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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 67

 

Dazu kommt, diese Privathonorare werden mit dem Institutsleiter abgeschlossen, also diese Verträge und Vereinbarungen. Üblicherweise wird es im Bereich des KAV dann nach einem gewissen Schlüssel zwischen Primararzt - da kann man darüber streiten, ob der zuviel kriegt oder nicht - und den im Institut arbeitenden Ärzten aufgeteilt. Im AKH, so wie ich von verschiedenen Seiten höre, ist das eher die unübliche Vorgangsweise. Dort ist es eher üblich, dass der Primararzt alles nimmt und die anderen, die sich sozusagen profilieren müssen, unter schlechten Bedingungen bei schlechten Gehältern arbeiten müssen. Das heißt, das Argument, dass ich den Jungärzten mit diesen 12 Prozent etwas wegnehme, gibt es im AKH nicht.

 

Da liegt vielmehr der Ball beim Wissenschaftsminister, sich zu überlegen, ob er sich für eine Herzeige-Medizinische-Universität nicht auch Gehälter überlegen will, die den Ansprüchen gerecht werden und die fördern, dass sich medizinische Elite heranbildet. Aber der Wissenschaftsminister hat in diesen ganzen medizinischen Bereichen irgendwie eine sehr bedeckte Zurückhaltung. Ich denke da an die Gerichtsmedizin, wo es einen Rechnungshofsbericht gegeben hat, der gesagt hat, dort sind desaströse Verhältnisse, das gehört alles renoviert, keine Auslastung und so weiter. Daraufhin hat die Stadt Wien die sanitätsbehördlichen Obduktionen abgezogen. Daraufhin hat der Herr Minister Hahn gesagt: „Dann werden wir die 16 Millionen EUR, die wir im Budget vorgesehen haben, für etwas anderes verwenden." Gleichzeitig ist aber vom Rektor Schütz und von ihm festgestanden, dass man diesen Standort Sensengasse sehr wohl für Wissenschaft und Lehre beibehalten will.

 

Ich habe mich damals gefragt, wie man das ohne Leichen beibehalten kann. Also entweder renoviert man den Standort oder man renoviert ihn nicht. Ich sage das nur symptomatisch als Beispiel, weil es offensichtlich so ist, dass es dem Herrn Wissenschaftsminister nicht ein überaus großes Anliegen ist, dass, und ich rede ausdrücklich nicht über die Primarärzte, sondern über die Jungärzte, die dort wirklich unter nicht besonders guten Bedingungen bei großem Arbeitseinsatz arbeiten müssen, die vielleicht adäquat ihrer Leistung entlohnt werden.

 

Wie gesagt, wir werden dieser Gesetzesänderung zustimmen, tragen diesen Infrastrukturbeitrag von 12 Prozent mit. Was ich mir natürlich wünschen würde, wäre, dass im AKH in den Instituten eine Aufteilung zwischen Primararzt und mitarbeitenden Ärzten erfolgt. Dort soll es sein, aber nicht generell. Es handelt sich in Wirklichkeit bei diesem riesigen Streitpunkt um ungefähr 1,6 bis 1,8 Millionen EUR. Ich wünsche mir auch, dass dieses Geld, und das habe ich in einem Zeitungsartikel von Ihnen, Frau Landesrätin, schon gelesen, irgendwie dem AKH zugute kommt. Ich würde mir wünschen, dass wir dieses Geld für Wissenschaft und Forschung, für Publikationen von Jungärzten im AKH verwenden, um damit in irgendeiner Weise, wenn auch vom Seiten Wiens und nicht von Seiten des zuständigen Ministers, die Stellung der Jungärzte im AKH verbessert.

 

Wie gesagt, dem Gesetzesentwurf stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Herr Kollege Ebinger, jetzt muss ich beim letzten Vorschlag draufbleiben. Ich teile Ihre Einschätzung, und das ist auch das, was mir berichtet wird, dass die Jungärzte und -ärztinnen fast nichts von dem großen Geldregen kriegen, der da auf manche Spitzenmediziner, weniger Spitzenmedizinerinnen, nur in Ausnahmefällen, herunterregnet.

 

Allein Ihrem Vorschlag, der Infrastrukturbeitrag soll für wissenschaftliche Publikationen verwendet werden, kann ich nicht zustimmen, weil wir müssen nicht schon wieder als Stadt Wien die Arbeit des Wissenschaftsministers oder der Medizinischen Universität Wien machen. Ich meine, der Infrastrukturbeitrag soll das bedecken, was er durch seinen Namen auch bedeutet, nämlich Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur im Spital (Abg Dr Matthias Tschirf: Richtig!), und im konkreten Fall im AKH, denn es soll unser Interesse sein, dass der Anteil der Sonderklassepatienten und -patientinnen im öffentlichen Spital steigt.

 

Es waren mit der Gehaltsreform, die die Ärzte und Ärztinnen 2002 ausverhandelt haben, insbesondere, was die leitende Ärzteschaft betrifft, große Gehaltszuwächse möglich, wenn man weiß, dass speziell die Führungskräfte kräftig nach oben dotiert worden sind. Damit war verbunden, dass der Anteil der Sonderklassepatienten und -patientinnen erhöht wird. Die Botschaft hörten wir wohl, allein es folgten keine Taten. Wir grundeln immer noch bei 5, höchstens 6 Prozent herum. Also da sind wir bei einem Anteil von 13 Prozent der österreichischen Bevölkerung an Sonderklasseversicherten einfach schlecht aufgestellt.

 

Wir werden aber, das ist jetzt eigentlich mein Eingangsstatement dazu, dem Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir natürlich der Abänderung hinsichtlich der Informationspflicht, das möchte ich in diesem Zusammenhang auch betonen, zustimmen, die künftig die Krankenhäuser verpflichtet, schwer erkrankten Menschen die Notwendigkeit, zur Behandlung und zur Diagnoseaufklärung zu kommen, aus gegebenem Anlass nachweislich zuzustellen. Sie erinnern sich an den Fall, der auch in den Medien kolportiert wurde. Das wollen wir selbstverständlich unterstützen und verlangen. Daher auch eine getrennte Abstimmung in erster Lesung.

 

Jetzt zu den Privathonoraren, zu den Sondergebühren: Es steht jetzt so da und in den Medien, das Ding funktioniert, schaut so aus, als wäre eine mutige Stadträtin sozusagen mit Kampfesmut der Ärztekammer gegenübergetreten. Mir ist jetzt eingefallen, der Infrastrukturbeitrag im AKH sollte auch eingehoben werden und weil mir das jetzt eingefallen ist, tun wir das und ich stelle mich dem Konflikt. Faktum ist, man musste bezüglich der roten Stadtverwaltung, und da nehme ich jetzt ein Bild

 

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