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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 51

 

Diese Gespräche werden bis Anfang nächsten Jahres dauern.

 

Es ist daher ausdrücklich auch im Interesse von UNESCO und Dr. Kloos, dass jetzt keine voreiligen Beschlüsse im Landtag gefasst werden, sondern dass zuerst die Beratungen abgewartet und dann die entsprechenden Beschlüsse hier im Wiener Rathaus, im Gemeinderat oder Landtag gefasst werden. Das ist der Grund, warum wir die beiden Anträge, die heute zu diesem Thema eingebracht wurden, ablehnen werden, aber nicht, weil wir nicht glauben, dass es ein wichtiges Thema ist. Es kann durchaus ein Weg sein, dass man das Thema Welterbe in der Bauordnung entsprechend verankert. Aber bitte erst am Ende der Gespräche und nicht während der Gespräche. Darüber wollte ich den Hohen Landtag informieren und argumentieren, warum wir diese beiden Anträge jetzt ablehnen werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Koderhold gemeldet.

 

13.56.41

Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ)|: Sehr geehrter Kollege Aichinger, vielen Dank für Ihre Worte!

 

Ich respektiere Ihren Zweifel. Aber es ist nicht so, dass wir das einfach aus der Hüfte oder am Biertisch oder sonst irgendwo erfinden. Es gibt Referenzen. Es gibt zum Beispiel vom „New England Journal of Medicine“ sehr genaue Arbeiten. Wem das zu langweilig ist, ich habe zum Beispiel die „New York Times“ abonniert, da gibt es immer wieder sehr schöne Themen über Hospital Paperworks. Wenn Sie die „New York Times“ ein bisschen durchlesen, werden Sie unzählige Hinweise mit Querverweisen über die sehr hohe Bürokratielast in der westlichen Welt sehen. Also wir sind nicht die Ersten, die das erfunden haben und die Möglichkeit sehen, dass man erheblich einspart. - Vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächstem erteile ich nun dem Herrn Volksanwalt Fichtenbauer das Wort und möchte die Gelegenheit auch noch nutzen, weil wir jetzt einen Vorsitzwechsel haben, mich persönlich für Ihr Erscheinen zu bedanken. Danke sehr!

 

13.57.52

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer|: Danke vielmals, sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Ich möchte zuerst auf die vielfach dankenswerterweise vorgebrachten und dargebotenen Dankeserklärungen aller Fraktionen zurückkommen und es mit dem alten Kreisky halten. Sie ahnen gar nicht, wie viel Lob wir vertragen. Also danke vielmals, dass diese Wertschätzung hier im Hohen Haus gegeben ist!

 

Allgemein gesprochen ist es wahr, dass im Jahr 2017 ein Höhepunkt des Beschwerdeaufkommens gewesen ist, nämlich 1.319 Individualbeschwerden. Aber die Beschäftigung mit den Beschwerden hat etwas genutzt. Ich darf Ihnen die aktuelle Statistik von gestern, 27. September, zur Kenntnis bringen. Wir haben bis zum 27. September im Geschäftsjahr 2018 nur 846 Beschwerden, also einen gewaltigen Rückgang. Wenn man die 3 Monate jetzt noch hochrechnet, ist von ungefähr 1.000, 1.050, 1.100 auszugehen. Es kann sein, dass Beschwerden des Weihnachtsmarktes noch hundertweise einlaufen. Das wissen wir nicht. Aber vernünftigerweise kann man von etwas über 1.000 Beschwerden ausgehen.

 

Wenn Sie mich fragen, warum ein Auf und Ab zu verzeichnen ist, dann kann ich Ihnen auf alles in der Welt nahezu eine Antwort geben, aber auf das definitiv nicht, weil die Gründe subjektiv vorhanden sind oder nicht vorhanden sind, die zu einer Beschwerde führen.

 

Was die Frage betrifft, dass wir 580 mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten konnten, ist die Frage relativ einfach beantwortbar, warum denn das so ist. Die Leute, die sich beschweren, unterscheiden nicht zwischen Verwaltungsrecht und Gerichtsbarkeit. Wir haben ein relativ hohes Beschwerdeaufkommen, das auf der Gerichtsbarkeit beruht, alle möglichen Sachen, und dann haben wir auch Beschwerden, die sich auf privatrechtliche Auseinandersetzungen beziehen, wo wir definitiv verfassungsrechtlich nicht zuständig sind.

 

Im Gespräch - weil wir ja unsere Sprechtage haben - geht sozusagen auch ein - unter Anführungszeichen - unzuständiger Beschwerdeführer von mir nicht weg, ohne dass er zielgerichtete Antworten und Erklärungen bekommt. Denn ich war 42 Jahre Rechtsanwalt, das ist dann genetisch, das kann man nicht ablegen: Dann sage ich ihm schon, was meines Erachtens die richtige Maßnahme ist.

 

Dann kommen natürlich auch Beschwerden vor, wo ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes vorliegt. Da ist nichts zu machen, weil die Volksanwaltschaft für Missstände der Verwaltung zuständig ist, und wir nehmen die Konturen, die Grenzen unserer Zuständigkeitsregeln aus guten Gründen sehr ernst. Das betrifft auch die Abgrenzungen innerhalb der Volksanwaltschaft.

 

Schließlich und vor allem ist es auch wichtig, dass wir ja ein Dreier-Kollegium sind und ich Ihnen die Entschuldigung des Volksanwaltes Dr. Kräuter darbieten darf, der heute kraft seiner Funktion als Generalsekretär des International Ombudsman Institute in Moldawien sein muss, weil die dort ein höhergradiges Jubiläum haben, das 20-jährige Berufsjubiläum.

 

Es ist die Befassung, die die Volksanwaltschaft in ihrer Funktion trifft, nahezu von unendlichem Charakter. Das ist auch ganz simpel erklärbar. Wir bilden ja als Hilfsorgan des Parlaments, in diesem Fall des Wiener Landtages, wie ein Diapositiv die gesamte Verwaltung ab. Unsere Beschäftigung ist die der gesamten Verwaltung, von der Gesundheitsverwaltung bis zur Straßenverwaltung. Aus diesem Grund wird auch niemals die Befassung mit den Atrozitäten, die diese Verwaltung nun einmal hat - das ist unausweichlich! -, ihr Ende finden.

 

Immer wieder aber gibt es selbstverständlich Schwerpunkte, auf die es lohnt - nein, „lohnt“ ist ein falscher Ausdruck - wo es geboten ist, die Schärfe auch des politischen Winkelmaßes und des Blickes hinzulenken. Zum Beispiel: Es ist eine unendliche Geschichte, fast eine unendliche Geschichte der Traurigkeit, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse lange Zeit auf Phänomene nicht geachtet, nicht hinreichend hingeschaut und sie beachtet haben.

 

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