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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 51

 

Jetzt muss man eines noch, was ein bisschen vergessen wird, sagen, dem Ganzen stehen noch Zusatzkosten gegenüber, die auf die Sozialversicherungsträger zukommen, im Konkreten auf die Gebietskrankenkassen oder dann auf die Österreichische Gesundheitskasse und auf die AUVA. Ich will nur einige Beispiele erwähnen. 150 Millionen fehlen, weil die Kosten der Behandlung von Arbeitsunfällen durch die ÖGK nicht mehr ersetzt werden. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Herr Präsident, ist das jetzt Thema?) 15 Millionen fehlen. - Ich muss zu dem Antrag ein paar Worte sagen. Verzeihen Sie mir! Das Recht haben Sie sich gestern genauso herausgenommen. Das nehme ich mir auch heraus! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

15 Millionen werden 2020 in die Privatkrankenhäuser fließen. Das sind übrigens bis 2023 60 Millionen. 13 Millionen fehlen auf Grund der Nicht-mehr-Refundierung von Mehrwertsteuermitteln. Das ergibt bis 2023 65 Millionen. Ich könnte es jetzt noch weiter ausführen. Ich kürze es natürlich aus zeitökonomischen Gründen ab. Mittlerweile ist es ganz klar, dass für diese zwei Bereiche Mehrbelastungen von über einer Milliarde kommen. Wie es dann zu einer Einsparung kommen soll, die dann auch noch Patienten zu Gute kommen soll, entzieht sich jeglicher Erkenntnis. Ich glaube, da ist niemand hier im Raum, der das ernsthaft behaupten will.

 

Jetzt frage ich mich: Wenn es um Einsparungen gehen soll, ist es wirklich ernst gemeint mit diesen Zahlen? Oder geht es tatsächlich um etwas anderes? Geht es vielleicht in Wirklichkeit um politische Kontrolle? Im Klartext, eine Machtverschiebung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, also der Versicherten, hin zur Wirtschaft. Da wird die Selbstverwaltung paritätisch besetzt, natürlich nur in all jenen Bereichen, wo die Unselbstständigen versichert sind. Da wird überhaupt keine Berücksichtigung gefunden, wie Beiträge einbezahlt werden, wie das Verhältnis der Beiträge, et cetera ist. Denn das würde ganz anders aussehen. Das heißt in Zukunft, dass die Wirtschaft entscheidet, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Versorgung zusteht, ob ihnen zum Beispiel Rehabilitation bewilligt wird. Was machen wir mit erkrankten Kindern, mit Alten, mit Pflegebedürftigen? Wie wird da weiter zu verfahren sein? Die tatsächlichen Zahler des Systems haben hier nichts mehr zu reden und keine Entscheidungsbefugnis! Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Abschließend sei noch kurz erwähnt, wir sind stolz auf unsere Gesundheitsversorgung. Ja, es gibt Baustellen, völlig richtig. Herr Dr. Gara, Sie haben es auch erwähnt. Ich habe es schon am Anfang gesagt. Ich sage noch einmal, wenn ich über diese Themen rede, gleiche Beiträge und gleiche Leistungen, aber für alle und über alle Berufsgruppen hinweg, dann bin ich absolut bei Ihnen. Dann müsste man das genauso verwirklichen. Aber ehrlich, wer von uns kennt wegen der guten Versorgung nicht den Effekt, wenn jemand im Ausland krank wird oder verunfallt, dass er sofort schaut, dass er wieder nach Österreich in das System zurückkommt und hier behandelt wird? Das ist ganz klar, weil das System gut ist und gut aufgestellt ist. Verbesserungswürdig, ja. Immer wieder muss man hier anpacken. Ich stehe gerne für einen Dialog dazu zur Verfügung. Aber wenn die Regierungspläne umgesetzt werden, dann ist das wirklich Geschichte!

 

Aus diesen Gründen bringe ich hiermit diesen Antrag ein und ersuche aus formalen Gründen um sofortige Beschlussfassung.

 

Abschließend, es ist mir wirklich ein persönliches Bedürfnis, noch einmal danke an die Volksanwaltschaft für den guten Bericht, für Ihre hervorragende Tätigkeit. Ich kann mich nur wirklich anschließen. Also ich hoffe auf die nächsten 40 Jahre. Bitte auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank in unserem Namen auszurichten. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Woller, bitte sehr.

 

13.53.07

Abg. Ernst Woller (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In aller Kürze ein paar Sätze zu den Anträgen betreffend Weltkulturerbe, Welterbe und Verankerung in der Bauordnung. Es ist dies tatsächlich ein sehr wichtiges Thema, ein der Stadt Wien sehr wichtiges Thema, und ich glaube, auch für die UNESCO ein sehr wichtiges Thema, weil wir wollen unbedingt das Weltkulturerbe behalten, weil es für Wien wichtig ist. Aber es ist umso wichtiger für die UNESCO, dass Wien Weltkulturerbe-Stätte bleibt. Daher gibt es derzeit sehr intensive und sehr gute Gespräche mit der UNESCO und mit ICOMOS in engstem Übereinstimmen mit dem Bundeskanzleramt und mit dem Außenministerium. Seit fünf Monaten gibt es hier sehr gute Gespräche.

 

Es gibt eine konkret vereinbarte Vorgangsweise, wie man das Thema weiter behandelt. Es gibt zwei wichtige Schritte, die derzeit im Laufen sind oder unmittelbar bevorstehen. Das eine ist das Heritage Impact Assessment, das derzeit von Univ.-Prof. Dr. Michael Kloos im Auftrag des Bundeskanzleramtes und in enger Abstimmung mit der Stadt Wien durchgeführt wird. Dr. Michael Kloos ist laufend in Wien, bearbeitet Unmengen von Unterlagen und wird bis Ende dieses Jahres einen Bericht erstatten. Er ist ein besonders erfahrener, mit Wien befasster, bekannter Wissenschaftler, der dieses Impact Assessment durchführt.

 

Es wird parallel dazu im November eine Advisory Mission von UNESCO und ICOMOS geben, die höchstrangig angelegt wird. Das heißt, es werden die beiden Spitzenvertreter von UNESCO und ICOMOS International nach Wien kommen, um diese Advisory Mission durchzuführen und bis Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres einen Bericht vorzulegen.

 

In diesen Gesprächen mit Dr. Kloos und der UNESCO ist auch besprochen worden, dass die Stadt Wien in der Folge auf Grund der Ergebnisse der Begutachtung einen Managementplan vorlegen wird, wie die Stadt Wien zukünftig den Umgang mit Welterbe in der Stadt und in der Stadtplanung, in der Stadtpolitik, in der Baupolitik umsetzen wird. Dazu ist es eben wichtig, zu wissen, was wir mit UNESCO und ICOMOS besprechen.

 

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