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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 40

 

Fragen, im Wesentlichen auch die gleiche Antwort, allerdings mit einem kleinen Unterschied in einem Satz, der lautet jetzt nämlich: Im vorliegenden Fall können die in der Anfrage enthaltenen einzelnen Fragen nicht eindeutig dem Landesbereich zugeordnet werden, weswegen wir wieder keine Antwort geben.

 

Und abschließend heißt es: „Auf den Punkt gebracht halte ich, der Landeshauptmann von Wien, daher abschließend fest, dass angesichts der nicht trennbaren Gemengelage ihres Inhaltes die in Rede stehende Anfrage vom Anfragerecht ausgenommen ist und einer inhaltlichen Beantwortung nicht zugeführt werden kann." (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! So gehen Sie mit der Opposition um! Dann müssen Sie halt auch akzeptieren, dass Sie die Verantwortung dafür alleine tragen. Es wird Ihnen, wie ich Sie kenne, nicht schwerfallen, diese Gesetze alleine zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Am Schluss darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass es aus rechtsstaatlichen Überlegungen natürlich viel schöner wäre, als Vergabekontrolleinrichtung statt eines Vergabekontrollsenats den UVS zu implementieren. Das ist so üblich. Das Verwaltungshandeln in ganz Österreich soll grundsätzlich vom Unabhängigen Verwaltungssenat überprüft werden. Das ist auch in sieben Ländern so, nur in Salzburg und Wien nicht. Wir stellen wiederum einen Beschlussantrag, der folgendermaßen lautet:

 

„Die zuständige Stadträtin möge dem Wiener Landtag einen Entwurf einer Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes vorlegen, der, bei gleichzeitig entsprechend zu erhöhender personeller Ausstattung des UVS, im Nachprüfungsverfahren des materiellen Vergaberechts künftig anstelle des Vergabekontrollsenats den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien als Kontrollinstanz vorsieht."

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Probieren Sie es mit mehr Rechtsschutz und mit mehr Rechtsstaatlichkeit in dieser Stadt und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich der Abg Harwanegg zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Volkmar Harwanegg (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!

 

Die vorliegende Novelle zum Wiener Vergaberechtsschutzgesetz, ein Thema, das ja schon erwähnt wurde, das heute auch in der Fragestunde hier angesprochen wurde und vom Bürgermeister in der Anfragebeantwortung schon sehr ausführlich behandelt wurde, ist ein Thema, das natürlich sehr weitgehend zu sehen ist, weil es hier in der Stadt und, wie jetzt auch vom Vorredner angesprochen, auch auf Landesebene rechtliche Bestimmungen gibt.

 

Faktum ist, dass es auf Grund einer Bundesgesetznovelle, die speziell von der Vergabe von Aufträgen handelt, die Novelle 2006, notwendig war, auch das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz entsprechend den bundesgesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

 

Die Frage der Schaffung eines weisungsfreien Organs, unter anderem auch zur Kontrolle der Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, ist einer der wesentlichen Punkte gewesen, der selbstverständlich jetzt auch bei uns hier Eingang findet.

 

In der Frage der Ergebnisse der Evaluierung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes war es sehr wohl notwendig, einige Bestimmungen anzupassen.

 

Nun aber ganz kurz zur bisherigen Tätigkeit des Vergabesenats, der ohnedies – diese Kritik jetzt hat mich daher etwas verwundert – nie in Frage gestellt wurde und an dem auch nie Kritik geübt wurde. Im Gegenteil. Wenn wir den Europäischen Gerichtshof hernehmen, so hat dieser die hohe Qualität der Entscheidungen unseres Vergabesenats durchaus immer sehr positiv gesehen, und auch die Prüfungen, die eben erforderlich waren, zum Beispiel von der MA 63 im Zusammenhang mit Vergaben, waren wirklich immer sehr positiv formuliert. Ich darf diesbezüglich an eine der letzten Akte im Kontrollausschuss erinnern.

 

Die Tätigkeiten – auch dieses Thema ist hier angesprochen worden – und die Anzahl der Geschäftsfälle, vor allem im technischen Dienststellenbereich, sind ja nicht ohne. Das sind über 1 000 Fälle, bei Wiener Wohnen 1 500, und beim Krankenanstaltenverbund auch 1 500, also rund 4 000 Fälle, die alleine aus dieser Materie hervorgehen; ohne Direktvergaben oder Rahmenverträge, die ja im Vergabewesen noch extra dazukommen.

 

Die 85 angesprochenen Nachprüfungsverfahren, die zu 57 Prozent die angefochtenen Entscheidungen als Grundlage haben und bestätigt wurden, zeigen schon, dass hier eine hohe Qualität unseres Senats gegeben ist.

 

Nun zu den von mir schon angekündigten wesentlichen Punkten dieser Novelle: Die Frage der Wertsicherung der Pauschalgebühren, die Vereinheitlichung der gebührenrechtlichen Regelungen mit den bundesgesetzlichen Bestimmungen, die Schaffung der Möglichkeit, auch Personen außerhalb unseres Amtsbereiches in den Kontrollsenat einzuladen, die Einführung von Zeugengebühren – auch ein sehr positiver Punkt – und natürlich auch die Aufnahme einer Regelung für den Fall, dass Ausschreibungsunterlagen oder die Bekanntmachung keine oder unrichtige Angaben der Vergabekontrollbehörde enthalten sollten. Auch das, glaube ich, ist eine gute neue Formulierung in dieser Novelle.

 

Dazu kommt noch die Neuregelung der Änderung der Fristen, die notwendig ist, um den Fristenlauf bei Sonn- und Feiertagen hier neu zu regeln, ebenso die wichtige Fristsetzung, die hier jetzt in der Novelle ihren Niederschlag gefunden hat, nämlich die sechswöchige Entscheidungsfrist des Senates selbst und die Übernahme von bundesgesetzlich durchgeführten Korrekturen einzelner redaktioneller Fehler und Ungenauigkeiten, die hier auch repariert worden sind.

 

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