«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 22

 

vergleicht, dass die Köche den Kühlschrank, das Geschirr und die Abwaschhilfe benützen und vielleicht nicht einmal nachfüllen müssen, was sie aufgebraucht haben. – Anhand eines solchen ganz hausbackenen Vergleichs sieht man, dass die Dinge hier anders liegen, als es im öffentlichen Bereich sonst üblich ist.

 

Ich frage Sie, Herr Landeshauptmann: Werden Sie in der Umsetzung und in der Neuformulierung des Gesetzes die Forderungen und Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ohne ins Detail zu gehen, möchte ich sagen, dass ich hohe Sympathie für diese Empfehlungen des Rechnungshofes habe, denn wer kann ernsthafterweise Forderungen nach Bestimmung des Rechtsträgers der Krankenanstalten oder nach entsprechender Sauberkeit und Transparenz in der Abrechnung von Privathonoraren bestreiten? Natürlich bin ich dafür, das ist ja schon fast eine rhetorische Frage!

 

Ich bin aber sehr dafür, dass man sich auch Beispiele etwa an den Universitäten ansieht, wo es auch nicht mehr selbstverständlich ist, dass man kostenlos private Forschungsaufträge unter Nutzung der entsprechenden Ressourcen durchführen kann. Es sollten an den Universitätskliniken und in den Forschungseinrichtungen, die es in unserer Stadt gibt, etwa gleiche Spielregeln gelten. In diese Richtung sollte man meiner Auffassung nach auch nachdenken.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage kommt von Frau Abg Korosec. Ich bitte darum.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich komme zum klinischen Mehraufwand: Der klinische Mehraufwand hat eine 50-jährige Geschichte. Es hat seit 1957 eine Vereinbarung gegeben. Diese wurde 1981 von der Stadt Wien aufgehoben. Das ist dann zum Verfassungsgerichtshof gegangen. 2000 hat man wieder eine Vereinbarung getroffen, und in dieser Vereinbarung scheint das erste Mal auf, dass eine AKH-Betriebsgesellschaft angestrebt und vorbereitet werden soll.

 

Inzwischen sind wieder sieben Jahre ins Land gezogen. Im Jahr 2005 hat es dann eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Stadt Wien über die finanziellen Rahmenbedingungen für das AKH Wien gegeben. Diese Finanzierung wurde als sehr großer Wurf gefeiert und ist bis zum Jahr 2015 festgeschrieben. – In dieser Vereinbarung heißt es: „Bis März 2006 sind Überlegungen zur Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft zwischen der Stadt Wien und der Medizinischen Universität anzustellen.“

 

Herr Landeshauptmann! Meine Frage: Wie schaut der Zeitplan für die Realisierung dieser Betriebsgesellschaft aus?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich muss zugeben, dass ich am Beginn Ihres Berichtes nicht genau gewusst habe, inwiefern klinischer Mehraufwand mit der Frage der Abrechnung der Privathonorare in einem Spital zu tun hat. Ich stelle aber fest, dass man am Ende der eigentlichen Fragestellung den Zusammenhang insofern erkennen kann, als eine derartige Betriebsgesellschaft als der eigentliche Rechtsträger des AKH auftreten würde. Somit lässt sich in der Tat hinsichtlich der Frage der Abrechnung der Privathonorare ein kleines Brücklein schlagen.

 

Jeder weiß, dass ich seit langer Zeit ein Verfechter dieser gemeinsamen Gesellschaftsgründung des Bundes und der Stadt Wien bin, denn es scheint mir im höchsten Ausmaß vernünftig zu sein, dass man hier nicht nur zu einer gemeinsamen Dienstaufsicht, sondern in vielerlei Hinsicht zu einer gesamten Spitalsverwaltungsorganisation kommt, die es am Ende des Tages ermöglicht, den heutigen Regeln einer Spitalsökonomie gerecht zu werden.

 

Hinzufügen möchte ich: Es war nicht die Stadt Wien, die in all diesen Jahren die Gründung dieser gemeinsamen Gesellschaft verhindert hat, sondern wir haben uns außerordentlich bemüht, zu dieser gemeinsamen Gesellschaft zu kommen. Ich denke, dass wir nunmehr nach der Ausgliederung der medizinischen Fakultät und der Bildung der Medizinischen Universität und nicht zuletzt auch durch die Bestellung eines Wieners zum Wissenschaftsminister diesem gemeinsamen Wunsch nach Gründung dieser Betriebsgesellschaft für das AKH ein gutes Stück näher kommen. Dabei muss ich den Wissenschaftsminister, was ihn möglicherweise verwundert, ein bisschen in Schutz nehmen, denn er ist ja nicht nur für Wien allein verantwortlich, sondern es gibt auch noch zwei andere Universitätskliniken, hinsichtlich welcher er das gleiche Problem lösen muss, und möglicherweise bereitet ihm Innsbruck diesbezüglich größere Schwierigkeiten als Wien.

 

Ich kann Ihnen hier sagen: Ich hätte diese gemeinsame Betriebsgesellschaft lieber gestern als morgen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Abg Lasar. – Ich bitte ihn darum.

 

Abg David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil zum Thema ärztliche Privathonorare die Bestimmungen aus sehr formaljuristischen Gründen aufgehoben. Er hat aber gleichzeitig auch einen ganz klaren Weg aufgezeigt, wie man die Angelegenheit betreffend die Stadt Wien und die Universitätsklinik bereinigen beziehungsweise sanieren kann.

 

Werden Sie, Herr Landeshauptmann, in Wien ein ähnliches Modell wie das in Graz befürworten?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Dr Häupl.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Wir sind momentan dabei, sowohl die Situation der Universitätsklinik in Graz als auch der Universitätsklinik in Innsbruck hinsichtlich des gegenständlichen Problems zu evaluieren, um dann entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, was wir in diese Richtung zu tun gedenken. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass man in

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular