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Landtag, 50. Sitzung vom 28.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 15

 

Sitzungen diesbezüglich geredet zu haben. Wir wissen alle, dass gerade wir Freiheitlichen da einen ganz einen anderen Zugang haben als die aktuelle rot-grüne Stadtregierung und ja, das ist, behaupte ich auch, nachdem ich jetzt die Worte, wie gesagt, von der Frau Mag. Berner gehört habe, das wird unter Garantie nichts mehr in dieser Legislaturperiode, dass es da zu einem Einlenken kommt, und es ist sehr, sehr viel zu tun.

 

Der Gesetzgeber, der Bundesgesetzgeber hat ja einige Regeln und Spielregeln vorgegeben, an die man sich zu halten hat, auch in Wien, die sind bis dato noch nicht umgesetzt, jetzt ist meine Hoffnung, in knapp zwei Wochen sind Wahlen, da werden die Karten neu gemischt, das heißt, ich gehe doch davon aus, dass da einige vernunftbegabte Sozialdemokraten irgendwann einmal dann in sich gehen und zumindest das umsetzen, was der Bundesgesetzgeber vorgeschrieben hat. Ich bin da guter Dinge, dass es gelingen kann, was allerdings nicht gelingen wird, meine Damen und Herren, ist, wenn diese Grüne Partie da wieder mitspielen sollte, also da, glaube ich, wird das noch einmal zu unglaublichen Mehrkosten führen, und ich habe es ja letzten Freitag schon ausgeführt, wenn es so weitergeht, werden wir alleine in der nächsten Legislaturperiode nur für die Mindestsicherung 3,5 Milliarden ausgeben und das ist eindeutig zu viel. Deshalb mein Appell: Am 11. Oktober werden die Karten neu gemischt und da, meine Damen und Herren, ihr habt ja einige vernunftbegabte Sozialdemokraten in euren Reihen, schaut´s, dass ihr die alle zusammenfängt und bringt wirklich ein gescheites Mindestsicherungsgesetz auf die Reihe. Danke!

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mörk, ich erteile ihr das Wort.

 

9.54.48

Abg. Gabriele Mörk (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, beschlossen 2019 von der damaligen türkis-blauen Bundesregierung, ist kein Instrument zur aktiven Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und es ist auch kein Instrument zur Abfederung von Notlagen in Krisenzeiten, so wie jetzt in der Covid-19-Krise. Und in meinen Augen ist es unfassbar und eigentlich beschämend, dass in diesem Grundsatzgesetz das Ziel der Bekämpfung der Armut keine Erwähnung mehr findet, und ich möchte auch in Erinnerung bringen, dass dieser Gesetzesentwurf in der Begutachtung von diversen Organisationen und Gebietskörperschaften regelrecht zerrissen wurde. 137 von 140 Stellungnahmen waren negativ, jedoch erfolgte danach auch keine wirklich grundlegende Überarbeitung mit den Ländern.

 

Wien, meine sehr geehrten Damen und Herren, verfügt über ein geltendes Wiener Mindestsicherungsgesetz und dieses wurde in den Jahren 2018 und 2020 novelliert und diese Novellen umfassen insbesondere die Schärfung der Pflichten der BezieherInnen sowie die Schaffung von Arbeitsanreizen und gleichzeitig wurde ein Fokus auf junge Menschen gelegt. Und die Ziele der Novellen wurden nicht nur erreicht, sondern auch noch kam es zu einer Steigerung der Arbeitsmarktintegration und vor allem die Wiener Mindestsicherung als letztes existenzsicherndes, soziales Sicherungsnetz konnte aufrechterhalten werden. Und noch einmal zu den erreichten Zielen. Der Anzahl der jungen BezieherInnen konnte besonders stark reduziert werden, ein Minus von 6.000 jungen Menschen von 2017 auf 2019, und Anfang des heurigen Jahres haben wir in diesem Haus die Wiener Jugendunterstützung U25 beschlossen. Eine in Österreich einzigartige Einrichtung, an einem Standort sind Arbeitsmarktservice und MA 40, ein wichtiges Puzzlestück zur mittelfristigen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit in Wien.

 

Und das zweite Ziel wurde ebenfalls erreicht, dass alle WienerInnen nach wie vor, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wie jetzt in der Covid-19-Krise, über ein verlässliches Hilfsnetz verfügen. Das ist jetzt von großer Bedeutung, da die Arbeitsmarktchancen, vor allem für Wiener MindestsicherungsbezieherInnen stark gesunken sind und neue Zielgruppen mit geringen Einkommen auf ergänzende Leistungen angewiesen sind. Drastische Kürzungen, wie es das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgibt, wären in Covid-Zeiten kontraproduktiv gewesen. Geringere Höchstwerte statt Mindeststandards, die unter den derzeitigen Mindeststandards von Wien liegen. Zwölfmalige Auszahlung der Sozialhilfe, das würde den Wegfall der Sonderzahlungen für arbeitsunfähige Personen und PensionistInnen bedeuten. Gedeckelte Leistungen für Haushalte mit mehreren volljährigen Personen. Einschränkung des Personenkreises und restriktive Anrechnungsregelungen. Es würde keine Ausnahmen für Unterstützungsleistungen im Rahmen der Covid-Krise geben. So mussten wir auch bei unserer Landtagssitzung Ende August beschließen, dass die Einmalzahlung vom AMS nicht angerechnet wird und auch in der heutigen politischen Diskussion werden immer wieder der Alleinerzieherbonus und der Behindertenzuschlag erwähnt, diese können allerdings in den meisten Fällen die vorgesehenen Kürzungen nicht kompensieren.

 

Die abwartende Strategie von Wien hat sich bewährt, der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2019 einige Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und des Sozialhilfe-Statistikgesetzes aufgehoben. Damit sind die zentralen Bestimmungen wie Arbeitsqualifizierungsbonus und die degressiven Höchstwerte für Kinder gefallen. Übrig geblieben ist ein Gesetzesfragment, das in Zeiten der Covid-Pandemie keine angemessene soziale Absicherung gewährleisten würde. Nach wie vor ist die menschenverachtende und fehlende sozialpolitische Vision der VerfasserInnen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes beziehungsweise der politischen Verantwortlichen, die dieses beschlossen haben, spürbar. Eine vorschnelle und damit zeitgerechte Inkraftsetzung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes hätte zu vermehrten Kosten und Aufwand wie zum Beispiel Anpassung der EDV und des Vollzuges sowie zur Rechtsunsicherheit der Betroffenen geführt. Genau diese Überlegungen haben auch sechs Bundesländer dazu bewogen, ihre Ausführungsgesetze nicht per 1.1.2020 in Kraft zu setzen. Zwischenzeitlich fanden Bund-Länder-

 

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