«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 69

 

verzeihen Sie mir den Ausdruck, aber ich glaube, das kann man so sagen, legistische Laien am Werk waren und sind.

 

Die FPÖ hat massive Kritik nach Bekanntwerden oder nach Präsentation dieses Gesetzesinitiativantrages geübt. Wir haben in Parteiengesprächen unsere Einwendungen vorgebracht. Ich glaube, uns kann man sicher nicht vorwerfen, dass wir nicht von Anfang an versucht haben, so man uns doch gelassen hat, zu einer klugen Gesetzeswerdung beizutragen. Wir haben Pressedienste gemacht, wir haben Pressekonferenzen gemacht, wir haben Informationsgespräche für die Anrainer gemacht. Auch im Zwiegespräch habe ich versucht, das eine oder andere zu bewirken. Es hat auch was gebracht, ich werde es Ihnen nachher sagen. Auch die Bürgerinitiativen haben sich entsprechend auf die Beine gestellt. Was ist passiert? Offensichtlich Einsicht auch bei Rot und Grün. Man hat jahrelang nichts gemacht. Dann hat man Monate gebraucht, bis das Gesetz wird und dann hat man dem eigenen Initiativantrag zum Gesetz eine Halbwertszeit von ganzen acht Tagen gegeben, fünf Arbeitstage. Und dann hat man erkannt, dass dieses Gesetz in wesentlichen Bestimmungen wirklich unbrauchbar ist und hat eben klammheimlich in einem Pressedienst bekannt gegeben, Untertitel: „Definition des Wohngebietes wird präzisiert". Acht Tage, nachdem man den eigenen Initiativantrag eingebracht hat! Das ist schon bezeichnend, meine Damen und Herren. Soll so sein.

 

Was ist dann dabei herausgekommen? Schauen wir uns den Abänderungsantrag an. Ich muss ihn zuerst nur finden. Na, ich weiß es inzwischen eh schon auswendig. Was wurde geändert? Und ich darf wieder sagen, ein paar Sachen wurden von der SPÖ aufgegriffen, das ist anzuerkennen. Es wurde unter anderem eben dieser § 17 Abs 8 sozusagen saniert. Dann hat man eben auf was anderes abgestellt und hat es insofern geändert, dass es jetzt wirklich eine erste Chance für minderjährige Prostituierte ist. Das hat man geschafft. Wir hätten das ein bissel anders gemacht und das werden Sie auch in unserem Abänderungsantrag gelesen haben. Geschrieben wird es im neuen § 17 Abs 8 1. Satz des rot-grünen Abänderungsantrages: „Gegen Personen, die zwar 14 und noch nicht 18 Jahre alt waren und gegen die noch nicht ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden ist."

 

Okay. Also irgendwann wird einmal, wenn man betreten wird, dann ein Verwaltungsstrafverfahren auch eingeleitet werden. Das dauert mitunter drei Tage oder ich weiß nicht, wie lange oder womöglich auch länger. In dieser Zeit kann das Dirndl dort machen, was sie will. Aber wenn dann das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, soll so sein, dann geht das nicht und dann ist diese erste Chance konsumiert und dann kann sie wieder bestraft werden. So lese ich das und ich nehme an, das haben Sie so gemeint. Wir werden das ein bissel anders regeln. Ich habe es schon vorhin angekündigt, dass ich es Ihnen erzählen werde.

 

Eine Sache wurde auch noch ergänzt, das habe ich mir noch gestern erlaubt anzubringen. Jetzt lese ich, dass die Prostitution in aggressiver Weise zwar als Straftatbestand so wie im alten Gesetz wieder definiert ist, man hat es aber in den Strafbestimmungen vergessen. Das kann passieren, das wurde jetzt korrigiert, soll so sein.

 

Man hat auch den § 2 Abs 7 geändert, in dem man jetzt schreibt: „Straßenprostitution ist die Anbahnung von Prostitution an einem öffentlichen Ort außerhalb von geschlossenen Räumen." Also nur mehr noch die Anbahnung und nicht mehr auch noch die Ausübung. Okay. (Abg Birgit Hebein schüttelt den Kopf.) Das ist schon sehr wesentlich, Frau Kollegin, und ... (Abg Armin Blind: Das ist schon sehr wesentlich! Das ist ein Problem!) Offensichtlich ist es sehr wesentlich, sonst hätten Sie es ja nicht in Ihren Abänderungsantrag hineingeschrieben. Ich habe versucht, Ihnen das vorhin zu erläutern, warum das so wesentlich ist, Sie haben es, ich nehme an, auf unsere Kritik hinauf, geändert. Soll so sein.

 

Was leider Gottes noch immer nicht funktioniert, und da sind wir jetzt wieder bei der Kernbestimmung dieses Gesetzes, ist die Wohngebietsdefinition. Der erste Satz ist mehr oder weniger gleich geblieben. Ein „offensichtlich" wurde herausgestrichen. Da hat man offensichtlich selber gemerkt, dass das keine brauchbare gesetzliche Bestimmung ist. Sonst ist der erste Satz gleich geblieben. Also man hat da noch immer die unklare Definition von Wohngebieten. Man hat sich dann aber halt dazu bequemt, genau, noch den Verweis auf den Flächenwidmungsplan hineinzuschreiben. Wir haben auch schon vom Kollegen Ulm gehört, hier wird eben jetzt normiert: „Als Wohngebiete gelten jedenfalls Flächen,“ - also ein Tatbestand, so lese ich das – „für die im Flächenwidmungsplan die Widmungen Wohngebiet, gemischtes Baugebiet, Kleingartengebiet oder Gartensiedlungsgebiet ausgewiesen sind.“

 

Wir haben heute schon in der Früh bei der Diskussion gehört, also bei der mündlichen Anfrage vom Kollegen Ulm, dass es da offensichtlich nicht so klar ist, wo jetzt wirklich ... Also es ist offensichtlich nicht so klar, wie zum Beispiel der Rathausplatz gewidmet ist. Da gehen wir fast täglich oder nicht fast täglich, aber sehr oft drüber. Nicht einmal das ist klar. Da gibt es auch zwei Meinungen dazu, wer auch immer recht hat. Aber, Frau Landesrätin, dem Kollegen Ulm traue ich schon zu, dass er einen Flächenwidmungsplan lesen kann. Ihm mehr als so manchem anderen Rechtsunterworfenen, die dieses Gesetz anwenden sollen.

 

Und vor allem, wir waren wieder bei der Rechtssicherheit. Von Prostituierten aus dem rumänischen und bulgarischen Raum, die womöglich ihre Deutschkenntnisse teilweise auf die einschlägigen, sage ich einmal, Berufswörter eingeschränkt haben, zu erwarten, dass die den Wiener Flächenwidmungsplan lesen können und wissen, okay, das ist jetzt tatsächlich ein Wohngebiet oder nicht, also das ist, wie soll ich sagen, schon sehr blauäugig.

 

Ich komme jetzt auch wieder auf das Gebiet in der Felberstraße zurück, ich habe es Ihnen vorhin schon angekündigt. Auch dort könnte man trefflich darüber streiten, was ist jetzt tatsächlich Wohngebiet und was nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular