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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 180 von 251

 

gehen, dann beendet das nichts. Der Container wird trotzdem gebaut, und er kann dort einige Jahre stehen. Und wenn Sie nach vielen Jahren dann recht bekommen haben, dann baut man den Container halt einfach ab, stellt ihn ein paar Meter weiter oder auf der nächsten Wiese wieder auf. Und dann kann man sagen: Neues Spiel, neues Glück! Und alles beginnt von vorne.

 

Zusammenfassend sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von Rot und Grün: Wenn Sie mit diesem Gesetz daherkommen, in dem es in Abs. 2 2. Satz heißt, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, nämlich der Bauordnung, nicht für jene Unterkünfte gelten, in denen die Zuwanderer untergebracht werden sollen, dann deshalb, weil Wien augenscheinlich nicht in der Lage ist, seine Zusagen anders einzuhalten und in irgendeiner anderen Form ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Keine Regeln für Zuwanderer, aber strenge Pflichten und Strafen für die Wienerinnen und Wiener: Das ist offenbar die Botschaft! Der Wiener hat sich gefälligst an alle Gesetze zu halten, der Zuwanderer braucht keine Regeln.

 

§ 71c der Bauordnung für Wien in der Fassung des vorliegenden Entwurfes schafft zwei grundlegend verschiedene Kategorien von Bauvorhaben, nämlich das Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits und die vom § 71c legis citatis umfassten begünstigten Bauvorhaben andererseits. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Diese Differenzierung bedarf bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. Solche sachlichen Gründe sind hier allerdings nicht ersichtlich.

 

Weiters wird durch Abs. 4 und Abs. 6 Ermessen eingeräumt, ohne dass der Gesetzgeber, wie verfassungsrechtlich geboten, determiniert, nach welchen Kriterien das Ermessen handzuhaben ist. Das ist ein Freibrief für die Behörden, zu unterscheiden, auf welche Vorschriften sie verzichtet und auf welche nicht, und das widerspricht dem Art. 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes, und ist da daher auch nicht zu akzeptieren.

 

Weiters werden durch die Abs. 2, 3 und 4 Nachbarrechte außer Kraft gesetzt.

 

Meine Herren hinter mir! Sie stört es nicht, wenn ich rede, aber mich stört es, wenn Sie hinter mir tratschen! Wenn Sie Kaffee trinken wollen, dann gehen Sie hinaus! Okay? (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wenn man zu wenig geschlafen hat, dann dreht man halt durch! - Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir haben alle wenig Schlaf gehabt, und es ist nicht fair, unmittelbar hinter der Kollegin zu stehen und dermaßen laut zu reden und sie zu irritieren. (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Bitte setzen Sie fort.

 

Abg. Angela Schütz (fortsetzend): Ich würde einmal sagen, das war jetzt kein Zwischenfall, sondern das war ein verbaler Toilettenfehler, Herr Kollege!

 

Weiters werden durch die Abs. 2 und 3 sowie 4 Nachbarrechte außer Kraft gesetzt wie etwa Nachbarrechte auf Einhaltung des Nachbarabstands, auf Einhaltung der Bestimmungen über die Gebäudehöhe, die Fluchtlinie, auf Einhaltung des Flächenwidmungsplanes, die durch § 134a der Wiener Bauordnung gewährleistet werden.

 

Es werden also zwei Kategorien von Nachbarn geschaffen, was verfassungsrechtlich nur dann zulässig wäre, wenn es dafür sachliche Rechtfertigungen gäbe, was allerdings nicht der Fall ist.

 

Letztlich diskriminiert Abs. 7 alle Wienerinnen und Wiener gegenüber Zuwanderern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.

 

Diese Punkte sind klar gleichheitswidrig, und deshalb werden wir Freiheitlichen diesen Skandal auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit aller Kraft bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Pawkowicz zu Wort gemeldet. - Ich bitte darum. (Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Sie haben aber viele Unterlagen in der Hand! Somit haben Sie ja eine tragende Rolle!)

 

5.58.21

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Gönnen Sie mir das doch wenigstens ein Mal!

 

Guten Morgen und ein herzliches Dankeschön dafür, dass die Zuhörerschaft schon so schön gewachsen ist! Das freut mich sehr! Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin!

 

Offensichtlich ist nun auch die Sozialdemokratische Fraktion endlich aus ihrem Winterschlaf aufgewacht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Das ist gut, denn hier geht es um die Beschneidung der Nachbarrechte. Ich freue mich, dass Sie jetzt endlich nach zwölf Stunden begriffen haben, was Sie mit diesem Gesetz anrichten, dass Sie damit nämlich die Bürgerrechte für die Wienerinnen und Wiener einschränken. Schön, dass ihr das endlich bemerkt habt und jetzt einmal aufwacht! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ihnen ist das vielleicht gleichgütig, das mag schon sein. Aber vielen Wienerinnen und Wienern ist das nicht gleichgültig. (Zwischenruf von Abg. Gerhard Kubik.) Ja! Ich komme schon zu den Themen, keine Sorge! Wir haben in weiterer Folge hier bei dieser Landtagssitzung noch sehr viel Zeit!

 

Vielleicht wollt ihr den Teil des Blocks auch noch holen, denn das betrifft auch ein paar Leute, die da drüben sitzen und schon im Ausschuss nichts dazu sagen konnten. Das wäre vielleicht nicht schlecht!

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit sind wir schon beim eigentlichen Kernproblem: Wir haben heute eine Sitzung, die deswegen notwendig ist, weil in den letzten Wochen ganz augenscheinlich das geschehen ist, was wir jetzt in diesen Minuten gerade erleben. Werte Zuseherinnen und Zuseher im Internet! Sie erleben, wie der rote Block hier vor lauter Begeisterung tobt, weil es gerade um die Beschneidung Ihrer Rechte, die Beschneidung der Nachbarrechte und die Beschneidung der Bürgerrechte geht. Anlässlich dieses rot-grünen Rechtsbeschneidungsgesetzesentwurfs wird über diese Rechte und quasi über die Wienerinnen und Wiener drübergefahren, meine sehr verehrten Damen und Her

 

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