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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 82

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Der Landtag ist, glaube ich, am 1. Juli, soweit ich das im Kopf habe. Oder wann ist er? (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Herr Präsident weiß es sicher!) Ich sage einmal, bis zu diesem Landtag am 1. Juli schaffe ich es.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. - Das war somit die 4. Anfrage.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 01087-2010/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Frau Abg Karin Praniess-Kastner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Nachdem das bis dato gültige Wiener Behindertengesetz in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1966 stammt und damit nicht mehr zeitgemäß ist, wurde Anfang Juli 2009 der Entwurf für ein Wiener Chancengleichheitsgesetz vorgelegt. Die Beschlussfassung ist bis dato noch nicht erfolgt. Wann ist mit der Vorlage des Entwurfes zum Wiener Chancengleichheitsgesetz an den Wiener Landtag zu rechnen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ganz besonders herzlich möchte ich auch alle Damen und Herren auf der Galerie heute hier begrüßen.

 

Liebe Frau Abgeordnete, Sie fragen, wie es um das Wiener Chancengleichheitsgesetz steht. Wir haben ein gültiges Behindertengesetz, das allerdings nicht mehr der Diktion entspricht, die wir gemeinsam wollen, und auch viele Leistungen, die wir anbieten, noch nicht vorsieht.

 

Wie Sie richtig feststellen, sind die Vorbereitungen für die Erlassung eines neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderungen schon vor längerer Zeit begonnen worden. Es gab einen intensiven Dialog mit den Betroffenen. Mein Ziel ist es ganz besonders, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen, der sich auch im Gesetz widerspiegeln muss, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Normalisierung haben und das Recht haben, ein Teil des normalen - und ich spreche normal unter Anführungszeichen aus - Lebens zu sein. Dazu ist es auch ganz besonders wichtig, eine umfassende Auseinandersetzung darüber zu führen.

 

Es ist eine komplexe Materie deshalb, weil das derzeit gültige Behindertengesetz ein altes Gesetz ist und die Leistungen, die die Stadt bietet, derzeit schon weit über das hinausgehen, was im Behindertengesetz normiert ist. Das jetzt sozusagen in ein wirklich neues Gesetz zu gießen, dem sprachlich und inhaltlich gerecht zu werden, ist nicht einfach. Mein Ziel ist es, dass individuelle Beratung, Begleitung, Betreuung, Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen und wirklich des individuellen Bedarfs des einzelnen Behinderten und der einzelnen Behinderten abgebildet werden kann.

 

Im Konkreten möchte ich Ihnen antworten, dass es entsprechend den legistischen Richtlinien unserer Stadt bereits einen Entwurf gegeben hat, der dem internen und externen Begutachtungsverfahren unterzogen wurde. Somit hatten alle, die Parteien im Verfahren sind, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Anschluss an das Begutachtungsverfahren gab es ausführliche Gespräche mit der Interessensvertretung der behinderten Menschen. Beauftragt von mir waren diese Gespräche mit dem Ziel, die Anregungen, die im Rahmen der Stellungnahme der Interessensvertretung für behinderte Menschen gekommen sind, möglichst weit zu berücksichtigen. Es gibt einen unfassenden Informationsaustausch zwischen der für die legistische Umsetzung zuständigen MA 40, dem Fonds Soziales Wien und der Interessensvertretung. Dieser Dialog ist noch nicht zu Ende.

 

Um Ihre Frage, wann das Gesetz vorgelegt wird, ganz konkret zu beantworten: Mein Ziel ist es, dass wir ein Gesetz vorlegen, in dem möglichst allen Vorschlägen der Betroffenen Rechnung getragen werden kann. Das wird ein Kompromiss sein, und sobald wir den erreicht haben, wird dem Wiener Landtag das Gesetz vorgelegt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die 1.Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg Praniess-Kastner. Ich bitte darum.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Vielen Dank, Frau Stadträtin, für den ersten Teil, Sie haben auch schon einige Stichworte genannt, die mich gleich zu meiner nächsten Frage führen. Sie haben die Interessensvertretung behinderter Menschen genannt, die ja nach § 46 angehört werden soll. Es ist Gott sei Dank gelungen, mit der Interessensvertretung einen intensiven Dialog zu machen.

 

Sie haben auch den FSW erwähnt, der dafür zuständig ist, auf Grund des Gesetzes diese Förderrichtlinien zu erstellen. Es ist allerdings ein Nachteil, dass nicht vorgesehen ist, dass die Interessensvertretung angehört werden kann oder angehört werden muss, wenn es um diese Förderrichtlinien geht.

 

Meine ganz konkrete Frage lautet: Frau Stadträtin, können Sie sich vorstellen, gesetzlich zu verankern, dass es eine Anhörungspflicht der Interessensvertretung gibt, wenn es um die Erstellung der Förderrichtlinien durch den FSW geht?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Es ist in nächster Zukunft - ich glaube, noch im Laufe des Aprils - ein Termin mit der Interessensvertretung ganz konkret bei mir. Ich bin natürlich über alle Schritte und alle inhaltlichen Diskussionen, die bisher in den Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden haben, sehr gut informiert. Das ist auch ein Punkt, und ich habe hier schon zugesagt, dass ich sehr gerne bereit bin, mir anzuschauen, ob und wie so etwas rechtlich verankerbar ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die nächste Frage stellt Herr Abg Harwanegg. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Volkmar Harwanegg (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin! Sie sind in Ihrer Anfragebeantwortung schon auf einige Aspekte des geplanten neuen Gesetzes eingegangen, auch in der Frage der Einbindung der Interessensvertretungen. Ich möchte daher gleich zur

 

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