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Landtag, 3. Sitzung vom 27.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 43

 

warum angesprochen wurde, dass es das nicht gibt, und dass hier viele Behörden nicht verpflichtet sind zu melden, denn es sind sämtliche Behörden verpflichtet, bei Verdacht zu melden. Es sind Gerichte verpflichtet zu melden, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Krankenhäuser und im neuen Bundesjugendwohlfahrtsgesetz, das ja hoffentlich doch irgendwann einmal beschlossen wird, wird diese Meldepflicht auch erweitert auf freiberuflich in der Jugendarbeit, Sozialarbeit tätige Personen. Das ergibt schon eine Fülle an Instrumenten, die durchaus auch sehr wirksam sind.

 

Und zu diesen Themen Ausbau und Verbesserung der Jugendwohlfahrt, die in Ihrem Antrag angesprochen werden: Ich habe ein bisschen den Eindruck gehabt, als Herr Gudenus hier gesprochen hat, Sie haben die letzten paar Jahre sozusagen auch nicht bewusst miterlebt, denn besonders in den letzten paar Jahren ist sehr viel passiert. Wenn Sie sich die Budgets anschauen, sieht man es an den Zahlen, die ständig gestiegen sind. Es ist im Jahr 2008, 2009 im Bereich der Regionalstellen die soziale Arbeit um 10 Dienstposten aufgestockt worden und es gab im Jahr 2009 gemeinsam mit der Personalvertretung eine Studie, die den Bedarf der regionalen Dienststellen zur Bemessung des Personalbedarfes erhoben hat.

 

Die wurde in Auftrag gegeben und hat die Notwendigkeit von 16 zusätzlichen Dienstposten ergeben. 10 davon sind schon 2010 neu besetzt worden und die restlichen 6 Dienstposten sind für 2011 schon budgetiert und werden in den nächsten Monaten noch besetzt. Das heißt, es wird laufend personell aufgestockt, und es wird damit natürlich auch finanziell laufend aufgestockt.

 

Aber auch was den Bereich der WGs, der Krisenzentren, betrifft hat sich sehr viel getan. Seit April 2009 sind 21 neue Wohngemeinschaften realisiert worden, es sind zwei neue Krisenzentren geschaffen worden, beziehungsweise gerade dabei, geschaffen zu werden.

 

Was die Supervision betrifft, die Sie angesprochen haben, gibt es für alle BerufseinsteigerInnen in diesem Feld eine verpflichtende Supervision. Es gibt für alle MitarbeiterInnen das Angebot, Supervision in besonders belastenden und in besonders schwierigen Fällen auch kurzfristig in Anspruch zu nehmen, es gibt die Hausbesuche, Kontrollbesuche, wie Sie sie genannt haben. Die Hausbesuche, die angemeldet stattfinden, aber auch unangemeldet stattfinden, je nach Einschätzung der Lage der SozialarbeiterInnen. Es gibt natürlich auch die verpflichtende Fortbildung, fünf Tage im Jahr sind verpflichtend in Wien an Fortbildungsmaßnahmen mit einen breiten Angebot, einer breiten Palette. Was ebenfalls angesprochen wurde, die Fortbildungen zum Thema Recht: Auch die gibt es natürlich, und es gibt aber zusätzlich, was ich für ganz wesentlich halte, auch eine Gruppe Recht in der MA 11, die eine spezielle Datenbank führt, wo die neuesten Informationen, die neuesten Grundsatzentscheidungen und Erkenntnisse auch immer zur Verfügung stehen. Und das alles ist sozusagen eine breite Palette an Maßnahmen, die zum Teil natürlich in der Prävention gesetzt werden, nämlich zum Beispiel bei der Unterstützung der Familien - rund 3 000 Kinder werden durch diese Hilfsmaßnahmen betreut, ungefähr 3 000 Kinder sind aus der Familie herausgenommen worden, und es gibt noch Soziale Arbeit mit Familien sozusagen. Also, es gibt eine wirklich breite Palette, die auch sehr viele Kinder umfasst.

 

Ich möchte aber das noch einmal unterstreichen, was auch vorhin von Kollegin Hebein gesagt worden ist: Das Wesentlichste und das Wichtigste ist nach wie vor die Präventionsarbeit. Und wenn man sich eine Studie anschaut, die jetzt auch vor Kurzem, glaube ich, im „Standard“ gestanden ist, über einen Ländervergleich aus 2009 zum Thema Gewalt in der Familie, und man liest dort, dass in 70 Prozent der Familien noch Körperstrafen vorkommen, nämlich in Form wahrscheinlich meistens der gesunden Watsch’n, die es immer noch gibt, dass 30 Prozent immer noch nicht wissen, dass es ein Gewaltverbot in der Familie gibt, und dass 83 Prozent aber sozusagen gerne eine gewaltfreie Erziehung durchführen möchten und ihre Kinder gewaltfrei erziehen wollen, dann bedarf es zum einen noch ganz viel an Aufklärung, dann ist aber auch noch ganz viel an Hilfestellung, Hilfeleistung notwendig, die in die verschiedensten Bereiche hineingeht. Aufklärung betreibt die MA 11 durch jährliche Kinderschutzkampagnen, die Folgendes gezeigt haben: Seit es diese Kinderschutzkampagnen gibt - das ist ja auch erwähnt worden - sind die Gefährdungsmeldungen massiv angestiegen, was auch gut ist. Nicht in jedem Fall ist auch ein realer Grund vorhanden, ist also sozusagen auch etwas dahinter, und ist wirklich das Kindeswohl gefährdet, aber es ist besser, einmal zu viel hingeschaut als einmal zu wenig. Es gibt Vernetzung zwischen der Polizei, zwischen den Krankenhäusern und Schulungen sowie Information, die die MA 11 betreibt, und das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt der Vernetzung.

 

Es gibt auch, und das halte ich auch für ganz wichtig, Bewusstseinsarbeit in den Schulen und mit den Kindern. Denn den Kindern zu sagen, Gewalt ist nicht okay, Gewalt ist auch nicht okay, wenn sie von deinen Eltern kommt, und die Kinder zu stärken, dazu Nein zu sagen, sozusagen darüber zu reden und sich Lehrern, älteren Geschwistern, Freunden anzuvertrauen, ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt in dieser Präventionsarbeit.

 

Und da kann ich Ihnen nur empfehlen, auch eine Ausstellung im Stadtschulrat, die gerade aktuell nämlich zum Thema Gewalt in der Familie, läuft, zu besuchen. „Echt Fair“ nennt sie sich und es können Schulen hingehen, und es haben sich auch schon sehr viele Schulen angemeldet. Sie ist schon sehr ausgebucht, und es wird auf eine spielerische Art und Weise den Kindern dieses Thema Gewalt in der Familie und wie gehe ich damit um, wenn es passiert, nahegebracht. Also, es braucht sozusagen neben diesem breiten Angebot an Hilfsmaßnahmen und an Unterstützungsmaßnahmen, die die MA 11 leistet, auch ein breites Angebot an Präventionsarbeit und das geht über diese direkte, klar zuordenbare Präventionsarbeit sozusagen hinaus. Sie betrifft eben nicht nur die MA 11, sie betrifft nicht nur das Bildungsressort und die Bereiche, die sich in den Schulen, in den Kindergärten abspielen, sondern sie betrifft auch viele andere

 

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