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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 82

 

dann können sich daraus natürlich trotz allem Fragen ergeben. Ich hätte hier auch einige Beispiele mit, die können wir dann vielleicht noch einmal gemeinsam erörtern.

 

Es wäre zum Beispiel bei einer Rechtsvorschrift so: Bei den Hinterbliebenen von verstorbenen Beamtinnen oder verstorbenen Beamten gilt, dass man auch Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat. Bei einer Umsetzung im Wege einer Generalklausel können sich die Betroffenen nicht mehr auf die Vollständigkeit dieses Gesetzes verlassen. Wenn ein Gesetz sehr detailliert den Personenstand regelt, wenn Rechtsvorschriften im Landesgesetz, im Materiengesetz sich nicht nur dadurch lösen oder beschreiben lassen, dass man den Personenstand hinschreibt, sondern es inhaltlich auch weitergehend ist, dann müsste man solche Punkte eventuell immer wieder ausjudizieren lassen.

 

Sich so gegen diese Variante der Veränderung in den Materiengesetzen zu stellen, habe ich, ehrlich gesagt, von Lambda auch etwas, wie soll ich sagen, populistisch gefunden, denn man suggeriert hier natürlich: Mit der einfachen Formel der Generalklausel lösen wir alles. Aber das stimmt nicht! Das stimmt nicht, weil es sehr differenzierte Darstellungen in Materiengesetzen gibt, die dann den jeweiligen Betroffenen mit einer Generalklausel nicht genug Rechtssicherheit in die Hand geben. Dann müssten sie hergehen und erst recht wieder diese Rechtslage, diese Situation ausjudizieren lassen.

 

Ich kann sagen, wir arbeiten mit Hochdruck daran. Ob ich jetzt die Generalklausel nehme oder das mache, was ich tue, das ist zeitlich in Wirklichkeit kein Unterschied. Ich garantiere, dass ich bis zum 1. Juli mit einer großen Kraftanstrengung über alle Dienststellen eine Sammelnovelle vorlegen werde, die eine absolute Rechtssicherheit für alle Betroffenen schaffen wird und die in den Materiengesetzen eine absolute Gleichstellung erreichen wird.

 

Man kann also sagen, man fährt drüber oder wischt drüber mit der Generalklausel, oder man nimmt es ganz genau und regelt wirklich jedes einzelne Gesetz, und das in einer entsprechenden Geschwindigkeit. Das garantiere ich, das kann ich versichern. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird gestellt von Frau Abg Mag Ekici. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Sirvan Ekici (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Wir glauben, dass die bisher gesetzten Maßnahmen mehr als ausreichend sind. Deswegen verzichten wir auf die Zusatzfrage.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Wir kommen damit zur 3. Zusatzfrage. Sie wird von Frau Abg Gaal gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Kathrin Gaal (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Wie bereits mehrfach erwähnt, gibt es seit 1. Jänner 2010 die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaft. Die Stadt Wien hatte schon zuvor die Gleichstellung von lesbischen und homosexuellen Paaren in den Landesgesetzen auf Basis der damaligen Rechtslage vollzogen.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin! Wie hat die Stadt nun gleichgeschlechtlichen Paaren die Eintragung der Partnerschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Zuständig für die Umsetzung ist die Bezirksverwaltungsbehörde, und wir haben die MA 35 beauftragt, im Sinne dieser Aufgaben tätig zu werden und ein Paket zu schnüren. Was wir - und das habe ich vorhin auch schon angesprochen - nunmehr erreicht haben, ist, dass wir sehr rasch umgestellt haben, sodass man überall dort, wo man in dieser Stadt heiraten kann, sich auch verpartnern lassen kann. Wir rechnen mit bis zu 300 Verpartnerungen pro Jahr, heuer vielleicht ein bisschen mehr, weil es jetzt eben diese Möglichkeit neu als Variante gibt. Wir haben schon 102 verpartnerte Paare zum heutigen Tag und weitere 131 Anmeldungen.

 

Was mir einfach wichtig war, ist, alle Möglichkeiten und Varianten zu geben, von der mit Ringtausch, Musik und allem, was man sich zu so einem Tag vielleicht vorstellt, bis hin zu einer eigentlich sehr amtlichen Variante, wo es nur um die Unterschriftenleistung geht. Aber das unterscheidet sich nicht von der Variante des Heiratens, auch da gibt es alles mit allem oder eben nur diesen amtlichen Teil.

 

Was auch gelungen ist - das freut mich besonders, und da waren auch alle Partnerinnen und Partner sofort dabei -, ist, dass man die Möglichkeit hat, die PartnerInnenschaftsurkunde extern an einem feierlichen Ort zu übergeben. Da haben alle Locations, die Traumhochzeits-Locations sind, auch die Verpartnerung aufgenommen. Das heißt, dort kann man zwar nicht unterschreiben - das gibt eben das Gesetz der Eingetragenen PartnerInnenschaft nicht her -, aber wir haben das so gelöst, dass man in einem feierlichen Rahmen die Urkunde übergibt. Ich denke mir, das ist eine ganz, ganz tolle Sache.

 

Diese Umsetzung der Eingetragenen PartnerInnenschaft und diese Sammelnovelle, die mehr als 40 Gesetze betreffen wird und letztendlich zur Rechtssicherheit führt, das ist, glaube ich, eine Paket, das sich sehen lassen kann. Da sind wir auch ganz stolz darauf, dass wir in Wien einen so tollen Schritt haben setzen können.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. - Wir kommen zur letzten Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Schreuder gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus): Danke schön. Jetzt hätte ich fast eine Erwähnung gemacht, aber ich lasse sie bleiben. Ich finde es nur bedauerlich, dass die ÖVP und die FPÖ sich überhaupt nicht für dieses Thema interessieren. Ich kann es nicht verstehen. Schaffen wir es bis zum nächsten Landtag, eine komplette Gleichstellung zu schaffen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

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