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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 67

 

ausgerichtet bekommen, die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Ärztekammer in der Person des Präsidenten Dorner schon ankündigen, dass das nicht hingenommen wird, dass man hier den Klageweg beschreiten will, wenn es ohnehin schon so ist, dass man sich mit der Ärztekammer in dieser Sache streiten muss, dann könnte man sich wenigstens richtig streiten und sozusagen in einem Aufwaschen auch gleich eine Lösung vorschlagen, die dann Nägel mit Köpfen darstellt.

 

Ich gebe dem Herrn Kollegen Ebinger insofern recht, dass es hier auch eine Zuständigkeit des Bundes und des Ministers Hahn gibt. Ich möchte eine Anregung aufgreifen, die der Patientenanwalt von Niederösterreich, Herr Bachinger, gemacht hat, der im Zuge der Debatte um die Privathonorare dafür plädiert hat, dass es eine Österreich-weit einheitliche Lösung geben soll. Angesichts der Kompetenzzersplitterung sicher eine strenge Übung, aber dem Herrn Minister Hahn könnte man durchaus mit auf den Weg geben, dass das sinnvoll wäre.

 

In diesem Sinne würde ich Sie, Frau Stadträtin, bitten, die 12 Prozent Infrastrukturbeitrag - ich gehe davon aus, Sie werden das Gesetz heute beschließen - nicht als in Erz gegossen anzusehen. Sie verschenken viel Geld, das der kommunalen Gesundheitsversorgung fehlt. Sie sollten davon Abstand nehmen und Lösungen machen, die nachhaltig und gerecht sind. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt die Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Nachdem wir über Gesundheitspolitik reden, hätte ich auch einen Vorschlag, Frau Landesrätin oder Herr Präsident. Wenn man hier in den Raum hereinkommt, hat es so eine schlechte Luft. Vielleicht könnte man einmal eine andere Klimaanlage überlegen. Es ist wirklich fast nicht zumutbar. Am Nachmittag gibt es hier praktisch schon bald keinen Sauerstoff mehr. Wir sollten ja alle noch gut im Geiste sein und wir sollten nachdenken. (Abg Rosemarie Polkorab: Dort oben sind die Türen offen!) Ich würde sagen, vielleicht kann man das anregen. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Dr Sigrid Pilz.)

 

Herr Kollege Ebinger, Sie haben mich ein bisschen enttäuscht! Gerade Ihnen als Beamter muss bekannt sein, dass für das Dienstrecht nicht der Wissenschaftsminister zuständig ist, sondern die Ministerin Bures. (Abg Dr Herbert Madejski: Der Wissenschaftsminister soll froh sein, dass er überhaupt irgendwo erwähnt wird!) Also daher ist das ins Leere gegangen. Aber man kann ja immer noch etwas dazulernen, Herr Ebinger! (Beifall bei der ÖVP. - Abg Dr Matthias Tschirf: Dienstrechtskompetenz, bitte!)

 

Meine Damen und Herren, wir haben heute das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zur Änderung. Grund der Änderung, das hat meine Frau Kollegin Pilz schon sehr klar gesagt, ist nicht der Veränderungswille unserer Frau Landesrätin, sondern Grund ist schlicht und einfach das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17.3.2007, wo eben die Bestimmung des § 45 Abs 3 als verfassungswidrig aufgehoben wurde.

 

Wir von der Wiener ÖVP werden diesem Gesetz zustimmen, allerdings ist eine Reihe von Wünschen offen geblieben. Wir werden vor allem deshalb zustimmen, weil es unserem Gerechtigkeitssinn entspricht, dass die 12 Prozent, die in allen Krankenanstalten der Gemeinde Wien bereits eingehoben werden, auch im AKH eingehoben werden. Und wir werden zustimmen, weil der § 17 eingefügt wird, dass, wenn nachgereichte Befunde auf bösartige oder schwere Erkrankungen hinweisen, Patientinnen und Patienten persönlich aufgeklärt werden müssen und das auch in der Krankengeschichte zu dokumentieren ist. Für jenen Patienten vom Hanusch-Krankenhaus, der jahrelang nichts von seiner Krebserkrankung erfahren hat, hilft das leider nichts mehr, aber für die Zukunft. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

 

Aber, meine Damen und Herren, ich muss trotzdem sagen, es ist mir unverständlich, dass die Wiener Landesregierung, dass der Wiener Landeshauptmann, dass die zuständige Landesrätin längst überfällige Veränderungen nicht vornehmen. Auch das hat Kollegin Pilz schon gesagt, es haben die Oppositionsparteien immer wieder darauf hingewiesen. Das hat Sie, Frau Landesrätin, aber auch Ihre Vorgängerinnen, überhaupt nicht beeindruckt. Auch die Empfehlungen des Rechnungshofes, der wohl unverdächtig in der politischen Positionierung ist, haben Sie ignoriert, so wie halt in vielen Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens in Wien!

 

Warum ich sage, dass wir zwar zustimmen, aber dass doch einige Wünsche offen bleiben, hängt damit zusammen, dass Sie auf einiges nicht eingegangen sind. Eine Zusammenfassung auf restliche Gebühren wäre durchaus möglich gewesen, wie es auch der Rechnungshof gefordert hat. Auch die Ärztinnen und Ärzte des AKH haben sich eine Mindestbeteiligung an den Sonderhonoraren verdient. Einfach nur 12 Prozent Infrastrukturbeitrag einzuführen, greift zu kurz. Leider fehlt im Gesetz eine diesbezügliche Regelung. Der Rechnungshof hat das in seiner Stellungnahme ebenfalls bedauert, dass eben keine transparente Honoraraufteilung zwischen den Ärzten eingeführt wird. Auch die Kontrollkompetenz Rechnungshof und Kontrollamt hätte noch eindeutiger festgelegt werden können. Es ist schade, denn wenn man ein Gesetz novelliert, dann sollte man die Chance nützen, dass alles umfassend geschieht.

 

Bezüglich Verfassungswidrigkeit streiten sich die Verfassungsrechtler. Frau Landesrätin, Sie haben in der Ausschusssitzung gesagt, dass Sie sehr optimistisch sind, weil es bei der Einhebung des Infrastrukturbeitrages im AKH eben ins Zivilrecht und nicht ins Dienstrecht geht. Frau Landesrätin, Sie werden wissen, was Sie tun. Sie werden sich auch beraten haben lassen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verfassungsgerichtshof zwingt Sie zum Handeln zum Vorteil für das AKH. Immerhin geht es um zirka 1,5 bis 1,8 Millionen EUR im Jahr. Es ist zum Vorteil des

 

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