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Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 51

 

Zum Beispiel: Es ist von Ihnen, Herr Abgeordneter, sehr richtigerweise auf die mangelnde Beachtung des Phänomens Schmerz hingewiesen oder darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Phänomen mangels eigentlicher Befassung zu wenig beachtet wird. Das kenne ich deshalb, weil ich viele Fälle auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten habe, wo es um Zumessung von verschiedenen Geldern, Zumessung von vorzeitiger Rente, und so weiter gegangen ist, wo selbstverständlich immer wieder Sachverständige beigezogen werden, also regelmäßig Sachverständige ihr Urteil abgegeben haben.

 

Es dort durchzubringen, dass jemand eine höhere Sozialzuwendung - welcher Art immer - zu kriegen hat, weil er permanent mit hohen Schmerzen behelligt und befasst ist oder sie ihn treffen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit! Also auch die medizinisch-sachverständige Ebene der Schmerzbeachtung ist weiß Gott entwicklungsfähig und dringend geboten.

 

Vor vier Jahren habe ich im Parlament ein Kolloquium durchgeführt, betreffend das chronisch kranke Kind in der Schule. Die einschlägigen Fachleute, die sich damit beschäftigt haben, haben eine brillante Kette von Gutachten abgeliefert. Ich stelle Ihnen anheim, die von uns verschriftlichten Gutachten abzurufen, wir haben hinreichend Exemplare in der Volksanwaltschaft vorrätig. Es gibt tausende Fälle von Diabetes, gleichfalls tausende Fälle von Epilepsie und dazwischen liegende Krankheiten, die so grauslich sind, dass man sich nicht einmal den Namen merken mag.

 

Es ist ein Faktum, dass die unendliche Herausforderung, die die Lehrerschaft in diesem Zusammenhang zu bewältigen hat, von hochqualitativ bis äußerst mangelhaft zu verzeichnen ist. Auf diesem Gebiet allein wäre so viel zu tun! Wir wüssten, was zu tun wäre, aber die Arbeit der Parlamentarier - und es ist dies ein parlamentarischer Prozess - geht auf diesem Gebiet nicht zu Ende, sicher nicht zu Ende.

 

Im Allgemeinen und zusammenfassend darf ich also sagen, dass ich auch nochmals meinen Dank aussprechen möchte für das, was Frau Abg. Schwarz in Bezug auf die mangelnde Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft für die ausgelagerten Betriebe, für die ausgelagerten Systeme zum Ausdruck gebracht hat. Noch einmal zur Erinnerung - ich habe das hier ja schon mehrmals sagen dürfen -: Die Volksanwaltschaft ist, so wie der Rechnungshof, ein Hilfsorgan des Parlaments. Die Rechnungshöfe haben die durchgehende Prüfkompetenz auch für ausgelagerte Betriebe, bei denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist, für die Volksanwaltschaft ist das nicht der Fall.

 

Dadurch entsteht aber eine Prüflücke zu Lasten dieses Hauses! Ich bitte Sie, daran zu denken und dringlichst hinterher zu sein, diese Prüflücke zu schließen. Damit danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Ernst Woller: Ich darf mich für die Ausführungen bedanken und nun Frau Dr. Brinek um ihren Debattenbeitrag ersuchen.

 

14.07.36

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek|: Herr Präsident! Hoher Landtag!

 

Gestatten Sie mir, in aller Kürze, aber dennoch in Wertschätzung Ihrer Beiträge auf einige wesentliche Punkte, die meinen Geschäftsbereich betreffen, einzugehen.

 

Im Mittelpunkt stand unmissverständlich die Frage eines Planungs- und architektonischen Projekts und die Diskussion drumherum, sprich, Heumarkt. Ich verweise auf unseren Bericht und die ausführliche Missstandsfeststellung in diesem Zusammenhang. Ich denke, unsere Gründe sind ausreichend dargelegt.

 

Wir haben demgemäß auch in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Wiener Bauordnung eine wesentliche Anregung, eine Empfehlung gemacht, die sich aus der Verpflichtung ergibt, die die Republik mit der Übernahme des Schutzes zum Natur- und Kulturerbe eingegangen ist. Ich zitiere kurz aus der eigenen Stellungnahme:

 

„Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens ging die Republik Österreich für den Bund und die Länder die internationale Verpflichtung ein, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbe-Stätten zu schützen und zu erhalten.“ Laut Welterbe-Konvention zum Schutz Maßnahmen zu erlassen zur Erhaltung in Bestand und Wertigkeit der in seinem Hoheitsgebiet liegenden Kultur- und Naturerbegüter, diese zu schützen und eben Maßnahmen zu erlassen.

 

Wir haben dazu - und ich zitiere weiter - eine Wiederholung ausgesprochen, nämlich: „Der Wiener Landesgesetzgeber möge entsprechend den von der Republik Österreich in der Weltkulturerbe-Konvention eingegangenen Verpflichtungen diese als verbindliches Planungsziel bei Festlegungen und Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festlegen.“

 

Ich darf dazusagen: Das Bundesland Burgenland ist vorbildlich gewesen und hat genau diese Festlegungen getroffen. Wenn ich jetzt vom Präsidenten als Redner vorhin gehört habe, es finden Gespräche statt, dann denke ich ja, die Gespräche hätten wahrscheinlich vorher stattfinden sollen - wenn ich mir diese Anregung erlauben darf.

 

Die Möglichkeiten sehen wir neben dem Missstand, der nun sozusagen nicht mehr korrigierbar ist, jetzt in der Bauordnung zu treffen und eine Klarstellung vorzunehmen, auch die Gespräche, so einen Antrag zu formulieren, nicht vorwegzunehmen und gleichzeitig auch zwei für mich wichtige Punkte zu überlegen und mitaufzunehmen, die auch in der Diskussion angesprochen wurden, nämlich die Präzisierung in der Sprache, die wenig determinierten Formulierungen zu korrigieren, und das, was städtebauliche Verträge sind, die grundsätzlich rechtlich möglich sind, aber auch zu verfeinern und zu präzisieren, damit allfällige Vorwürfe, allfällige Bedenken - siehe Danube Flats und andere Projekte in Wien - nicht mehr vorkommen.

 

Präzise determiniert lässt es sich auch politisch und für jeden Planer besser arbeiten, und Sie setzen sich nicht auf diese Weise ins Unrecht. Also die Anregung, die Auswertung der Stellungnahmen zur Wiener Bauord

 

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