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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 85

 

09.01.26(Beginn um 9.01 Uhr. – Auf den Plätzen der Abgeordneten stehen Tragtaschen mit der Aufschrift „Im Auftrag der Menschen für die Menschen. Der Wiener Landtag.“)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!

 

Ich eröffne die 2. Sitzung des Wiener Landtages und darf vor Eingang in die Tagesordnung auch auf das Geschenk, Präsent, das alljährliche, am letzten Landtag vor den Feiertagen hinweisen und würde mich freuen, wenn Sie auch dafür Verwendung haben, obwohl Sie es hoffentlich nie verwenden müssen. Aber sollte es in den nächsten Tagen bei Ihnen daheim zu einem Adventkranzbrand oder Christbaumbrand kommen, was ich nicht hoffe und keinem wünsche, dann könnte das Löschmittel in den Säckchen gute Dienste leisten. Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass dieser Feuerlöscher ein ganz besonderes Produkt ist. Das Löschmittel ist biologisch abbaubar, man kann sogar Öl damit binden, und ist wartungsfrei, also es kann jahrelang auch entsprechend verwendet werden. (Allgemeiner Beifall.) Danke schön. Ein sogenanntes nachhaltiges Produkt.

 

09.02.55Entschuldigt sind Frau Abg. Mag. Nittmann und Herr Abg. Stark. Beide haben sich krank gemeldet.

 

09.03.04Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.03.06†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP - 03514-2015/0001 - KNE/LM) wurde von Frau Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (2016 wird der Nationalrat voraussichtlich ein Informationsfreiheitsgesetz beschließen, das vom Land landesgesetzlich umgesetzt werden muss. Welche Vorbereitungen trifft das Land zur Einführung und Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Klubvorsitzende!

 

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen, das Informationsfreiheitsgesetz, befindet sich derzeit - noch, muss ich hinzufügen - in Begutachtung. Dieser Entwurf geht von einer bundesrechtlichen Kompetenz zur Regelung des Zugangs zu Informationen aus.

 

Anders als bei der derzeitigen Regelung der Auskunftspflicht handelt es sich hierbei nicht um ein Grundsatzgesetz des Bundes, welches zur weiteren Konkretisierung ein Ausführungsgesetz jedes einzelnen Landes nach sich zieht. Denn nach derzeitigem Stand soll ein Bundesgesetz erlassen werden, welches bundesweit einheitliche Regelungen über den Zugang zu Informationen für den Bund, die Länder und die Gemeinden enthält. Eine zusätzliche landesgesetzliche Umsetzung wäre dann nicht erforderlich. Erwähnen möchte ich noch, dass die dafür notwendige verfassungsrechtliche Regelung derzeit noch nicht besteht. Die bezughabende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wird derzeit noch im Verfassungsausschuss des Nationalrats behandelt. Das heißt: Jegliche Vorbereitungen für landesgesetzliche Maßnahmen oder auch zur Umsetzung werden wir dann machen können, wenn wir wissen, was nun tatsächlich im Gesetz auch drinnensteht.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.04.44

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ein Informationsfreiheitsgesetz sieht mehr Transparenz der Verwaltung für den Bürger vor. Solche Transparenz der Verwaltung wäre nicht nur für den Bürger nicht schlecht, sondern auch für die Wiener Abgeordneten nicht schlecht. Sie wissen wahrscheinlich, worauf ich hinaus möchte. Durch die Ausgliederungen vieler Aufgaben der Daseinsvorsorge besteht das Interpellationsrecht der Gemeinderäte im ganz breiten Umfang mittlerweile nicht mehr. Der Gemeinderat ist aber auf Grund der Stadtverfassung das höchste Organ der Gemeindeverwaltung, und der Gemeinderat hat die Oberaufsicht in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches und die Oberaufsicht über die gesamte Finanzgebarung. Das sind ja nicht nur Rechte, sondern das sind ja auch Pflichten, die die Gemeinderäte auf Grund der Stadtverfassung haben.

 

Wie sollen sie diesen Pflichten nachkommen, wenn ihnen nicht einmal ein Fragerecht in mehr als 50 Prozent aller Angelegenheiten zukommt, die in ausgegliederten Unternehmungen erledigt werden?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Herr Abgeordneter! Diese Fragestellung haben wir des Öfteren erörtert, und Sie kennen auch meine grundsätzliche Haltung dazu. Soweit ich informiert bin, gibt es derzeit Gespräche darüber, wie man dies so auflösen kann, dass selbstverständlich auch jene Gesetze, die in diesen Unternehmen entsprechend wirksam sind, wie etwa das Aktienrecht, unangetastet bleiben und nicht verletzt werden. Wenn wir dieses Problem gelöst haben, denke ich, ist das auch gelöst.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.06.31

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Bürgermeister, Herr Landeshauptmann!

 

Der Kollege Ulm hat mir fast meine Frage vorweggenommen. Das ist natürlich naheliegend, dass wir als Abgeordnete nicht auf ein Informationsfreiheitsgesetz warten wollen, sondern dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Stadt und im Land Wien so gestaltet sein sollten, dass wir unserer Kontrolltätigkeit nachkommen können. Wäre es nicht vielleicht auch ein Ansatz, dass man Ausgliederungen in privatrechtlich organisierte Träger hinterfragt? Warum finden diese Ausgliederungen statt, wenn öffentliche Aufgaben im Rahmen des Landes Wien oder der Stadt Wien wahrgenommen werden? Dann würde sich das Problem mit dem Aktienrecht eigentlich gar nicht stellen.

 

Daher: Sehen Sie nicht auch in diesen zahlreichen Ausgliederungen im Endeffekt eine Flucht aus der Kontrollverantwortlichkeit?

 

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