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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 85

 

tragischen Fall wie eines chronisch kranken Kindes, sondern auch tatsächlich in der Situation der Arbeitssuche. Einerseits ist es natürlich notwendig, dass man beim AMS zum Ausdruck bringt, dass man in der Lage ist, einen Beruf auszuüben, insofern auch nachweisen kann, dass es eine Kinderbetreuung gibt. Andererseits wissen wir, auf Grund der hohen Nachfrage nach Plätzen ist es so, dass Berufstätige, was natürlich an sich sinnvoll ist, schon bevorzugt werden. Das nenne ich aber „Die Katze beißt sich in den Schwanz.“-Thematik, wo einige Frauen wirklich ein Problem damit haben, dass sie einerseits den Kindergartenplatz brauchen, um sich wirklich einen Job zu suchen und andererseits aber auch Schwierigkeiten haben, einen Kindergartenplatz zu bekommen. Da habe ich immer wieder einige Fälle zugeschickt bekommen.

 

Den zweiten Fall, den ich herausgreifen möchte, möchte ich nur als Anlass nehmen, um ein Thema anzusprechen. Sie haben in einer Obsorgestreitigkeit die mangelnde Begründung eines Gerichts bei zwei Obsorgeentscheidungen kritisiert. Da möchte ich auf das Thema Doppelresidenz zu sprechen kommen, für das wir uns auf Bundesebene sehr stark machen. Es geht darum, dass die Möglichkeit verankert wird, dass Eltern im Falle einer Trennung oder auch im Falle getrennt lebender Elternteile die Möglichkeit haben, zu vereinbaren, dass das Kind in zwei Haushalten betreut wird. Das hat natürlich Auswirkungen auf Unterhaltsregelungen. Das dürfte auch der Grund sein, warum es in dieser Debatte so schleppend vorangeht. Ich möchte aber hier in Erinnerung rufen, dass auch der Oberste Gerichtshof in seiner Spruchpraxis die durchaus gelebte Praxis der Doppelresidenz schon sehr abbildet, was dann Unterhaltsregelungen angeht. Es geht mir nicht darum, eine Verpflichtung zu fordern, aber es geht darum, tatsächlich die Möglichkeit für Eltern, die das wollen, zu schaffen, diese Vereinbarung zu treffen. Wir werden da nicht lockerlassen.

 

Sie haben im Bericht auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kritisiert. Ich rufe auch die Auskunft der Frau Stadträtin in der Fragestunde in Erinnerung. 134.251 Mindestsicherungsbezieher gab es Ende November 2015 in Wien. Das ist eine enorme Zahl.

 

Sie kritisieren, dass keine Indikatoren zur Zielerreichung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung definiert sind und insbesondere die Mindestsicherung keinen ausreichenden Beitrag dazu leistet, dass es eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt. Das sehen wir als großes Problem. Kollege Ornig hat auch schon, glaube ich, gestern darauf hingewiesen. Das liegt natürlich auch an der Beschaffenheit der Mindestsicherung, dass es letztlich ein Hopp oder Tropp ist. Wir machen uns dringend dafür stark, dass es hier Einschleifregelungen, etwa im Wege einer Negativsteuer, gibt, sodass man nicht alles verliert. Ich habe jetzt auch gesehen, dass dieses Thema im Regierungsprogramm thematisiert ist. Sie haben an einer Stelle erwähnt, dass es diese Trampolinfunktion hier eigentlich braucht. Das freut mich sehr. Ich glaube, wir müssen hier wirklich dringend etwas tun, um nicht Mindestsicherungsbezieher letztlich in dieser Trap, einer Falle, zu halten. Da braucht es stärkere Anstrengungen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Last but not least möchte ich noch auf die MA 35 zu sprechen kommen, wo es eine ganze Reihe von Beschwerden zu Staatsbürgerschaftsverfahren gegeben hat. 83 Eingaben gab es, 30 begründete Beschwerden nach der Prüfung. Es wurden teilweise wirklich gravierende Verfahrensverzögerungen bei, und das möchte ich hier noch einmal betonen, einer sechsmonatigen gesetzlichen Verfahrensfrist festgestellt. Das ist ein Punkt, der immer wieder thematisiert wird. Ich kann mich erinnern, im Zuge, ich glaube, der letztjährigen Integrationswoche, also im Jahr 2014, gab es sogar den „Preis der Sackgasse“ an die MA 35. Ich habe auch dort gehört, dass das Thema erkannt wurde. Nichtsdestotrotz kennen wir auch sehr viele Beispiele, die immer wieder an uns herangebracht werden, dass die Verfahren dort wirklich überbordend lange dauern. Das ist natürlich für die betroffenen Menschen ein Wahnsinn, das ist aber auch, möchte ich sagen, für Unternehmerinnen und Unternehmer in Wien schwierig, die nämlich Fachkräfte nach Wien holen wollen, etwa über die Rot-Weiß-Rot-Karte, und dann so lange Verfahren in Kauf nehmen müssen. Das ist eine teilweise wirklich schwierige Situation für die Unternehmen. Ich würde hier wirklich sehen, dass wir Anstrengungen unternehmen müssen, dass diese Verfahren deutlich verkürzt werden, weil es letztlich natürlich einerseits zu einem unzumutbaren Ergebnis auf Seite der Menschen, die dort Anträge stellen, kommt, länger als sechs Monate zu warten, dann teilweise aufgefordert zu werden, neuerlich Unterlagen zu bringen, die man eigentlich schon vor acht, neun Monaten gebracht hat - das geht meiner Meinung nach nicht, ist auch gesetzlich nicht so vorgesehen -, aber auch im Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer, die Fachkräfte brauchen, dass es hier nicht zu einem Wohlstandsverlust kommt. - Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Ich erteile es ihr.

 

11.03.10

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Dame, meine Herren Volksanwälte!

 

Wir behandeln heute den 36. Bericht der Volksanwaltschaft. Wir alle wissen, dass die Volksanwaltschaft ein ganz wichtiges Kontrollorgan ist. Dort werden Missverständnisse aufgeklärt, werden Systemfehler aufgezeigt, Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht und sehr oft werden, und das möchte ich wirklich positiv betonen, gemeinsame Lösungen in Einzelfällen erzielt. Da muss ich sagen, nachdem ich selbst einmal in der Volksanwaltschaft tätig war, war Wien damals und ist auch heute bestimmt Vorreiter, dass in Einzelfällen Lösungen herbeigeführt werden. Bei Systemfehlern ist es schon nicht mehr so rasch. Dort ist die Lösungsbereitschaft oft nicht so positiv.

 

Meine Damen und Herren, meine Fraktion und natürlich ich wollen uns ganz herzlich einmal bei der Dame und den Herren Volksanwälten bedanken, vor allem bei ihrem Herrn Vorsitzenden Dr. Fichtenbauer, für die wert

 

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