielleicht auf zwei Fälle hinweisen, bevor ich mich der oft angesprochenen Magistratsabteilung 35 widme. Eine Mutter hat sich beschwert, weil sie ihr Kind nicht in einer Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht, sondern in einer offenen Schule unterbringen konnte. Sie wollte an sich den verschränkten Unterricht der Ganztagsbetreuung haben, es war aber kein Platz. Was bedeutet das für diese Mutter? Sie muss, weil die Nachmittagsbetreuung an der offenen Schule nicht kostenfrei ist, rund 1.500 EUR im Jahr bezahlen. Das hat sie als ungerecht empfunden.

 

Ich habe diesen Fall auch gemeinsam mit Bildungsdirektor Himmer, mit dem ich eine - das möchte ich auch erwähnen - ausgezeichnete Gesprächsbasis habe, besprochen. Das hat dazu geführt, dass er gesagt hat, na ja, an sich bekommen sehr viele, die auch nicht in dieser Ganztagsform mit verschränktem Unterricht, sondern in

 

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