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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 85

 

das eine der allerschönsten Städte ist, die es auf dieser Welt gibt!

 

In diesem Sinne danke noch einmal an alle MitarbeiterInnen, an alle Menschen, die es möglich machen, dass unsere Destination so dasteht und so ein Aushängeschild in der Welt ist. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

 

10.50.10Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Von den Abgeordneten Mag. Juraczka, Korosec, Schwarz, MMag. Dr. Kugler wurde eine Anfrage an den Herrn Landeshauptmann betreffend islamische Kindergärten in Wien gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.

 

Die Abgeordneten Niedermühlbichler, Oxonitsch, Mag. Straubinger, Dr. Stürzenbecher, Woller, Ellensohn und Dr. Kickert haben am 24. November 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien, Wiener Gemeindewahlordnung 1996, des Gesetzes über die Durchführung von Volksabstimmungen nach dem Wiener Volksabstimmungsgesetz, des Gesetzes über die Durchführung von Volksbefragungen, Wiener Volksbefragungsgesetz, und des Gesetzes über die Durchführung von Volksbegehren, Wiener Volksbegehrensgesetz, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Kultur, Wissenschaft und Sport zugewiesen.

 

Die Abgeordneten Valentin, Mag. Taucher, Mag. Abrahamczik, Gaal, Holzmann, Karner-Kremser, Mag. Spitzer, Strobl, Mag. Maresch und Dr. Kickert haben am 11. Dezember 2015 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens, Wiener Veranstaltungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 12/1971, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 43/2014, geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wird dem Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

10.53.40Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 36. Bericht der Volksanwaltschaft 2014 an den Wiener Landtag.

 

Ich begrüße bei uns die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall. - Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer begibt sich zum Rednerpult und möchte mit seiner Rede beginnen.) - Sie haben noch nicht das Wort. Entschuldigung, Herr Volksanwalt, Sie kommen nach den Berichten dran.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es eine Debatte. Als erste Debattenrednerin ist Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger gemeldet. Bitte.

 

10.53.52

Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Werte Volksanwälte, es tut mir leid, dass ich jetzt vor Ihnen spreche, aber ich möchte gleich meine Dankbarkeit und auch Wertschätzung gegenüber der wirklich intensiven, kontinuierlichen und sehr qualitätsvollen Arbeit der Volksanwaltschaft zum Ausdruck bringen. Besonders begeistert mich auch in diesem Zusammenhang, dass nunmehr die Volksanwaltschaft gesetzlich auch den Auftrag hat, sich um das Thema Menschenrechte zu kümmern. Ich habe das auch in meiner vorigen Tätigkeit, vor allem als Justizsprecherin, sehr zu schätzen gewusst, dass hier durchaus vonseiten der Volksanwaltschaft immer wieder Anstöße im Justizbereich kommen, was die Situation der Menschenrechte angeht. Ich danke auch für den Bericht. Er ist sehr interessant und zeigt auch, wie umfangreich Ihre Tätigkeit ist, wie viele Prüfungen und Verfahren durchgeführt wurden. Das ist schon eine ganze Menge. Auch dafür, wie gesagt, meine Dankbarkeit.

 

Ich möchte auf einen Punkt gleich vorweg eingehen. Das ist der Prüfauftrag der Stadt Wien. Wien hat durch die Landesverfassung die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren. Zur Verwaltung gehört auch die Privatwirtschaftsverwaltung. Sie sagen selber in dem Bericht, dass Sie mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass Ihnen hier nach wie vor nur eine sehr eingeschränkte Kontrolle über große Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge zukommt, da diese vielfach als ausgegliederte Rechtsträger in einer GmbH oder AG organisiert sind. Das ist natürlich ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch viele Debatten durchzieht, nun auch hier. Ich bin sehr der Meinung, dass die Kontrollrechte der Volksanwaltschaft dahin gehend ausgeweitet gehören, dass man auch in diese ausgegliederten Bereiche hineinschaut, wo es um Daseinsvorsoge geht, um tatsächlich diesem Prüfauftrag auch in der geforderten Umfassendheit - sagt man das so? - nachkommen zu können. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich möchte mich auf vier Bereiche konzentrieren, die ich herausstreichen möchte, wo ich gerne auch ein paar Anmerkungen dazu machen möchte:

 

Einer ist der Fall eines Ganztageskindergartenplatzes bei einer nicht berufstätigen Mutter zweier Kinder, von denen eines chronisch krank und pflegebedürftig ist, wo es nach einer Beschwerde der Volksanwaltschaft gelungen ist, dass diese familiäre Pflege als gleichwertig zu einer Berufstätigkeit anerkannt wurde und so der Zugang zu einem Ganztagesplatz möglich war. Das ist ein Thema, das immer wieder in der Vergangenheit auch an uns herangetragen wurde, nämlich die sogenannte „Die Katze beißt sich in den Schwanz.“-Thematik, der hohen Nachfrage nach vor allem Ganztageskindergartenplätzen für Frauen, auch vielen alleinerziehenden Frauen, die gerne berufstätig sein würden, nicht immer in so einem

 

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