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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 68

 

stellen sich wirklich her und stellen 1.000 Überlegungen - 1.000 waren es eh nicht, aber eine - an, warum verfassungswidrige Zustände eigentlich eh ganz super sind.

 

Ich muss Sie enttäuschen, Herr Kollege Florianschütz. Der Richter über unsere Verfassung und über die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze ist nicht ein Kollege Florianschütz oder sonst irgendwer hier im Haus, das ist der Verfassungsgerichtshof. Dieser hat seine Entscheidung getroffen. Es hat ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gegeben, und dieser hat entschieden. Punkt, aus, Schluss, basta. Das ist anzuerkennen.

 

Was fällt Ihnen ein, hier so etwas zu sagen? Es ist atemberaubend und in Wirklichkeit traurig. Ich erspare mir die Kraftausdrücke, die können Sie besser, aber mit Rechtsstaat und Demokratie haben Sie offensichtlich nicht viel zu tun.

 

Genauso peinlich waren dann die Ausflüchte hinsichtlich des Versagens der MA 35. Ja, der Bundesgesetzgeber, der muss etwas anderes machen, bla, bla, bla. Und schuld sind alle anderen. Das kennen wir ja bei der Sozialdemokratie: Schuld sind immer alle anderen. Es ist aber komisch, dass acht andere Bundesländer das wesentlich besser als die Stadt Wien schaffen. Es stimmt schon, die Stadt Wien ist natürlich die größte Kommune, was die Einwohner betrifft. Trotzdem sind das aber billige Ausreden, Herr Kollege, billige Ausreden, und im ersten Fall, im Zusammenhang mit unserem Mindestsicherungsgesetz, demokratiefeindliche Aussagen. Und das ist eigentlich schon sehr bedenklich. Danke, meine Damen und Herren.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da die Rednerliste der Abgeordneten nun abgearbeitet ist, kommen wir zu den Stellungnahmen der Volksanwälte.

 

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass als erster Volksanwalt Dr. Rosenkranz sprechen wird. Wir freuen uns darüber, und ich darf ihm das Wort erteilen.

 

14.09.25

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz|: Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Hoher Landtag!

 

Warum ich jetzt in der Reihe der Volksanwälte als erster das Wort ergreife, hat den Grund einfach darin, dass wir ein rotierendes System in der Vorsitzführung haben. Jedes Jahr ist ein anderes Mitglied des Kollegiums der Vorsitzende. Es hat sich an sich auch sehr gut bewährt, dass wir das abwechseln, und daher ist die Reihenfolge so, bis dann auch wiederum der Vorsitz bei uns wechseln wird.

 

Zunächst möchte ich einmal allgemein sagen: Die Volksanwaltschaft erreichen im Jahr ungefähr 18.000 Beschwerden von Menschen mit Problemen in diesem Land, die unter Umständen in Relation zum Klimaschutz, zum Klimawandel, zum Weltfrieden, was auch immer, sehr, sehr klein sein mögen. Für diesen Menschen ist aber das Problem, das er an uns heranträgt, im Moment gerade das wichtigste für sein Leben, für seine Existenz, und dabei versuchen wir, dieser Person mit bestem Wissen und Gewissen zu helfen.

 

Die Menschen haben auch deswegen Vertrauen in unsere Institution, was wir auch über Umfragen, wie die Volksanwaltschaft gesehen wird, regelmäßig abfragen, weil sie auch unsere Kooperation im ORF, die Sendung „Bürgeranwalt“, vor vielen Jahren noch „Ein Fall für den Volksanwalt“, in Erinnerung haben oder sehen und dadurch eben ein großes Vertrauen in unsere Institution haben.

 

Diese ungefähr 1.100 Beschwerden sind eine sehr konstante Zahl an Beschwerden, die wir haben. Nicht für alle Beschwerden, die uns erreichen, sind wir auch zuständig. Manche Menschen glauben auch, weil dort Volksanwalt steht - der Verfassungsgesetzgeber hat diesen Begriff gewählt -, dass wir quasi als kostenloser Rechtsbeistand wie ein Rechtsanwalt für sie einschreiten können. Das können wir nicht leisten und für viele Dinge, insbesondere dann, wenn die Menschen Ungerechtigkeit sehen oder für sich so verstehen, wenn das zum Beispiel Gerichtsentscheidungen betrifft, sind wir absolut unzuständig. Nur versuchen wir nicht, das zu tun, was die Menschen in Österreich sehr oft erleben, nämlich „dafür sind wir nicht zuständig“ zu sagen und dann den Telefonhörer aufzulegen, sondern wir versuchen, auch bei diesem Problem zumindest in einer Art Beipackzettel oder Handlungsanleitung diesen Menschen zu sagen: Bitte wendet euch jetzt doch besser an eine Patientenanwaltschaft, geht zur Rechtsanwaltskammer oder zu einem Amtstag, wo es kostenlose Rechtsberatungen gibt, oder geht zum Amtstag bei einem Bezirksgericht. Sie können von uns somit zumindest eine richtige Richtung bekommen, wo ihr Problem, ihre vermeintliche Ungerechtigkeit, gut aufgehoben ist.

 

Es heißt allerdings auch nicht, dass jede Beschwerde, die wir auch prüfen, berechtigt ist. Ich komme dann vielleicht später, weil auch die MA 35 angesprochen wurde, darauf zurück.

 

Dann gibt es bedauerlicherweise natürlich auch die Beschwerden - das ist nicht in Wien allein der Fall, sondern das ist in ganz Österreich so -, die wir als berechtigt anerkennen und wir als einzige Möglichkeit haben, das als Missstand zu titulieren. Dieser Begriff Missstand ist kein Begriff, der sich auf irgendeiner Skala abbilden lässt: Was ist ein geringer Missstand, was ist ein großer Missstand? Ein Missstand kann sein, dass ein Polizeibeamter auf der Straße oder ein Beamter bei einer Amtshandlung oder sonst unfreundlich ist. Auf der Skala kann es aber auch ans andere Ende bis zu einem richtig eklatanten Behördenversagen gehen. Es heißt beides Missstand, und wir können hier von Gesetzes wegen nicht differenzieren, sondern es einfach nur so benennen.

 

Es wurde zuvor von einem Abgeordneten erwähnt, dass wir das seien, aber wir sind keine Behörde. Wir können keine Bescheide erlassen oder auch Bescheide und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufheben. Das können wir nicht. Dazu gibt es einen Instanzenzug, der letztlich auch bei Verwaltungsgerichten endet, die wir als Volksanwälte auch nicht kritisieren dürfen, weil wir die Gerichtsbarkeit bis logischerweise hin zum Verfassungsgerichtshof nicht kritisieren können. An diese Entscheidungen sind wir auch gebunden beziehungsweise können kein entsprechendes Prüfverfahren einleiten, wenn Gerichte entschieden haben.

 

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