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Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 64

 

zent noch immer die absolute Mehrheit in diesen Ausschüssen hat. Jetzt kann man das sachlich sehen und sagen, ändern wir das im Sinne der Demokratie. Das wäre eine Möglichkeit und ist eigentlich, finde ich, auch etwas ganz Selbstverständliches und schon gar nicht verwerflich.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte noch einmal mit aller gebotenen Sachlichkeit fest: Heute sind Schranken gefallen, Schranken einer Kooperation, wo man sich gut überlegen muss, wie das mit Rot-Grün weitergehen soll. Es wird nichts daran ändern, dass wir für ein faires Wahlrecht weiterkämpfen werden! Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.50.46

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Ein bisschen amüsiert habe ich mich am Beginn der Einleitung der Berichterstatterin, wie die Frau Landesrätin um Zustimmung gebeten hat. Das bitte ich auch … (Zwischenruf von Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger.) Ja, ja, zuerst, ein kurzer Fehler kann passieren.

 

Also zur Sache selbst. Der Kollege Ulm hat ja eh schon sehr viel ausgeführt. Es ist der erste von drei Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages und vielleicht können wir zu allen dreien vorab einmal sagen, warum diese überhaupt notwendig geworden sind. Der Kollege Aigner hat schon ein bissel was in der Aktuellen Stunde dazu gesagt, dass das vielleicht auch nicht die beste Möglichkeit ist, relativ kurzfristig, und das muss man ehrlich zugeben, das ist es ja auch, Geschäftsordnungsänderungen durchzuführen. Warum ist es trotzdem notwendig? Auch das haben wir in Wirklichkeit schon vom Kollegen Ulm sehr gut ausgeführt gehört. Wenn man so will, ist es eine Anlassgesetzgebung. Aber der Anlass ist nicht das Wahlrecht, sondern der Anlass sitzt zwei Etagen ober mir und der Anlass ist auch im Ausschuss gewesen, dass die Geschäftsordnung derartig ausgelegt wurde, dass es eigentlich haarsträubend ist. Kollege Ulm hat das schon ein bissel skizziert. Also wie es da zugegangen ist, ist aus meiner Sicht bedenklich gewesen, demokratiepolitisch nicht korrekt gewesen. Die Anträge der Opposition waren zwar auf der Tagesordnung, sind aber ausschließlich mit einem Bericht der Stadträtin, der Landesrätin abgehandelt gewesen. Es war uns nicht möglich, obwohl wir das natürlich gemacht haben, unsere eigenen Anträge auch behandeln zu wollen und auch verhandeln zu wollen und irgendwann vielleicht auch einmal abstimmen zu wollen. Das wurde einfach nicht zugelassen, meine Damen und Herren, und das geht nicht! Das sollte nicht gehen, aber es geht schon, wie man sieht.

 

Nur darf man sich da nicht wundern, wenn die Opposition oder beziehungsweise auch andere Parteien, jetzt womöglich wieder Opposition, das nicht auf sich beruhen lassen, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Mit diesem Hintergrund sind diese drei Anträge zu sehen. Also es ist das jetzt nicht aus Jubel und Trubel der drei anderen Parteien, außer jetzt der größten, vorgesehen, sondern eben, wenn Sie so wollen, als Antwort auf das, was für Ungeheuerlichkeiten uns da im Ausschuss tatsächlich präsentiert wurden. Man sollte sich schon überlegen, wir sind Parlamentarier, und ich habe es schon einmal an dieser Stelle gesagt, da braucht man kein großer Lateiner sein, das kommt von „parlare“ - reden. Ja, also wenn man nicht einmal im Ausschuss über einen Tagesordnungspunkt, über einen Initiativantrag, der auf der Tagesordnung angeführt ist, diskutieren darf, dann hat das nichts mehr mit Parlamentarismus zu tun, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Konkret zur Postnummer 10. Wir werden ja sehen, was wir jetzt dann wirklich abstimmen und was nicht oder was überhaupt zur Abstimmung gelangt oder nicht. Das ist ja immer noch alles sehr spannend. Postnummer 10 betrifft den § 30b Abs 3 und 4 der Geschäftsordnung unseres Landtags, also der Geschäftsordnung des Wiener Landtags, wo jetzt eben ausgeführt ist, wie der Gang der Initiativanträge oder wie dieser Gang zu geschehen hat. Tatsache ist, und das ist nun mal so im § 125 der Wiener Stadtverfassung, glaube ich, wenn ich es richtig zitiere, vorgesehen, dass Initiativanträge in den Ausschuss kommen. Das heißt, dort müssen sie hin, das ist verfassungsmäßig so vorgesehen. Was aber nicht bestimmt ist und was auch nicht im Sinne des Gesetzes und auch nicht im Sinne des Verfassungsgebers ist, der Herr Kollege hat es auch schon ausgeführt, ist, dass der Ausschuss verhindern kann, dass die Landtagsmehrheit zum Tragen kommt. Das kann es wohl nicht sein.

 

Ich verstehe den Antrag auch so, und auch die dazu bekannt gegebenen oder schon vorweg gegebenen Abänderungs- und Zusatzanträge der GRÜNEN verstehe ich so, dass der Initiativantrag dann sehr wohl in den Ausschuss gehört, wir haben, wie gesagt, ein Ausschussprinzip, dort aber auch behandelt werden muss - schön wäre es, kann man fast sagen -, und dann aber auf alle Fälle dem Landtag vorzulegen ist, was sinnvoll ist und eigentlich eh klar sein sollte. Der Ausschuss kann selbstverständlich dazu Stellungnahmen beschließen und dazu abgeben, sich entscheiden und diese dann auch im Zuge der Berichterstattung dem Landtag zur Kenntnis bringen. Aber es ist eben nicht mehr möglich, das, was jetzt passiert oder passieren hätte sollen, man hat sich ja nicht einmal das getraut, nämlich Initiativanträge nicht mehr dem Landtag vorzulegen.

 

Daher werden wir dafür stimmen, wenn es zur Abstimmung kommen würde, und wir dürfen noch einmal betonen, dass wir über die Vorgangsweise sehr verwundert sind, Und, wie gesagt, der Anlass für diese Gesetzgebung, wenn Sie es so wollen, ist leider Gottes die unmögliche Behandlung durch die Vorsitzende und wohl auch die vorangekündigte Behandlung durch den Präsidenten. Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dr Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

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