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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 85

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Also ganz kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, denn die Ausgliederungen in privatrechtliche Konstruktionen waren ja keine Willküraktionen, sondern sind hier beschlossen worden. Und soweit ich mich erinnere, hat weder Ihre frühere Fraktion noch Ihre jetzige Fraktion gegen diese Ausgliederungen gestimmt. Daher kann ich persönlich diese Argumentation nicht nachvollziehen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.07.57

Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ja, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, ich komme noch einmal auf das Informationsfreiheitsgesetz zurück, weil es mir ein großes Anliegen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Information bekommen. Ich persönlich freue mich auch darüber, dass es hier keine landesgesetzliche Umsetzungen brauchen wird, weil es zumindest einmal auf dem Papier die Garantie dafür bieten kann, dass wir in ganz Österreich einheitliche Regelungen haben werden, und ich halte das für einen Vorteil. Vom Forum für Informationsfreiheit wird ja der vorliegende Entwurf auf Bundesebene in mehrerlei Hinsicht kritisiert. Ein Kritikpunkt betrifft die Frage der Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle. Jetzt ist es im Bereich der Gemeinde Wien, des Landes Wien durchaus üblich, Beauftragte mit bestimmten Agenden zu betrauen.

 

Daher meine Frage, ob darüber nachgedacht wird, diesen so wichtigen Bereich für die Bürgerinnen und Bürger, eine Ombudsstelle, eine unabhängige, einzurichten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Frau Klubvorsitzende! Sie kennen ja meine Einstellung zu Beauftragten vom Grundsätzlichen her - und daraus kann ich nicht ableiten, dem Bund Empfehlungen zu geben, was er mit der Einrichtung von Beauftragten im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun hat.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Damit ist die Anfrage 1 beantwortet.

 

9.09.16†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP - 03512-2015/0001 - KVP/LM) wurde vom Abg. Dr. Wolfgang Ulm gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wien hinkt hinsichtlich der Umsetzung der Beamtenpensionsreform auf Wiener Landesebene nach Vorbild des Bundes weiterhin als einziges Bundesland nach bzw. setzte diese seit Jahren bewusst nicht vollständig um. Die Nichtumsetzung dieser so wichtigen Reform kostet den Wiener Steuerzahlern laut Rechnungshof rund 350 Millionen Euro. Werden Sie sich vor dem Hintergrund des aktuellen Reformbedarfes für die vollständige Umsetzung der Beamtenpensionsreform auf Wiener Landesebene nach Vorbild des Bundes einsetzen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Zunächst ist einmal mehr mit Nachdruck festzuhalten, dass sich Wien mit der am 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Pensionsreform bewusst für eine Pensionsreform mit sozialem Augenmaß entschieden hat. Wie Sie sicherlich ebenso gut wissen wie ich, wurden dabei sehr wohl die Eckpunkte der Pensionsreform des Bundes - nämlich ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, eine 40-jährige Durchrechnung und eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren - übernommen.

 

Freilich wurde aber auch auf die soziale Ausgewogenheit der Regelungen besonderer Wert gelegt, weshalb insbesondere die Situation von Frauen mit Kinder- oder sonstigen Betreuungspflichten entsprechend berücksichtigt worden ist.

 

Ziel der sozialpartnerschaftlich ausverhandelten Wiener Pensionsreform war es jedenfalls, ein langfristig finanzierbares und sozial ausgewogenes Pensionsrecht zu schaffen, auf das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch langfristig vertrauen können. Die Stadt Wien bekennt sich als Arbeitgeberin zu hoher sozialer Verantwortung und steht nach wie vor zu einer Reform, die nicht über Gebühr in die Lebensplanung der Menschen eingreift.

 

Zu dem vom Rechnungshof errechneten Einsparpotenzial von 350 Millionen EUR möchte ich nur darauf hinweisen, dass dieses sich auf den Zeitraum 2010 bis 2047 erstreckt, also 37 Jahre beinhaltet. Man kann sich daher leicht ausrechnen, wenn man es linear rechnet - eine fragwürdige Mathematik - , was man im Jahr dann entsprechend einsparen kann.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Huemer. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.11.07

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben es angesprochen, Wien hat die Pensionsreform sozialer als der Bund vollzogen. Und Sie haben auch auf die Situation von Frauen schon angespielt, dass es hier eine Vergünstigung gibt. Dennoch, ein Hauptkritikpunkt ist und bleibt diese 40-Jahre-Durchrechnung, weil sie insbesondere für Menschen mit Betreuungspflichten, mit Pflegepflichten, mit der steigenden Teilzeitarbeit und Atypisierung ein zunehmendes Armutsrisiko darstellt.

 

Meine Frage an Sie ist: Was kann Wien tun, damit Altersarmut gemindert werden kann und eine existenzsichernde Pension, insbesondere auch für Frauen, möglich sein wird?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Natürlich ist das ein Thema oder kann ein entsprechendes Thema sein; vergleichsweise allerdings ein geringeres, denn worüber wir reden, ist die Pension von Beamten und nicht von Vertragsbediensteten. Wenn man sich anschaut, wie die Situation heute in der Realität ausschaut, hat es sich ziemlich umgedreht - etwa 40 Prozent Beamte und 60 Prozent Vertragsbedienstete, und das Entlohnungsschema bei den Beamten ist so,

 

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