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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 67

 

aus der Jägerei, den Dackel auf die Jagd tragen. Damit überhaupt irgendjemand etwas tut in Sachen Privathonorare, Sondergebühren, brauchte es einen wiederholten kritischen Rechnungshofbericht. Der hat die Stadt Wien nicht wirklich beeindruckt, man hat sich, auch hier im Hause, mit Schulterzucken auf die Position, dass wir keinen Änderungsbedarf haben, zurückgezogen.

 

Erst die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, die die GRÜNEN, unterstützt von der ÖVP, eingebracht haben, hat Bewegung in die Sache gebracht. Es ist richtig, der privatrechtliche Anspruch ist nicht in Frage gestellt, aber das Urteil gibt ein Mondfenster frei, dass man, wenn man möchte, hier Nägel mit Köpfen macht, dass man hinsichtlich der Sondergebühren und Privathonorare in den Spitälern Transparenz, Gerechtigkeit, Kontrolle und faire Verteilung etablieren kann. Nach unserer Ansicht nach ist dieses Fenster nicht genützt worden. Für uns ist das Glas, um im Bild der Entscheidungen zu bleiben, zu zwei Drittel leer. Wir können nicht zustimmen, denn relevante Forderungen des Rechnungshofes wurden nicht berücksichtigt. Wir meinen, angesichts der Debatten, die wir im Gesundheitsbereich immer wieder haben, angesichts der kolportierten Summen, um die es da geht - Sie erinnern sich, es kann unwidersprochen behauptet werden, dass einzelne Spitzenmediziner bis zu 900 000 EUR im Jahr im Spital privat dazuverdienen -, Summen, wo der Otto Normalbürger und die Eva Normalbürgerin nur schauen können, das kann nichts mehr mit persönlicher schweißtreibender Leistung zu tun haben, sondern das hat schlicht und einfach mit dem System zu tun, wo wenige aus absolut jeder Privatbehandlung, die in ihrem Bereich erledigt wird, ihren Anteil kriegen und ihn offensichtlich auch ohne weiteres schlechtes Gewissen hinsichtlich der nachgeordneten Ärzteschaft für sich beanspruchen.

 

Ein öffentliches Spital ist ein Ort, wo in erster Linie für den kommunalen Auftrag gearbeitet werden soll. Wenn man darüber hinaus privat behandeln kann, das ist eingeräumt und weil es die Sonderklasse gibt, wollen wir uns dagegen auch keinesfalls sperren, soll klar sein, und der Rechnungshof macht hier einen sehr praktikablen Vorschlag, dass das Visavis des Patienten/der Patientin der Spitalserhalter ist. Insofern war der Vorschlag des Rechnungshofes, der nicht in Widerspruch zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes steht, eine Gebühr zu verordnen, dass der Spitalserhalter selbst sowohl den Anteil für die Hotelkomponente, aber auch das ärztliche Honorar als Gebühr vereinnahmt und mit der Ärzteschaft abrechnet, dass die Lösung in jeder Hinsicht einer modernen, transparenten Verwaltung entsprechen würde.

 

So gut wir auch finden, das man jetzt die 12 Prozent auch im AKH veranschlagt, wäre es ja noch schöner, wenn man die Infrastruktur weiterhin gratis zu solchen großen Einkommensmöglichkeiten benützen kann. Das ist Gott sei Dank zumindest erkannt worden, dass das keine, auch nicht einmal mehr für Wien, akzeptable Situation darstellt. Aber uns sind 12 Prozent bei Weitem zu wenig. Sie sind uns deshalb zu wenig, weil der Rechnungshof auch in diesem Punkt sagt, man sollte zumindest 20 Prozent verlangen. Wir würden 25 Prozent für einen adäquaten Anteil beurteilen. Wenn man in andere Bundesländer schaut, dann ist es auch so. In Salzburg und Tirol werden 20 Prozent eingehoben, in Oberösterreich 25 Prozent, in Vorarlberg 25 Prozent und darüber. Warum also verzichtet man in Wien im AKH und in den Gemeindespitälern auf so viel Geld? Warum meint man, mit 12 Prozent ein Auslangen finden zu können, wenn es großen Renovierungsbedarf in den Häusern gibt, damit die Sonderklasse hinsichtlich ihrer Ausstattung baulich und ansprechend renoviert werden kann, damit man von diesem kleinen Anteil an 5 oder 6 Prozent wegkommt?

 

Wir meinen, dass dem Rechnungshof auch in seiner Forderung, eine Honorarobergrenze einzuführen, recht zu geben ist, denn niemand muss 900 000 EUR im Spital extra verdienen. Das schafft Ungleichheit, das schafft Ungerechtigkeit, das schafft Unzufriedenheit.

 

Ich weiß, Frau StRin Wehsely, Sie werden mir jetzt antworten, keiner ist gekommen und hat bei Ihnen protestiert. Dafür kann es zwei Gründe geben: Grund eins, man weiß, mit wem man es sich nicht verderben darf, und das ist immer der eigene Vorgesetzte. (Abg Dr Herbert Madejski: Das ist es!) Die Angst in den Spitälern ist groß. Die Hierarchie gibt dem medizinischen Personal nur die Hoffnung aufs Pilotenspiel. Wenn ich dann einmal ganz oben bin, dann kriege ich auch viel und bis dahin muss ich schauen, dass ich durchhalte. Beim Pilotenspiel gewinnen immer nur ganz wenige und so wird es auch künftighin, ich sage, Gott sei Dank, nur wenige geben, die solche Summen lukrieren können. Honorarobergrenzen würden viel machen. Sie würden Gerechtigkeit schaffen, sie würden ungerechtfertigte Einkommensunterschiede, die nicht mehr durch Leistung so legitim und zu rechtfertigen wären, abschaffen. Das wäre für das Klima im Spital ein großer Beitrag an Zufriedenheit.

 

Wer sich mit dem Thema Korruption beschäftigt, kann in der Literatur nachlesen, dass Basis für Korruption immer Ungerechtigkeit, Ungleichheit und das subjektive Gefühl des Benachteiligtseins Voraussetzung ist. Wir wollen in unseren Spitälern doch nicht, dass frustrierte Nachwuchsarzte/-ärztinnen, die sozusagen mit 2 500 EUR im Monat die Last der Patientenversorgung tragen, das Gefühl haben, wenn es oben 900 000 EUR gibt, warum sie sich dann eigentlich an Regeln halten sollten. Das wollen wir nicht. Ich weiß, dass es das medizinische Personal auch nicht will. Also geben wir für die Spitäler und insbesondere für das AKH eine Situation vor, wo jeder/jede sagen kann: „Ich leiste meinen Beitrag und ich kriege dafür eine gerechte, eine faire Belohnung, ein faires Gehalt. Die Leute, die mir sozusagen vorgesetzt sind, tun ihres in zeitlicher, in fachlicher Hinsicht auch und sie werden nicht ohne adäquate Leistung einfach durch das schiere System an Honorargeldern beteilt, für die sie möglicherweise selber gar nicht arbeiten müssen."

 

Aus all diesen Gründen sind wir nicht zufrieden mit der Lösung, die man jetzt ins Auge fasst. Wenn nun, und die Frau StRin Wehsely hat das schon in den Medien

 

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