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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 42

 

Ich darf Sie von einer Überraschung in Kenntnis setzen. Es gibt in diesem Haus nämlich die konstruktive Zusammenarbeit, die Konsensfähigkeit zwischen den Parteien und den Sieg der Vernunft. Wir brauchen allerdings nicht allzu euphorisch werden. Es passiert so etwas in diesem Haus leider nur ganz, ganz selten. Dass es heute gelungen ist, darüber dürfen wir uns freuen. Es ist wirklich sehr viel gelungen, und es stellt sich immer die Frage, wem man das eigentlich zu verdanken hat. Denn so ein Erfolg hat ja selbstverständlich immer sehr viele Väter und Mütter.

 

Unbeachtet bleibt dann oft der tatsächliche Grund, und das ist eine ganz unscheinbare Bestimmung, nämlich § 73 Abs 8 der Wiener Stadtverfassung, der es so an sich hat, eine Verfassungsbestimmung zu sein. Hätte es diese Verfassungsbestimmung nicht gegeben, dann hätte es natürlich nicht in dem Ausmaß die Notwendigkeit gegeben, sich mit der Opposition auseinanderzusetzen. Das ist dann allerdings in der Folge passiert. Dank des Zusammenwirkens vieler haben wir nun einen Rechnungshof, der den Namen verdient, haben wir es zu einer verbesserten Kontrolle, zu mehr Transparenz, zu mehr Rechtsschutz, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit in dieser Stadt gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was hat die Opposition konkret erreicht? Wir haben erreicht, dass auch Unternehmungen vom Stadtrechnungshof geprüft werden können, an denen die Stadt mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist. Und wir haben erreicht, dass der Stadtrechnungshof den Verfassungsgerichtshof anrufen kann, wenn es Unstimmigkeiten mit dem Rechtsträger über den Prüfumfang gibt.

 

Aber wir haben uns auch einiges erspart. Wir haben uns erspart, dass die Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes lediglich in einem Beschluss- und Resolutionsantrag festgehalten ist. Und wir haben uns vor allem auch erspart, dass wir einen Stadtrechnungshof mit einem Kontrollamtsdirektor an der Spitze bekommen. Im Sommer war noch keine Rede davon, dass es auch eine Prüfmöglichkeit bei Unternehmungen geben soll, an denen die Stadt mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist, zumindest nicht in Form eines Landesgesetzes. Und noch vor drei Tagen mussten wir befürchten, dass wir mit einem Kontrollamtsdirektor an der Spitze des Stadtrechnungshofes dastehen. Die Einigung ist spät gekommen, die Vernunft hat sich spät durchgesetzt, aber sie hat sich durchgesetzt und die Geschichte muss niemanden bestrafen.

 

Es war noch am 4. November, als wir Ausschusssitzung hatten und ich appelliert habe. Gemeinsam mit der Frau Kollegin Ines Anger-Koch durfte ich einen Antrag einbringen, dieses Anrufungsrecht des Verfassungsgerichtshofes doch für den Stadtrechnungshof vorzusehen. Am 4. November konnte man sich noch nicht durchringen zu diesem Anrufungsrecht. Es ist erst vor zwei Tagen dann zu dieser Lösung gekommen.

 

Aber es gibt natürlich mehrere Punkte, über die wir uns in diesem Gesetz freuen dürfen. Wir dürfen uns insgesamt über eine Aufwertung des Kontrollamtes und des Kontrollamtsdirektors freuen, aber auch über eine Aufwertung dieses Gremiums, des Gemeinderates, der einzelnen Mitglieder des Gemeinderates und auch des Stadtrechnungshofausschusses. Wir bekommen jetzt nämlich einen Ausschuss, der aktiv involviert ist in den Bestellungsvorgang des zukünftigen Stadtrechnungshofdirektors, und es wird auch der einzige Ausschuss sein, in welchen sich der Herr Bürgermeister begeben wird, nämlich immer dann, wenn ein Stadtrechnungshofdirektor neu zu bestellen ist.

 

Das hat seinen Grund darin, dass ein Anhörungsrecht der drei bestgeeigneten Kandidaten für den Stadtrechnungshofdirektor vorgesehen ist im Stadtrechnungshofausschuss. Es ist nach wie vor, dass der Direktor bestellt wird durch den Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters, aber die große Neuigkeit ist, dass sich nun drei Kandidaten im Stadtrechnungshofausschuss einem Hearing unterziehen, sich einem Hearing stellen, und dass auch der Bürgermeister dem Ausschuss die Ehre gibt, dabei anwesend zu sein.

 

Es ist nicht nur eine Aufwertung des Gemeinderates, es ist auch eine Aufwertung der Opposition; denn die Abberufung des Stadtrechnungshofdirektors wird nur noch mit Zweidrittelmehrheit möglich sein. Theoretisch wäre denkbar, dass ein Direktor, der sich unliebsam gemacht hat, durch den Gemeinderat mit einfacher Mehrheit abberufen werden könnte. Das wird in Zukunft nur noch mit Zweidrittelmehrheit – und damit mit höherer Wahrscheinlichkeit nur mit Zustimmung der Opposition – möglich sein.

 

Ganz wichtig ist natürlich die Prüfkompetenz. Wir finden sie im § 73b Abs 2. Unternehmungen, an denen die Stadt nicht mit mehr als 50 Prozent, sondern bereits mit 50 Prozent beteiligt ist, können geprüft werden. Darüber hinaus können auch Unternehmungen geprüft werden, an denen die Stadt Wien mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist; nämlich immer dann, wenn es eine tatsächliche Beherrschung dieser Gesellschaft durch den Minderheitengesellschafter gibt.

 

Der Gemeinderat wird aber auch aufgewertet, weil es einen Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes zu diskutieren gibt, nämlich hier im Plenum, ein Mal im Jahr. Auch das ist etwas Neues. Neu ist auch, dass die Kommunikation zwischen Stadtrechnungshof und geprüften Stellen eine intensivere wird. Es ist nämlich so, dass der Stadtrechnungshof in all seinen Berichten eine Zusammenfassung der Empfehlungen geben wird. Das wäre nicht völlig neu, damit hat der Herr Kontrollamtsdirektor schon begonnen.

 

Aber ganz neu ist, dass diese Empfehlungen den geprüften Stellen zur Stellungnahme übermittelt werden und dass die geprüften Stellen auch verpflichtet sind, dazu etwas zu sagen. Sie müssen nämlich sagen, ob sie den Empfehlungen nachkommen oder nicht, und wenn nicht, aus welchen Gründen nicht. Sollte eine geprüfte Stelle der Meinung sein, man müsse überhaupt nichts dazu sagen, dann kann man dieser geprüften Stelle nur sagen, dass jetzt im Gesetz vorgesehen ist, dass es dann automatisch zu einer neuerlichen Prüfung durch den Stadtrechnungshof kommt.

 

Aber lassen Sie mich ein bisschen auf die beiden ganz entscheidenden Anträge eingehen, über die wir

 

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