«  1  »

 

Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 98

 

was mit dem Betrag darüber passiert und welche Sanktionen es gibt. Es ist jetzt in Wien so, dass es keinerlei Sanktionen gibt, das heißt, eine Partei könnte in einem Wahlkampf auch 15 Millionen EUR ausgeben und müsste gar keine Strafe dafür zahlen. Und da würde mich interessieren, ob Sie sich, wenn es bundesweit zu keiner neuen Regelung kommen wird, für Wien vorstellen könnten, hier zumindest einen Sanktionsmechanismus einzuführen.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal verweisen, vor meiner Zeit wurde hier einstimmig über dieses Thema befunden. Jetzt ist diese Einstimmigkeit etwas Relatives, wenn Sie zu mir sprechen, denn Sie sprechen das natürlich an, weil die NEOS hier nicht dabei waren. Ich glaube, reden kann man immer darüber, ich möchte aber auch festhalten, dass es diese Abweichung, die wir auf Bundesebene gesehen haben, in Wien - und das habe ich mir genau angesehen - in der Form noch nie gegeben hat. Deshalb sage ich, es ist eigentlich erfreulich, dass wir mit der Demokratie anscheinend hier in Wien ein stückweit anders umgehen und mit dem Thema der Fairness und dem Thema der Zusammenarbeit, und ich würde mich eigentlich prinzipiell sehr freuen, wenn wir das auf dieser Ebene belassen könnten. Es gab im letzten Wahlkampf in Wien leichte Abweichungen, aber bei Weitem nicht welche, die in der Form ausufernd waren. Aber ich bin gern bereit, diese Gespräche mit allen Parteien zu führen und danach zu überlegen, ob es hier etwas gibt, was uns alle gemeinsam eint und wo wir gemeinsam sagen, das ist eine Grenze, dort kann man überlegen, allenfalls auch mit einer Sanktionierung aktiv zu werden.

 

Aber ich möchte schon auf mein Eingangsstatement und auf die direkte Antwort zurückkommen, dass ich glaube, dass die Demokratie schon ein hohes Gut ist und wir gerade in diesen Zeiten, in denen hier unterschiedlich diskutiert wird, aufgefordert sind, auch den Wähler und den Bürger entsprechend zu informieren. Das ist etwas Aufwändiges, und es ist auch so, dass im Stadtbereich all das, was wir tun, teurer ist als im Landesbereich, das muss man auch noch einmal hinzufügen. In dem Sinn werde ich das Gespräch gerne auch mit Ihnen suchen und mit allen suchen. Aber ich sehe momentan hier in Wien nicht die unbedingte Notwendigkeit, dass wir das in aller Schärfe zu positionieren haben.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke, Herr Landesrat, damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.17.05†Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-979330-2018-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft gestellt. (In acht von neun österreichischen Bundesländern gibt es ein eigenes Gesetz, das die Vergabe von Kunst- und Kulturförderungen regelt. Damit ist eine rechtlich abgesicherte transparente Regelung der Subventionsvergabe gewährleistet. In Wien konnte ein solches Gesetz nicht zuletzt auf Grund des Widerstandes Ihres Vorgängers Dr. Mailath-Pokorny bislang nicht realisiert werden. Welchen Zugang haben Sie in diesem Zusammenhang?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Guten Morgen, meine Damen und Herren!

 

Bei der 2. Anfrage von Dr. Ulm geht es um folgende Frage, ich darf sie noch einmal in Erinnerung rufen: „In acht von neun österreichischen Bundesländern gibt es ein eigenes Gesetz, das die Vergabe von Kunst und Kulturförderungen regelt. Damit ist eine rechtlich abgesicherte transparente Regelung der Subventionsvergabe gewährleistet. In Wien konnte ein solches Gesetz nicht zuletzt auf Grund des Widerstandes Ihres Vorgängers Dr. Mailath-Pokorny bislang nicht realisiert werden. Welchen Zugang haben Sie in diesem Zusammenhang?“

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, einen durchaus Positiven. Ich muss sagen, ich wollte auch erst einmal in Erfahrung bringen, warum Wien das bis jetzt nicht gemacht hat, wenn es in einigen, nicht in allen, aber doch in einigen Bundesländern doch stattfindet. Die Begründung war bislang immer gewesen, dass Wien die Subventionen ja als Stadt vergibt und eben nicht als Land - das ist diese Doppelung und diese Sondersituation, die in Wien halt vorherrscht - und dass es vor allem auf Bundesländerebene natürlich eines anderen Rahmens bedarf.

 

Aber jetzt sind wir so vorgegangen, dass wir uns auch bei der Landeskulturreferentenkonferenz und auch im Vorfeld einmal angeschaut haben, wie diese unterschiedlichen Gesetze aussehen und wie sie erarbeitet wurden. Und da möchte ich ein Beispiel bringen: Zum Beispiel hat das Bundesland Salzburg 2018 ein Kulturförderungsgesetz novelliert und hat einen Kulturentwicklungsplan beschlossen, der durch einen breiten Beteiligungsprozess entstanden ist. Das hat auch sehr viel gekostet, das waren Kosten über 100.000 EUR. Das Ergebnis war dann ein 340-seitiges Grundlagenpapier, das Richtschnur für die kulturpolitischen Entscheidungen ist und auch die handlungsleitenden Vorgaben entwickelt. Das ist ein langer Prozess, das dauert, wenn man wirklich auch die Kulturschaffenden in diesen Prozess mit einbezieht.

 

Ein anderes Beispiel, die Stadt Linz hat seit 2000 einen Kulturentwicklungsplan, der Prioritäten, Rahmenbedingungen und Leitlinien für die nächsten 10 bis 15 Jahre vorgegeben hat. Dann wurde dieser überarbeitet und mit dessen Beschluss hat der Gemeinderat die klare Absicht zur Kunst- und Kulturförderung unterschrieben.

 

Ich bin gerade dabei, unterschiedlichste Modelle überhaupt zu prüfen und zu sehen, was für die spezielle Wiener Situation ein gangbarer Weg ist. Grundsätzlich halte ich eine Prioritätensetzung einer Stadt für sehr wichtig, vor allem, wenn es um große kulturelle Felder geht. Also ich sträube mich da gar nicht, ich brauche einfach ein bisschen Zeit, um das zu entwickeln und zu schauen, ist es dann ein Gesetz oder ist es ein Entwicklungsplan. All das gilt es, erst einmal zu evaluieren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Margulies gestellt.

 

9.20.20

Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin, ich mag nicht verhehlen, dass ich mich über die Antwort sehr freue, dass es eine Öffnung

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular