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Landtag, 11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 22

 

was nicht heißt, dass es solche nicht schon gibt. Das Stoßspielen ist seit Jahr und Tag in Wien verboten, und trotzdem wissen wir, wie die Realität des Lebens in unserer Stadt ausschaut. Jedenfalls kann aber niemand davon ausgehen, dass er das auch mit öffentlicher staatlicher oder städtischer Billigung durchführt.

 

Mir ist in erster Linie dabei wichtig, Kranken zu helfen und vor allem die Jugendlichen davor zu schützen. Das geschieht in erster Linie durch Kontrolle, aber natürlich auch durch Gesprächsprävention. Diese findet statt, man braucht sich nur die Programme anzuschauen, die in den Schulen laufen. Wichtig ist aber, wie gesagt, in erster Linie, dass bestehende Jugendschutzgesetze eingehalten werden.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Abg Mag Jung. – Ich bitte darum.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident.

 

Ich darf mich gleich der vorigen Frage vor allem betreffend Jugendliche anschließen. Vorgestern wurde eine Untersuchung beziehungsweise eine Statistik veröffentlicht, die uns bescheinigt, dass wir in Österreich europaweit unter den Top 3 bei den Spielsüchtigen liegen. Wir haben da einen bedauerlichen Spitzenplatz! Es werden in Österreich etwa 2 Milliarden EUR jährlich verspielt, und gerade Jugendliche sind davon betroffen.

 

Im Hinblick darauf stellt sich die Frage: Wieso werden an einem Platz wie dem Prater, wo sich sehr viele Jugendliche aufhalten, die Konzessionen auch nach dem neuen Konzept immer wieder so vergeben, dass an den prominentesten Stellen die Plätze für Zocker sind? Wie sehen Sie das? Kann man dagegen nichts tun?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Auf Grund der bestehenden Rechtslage kann man zunächst natürlich nichts dagegen tun. Sie alle wissen, wie die Vergabe und vor allem die Sekundärvergabe von Grundstücken im Prater funktioniert, und zwar vornehmlich dort, wo Pachtverträge seit den Jahren 1946/47/48 real existieren. Sie wissen, mit welchen Schwierigkeiten es verbunden ist, Pachtverträge aufzulösen, vor allem, wenn im Baurecht dann weitergegeben wird. Dagegen wird man gar nichts tun können, solange sich diese Unternehmen an bestehende Gesetze halten, was sie im gegenständlichen Fall – ich nehme einmal an, dass Sie dieses Novomatic-Unternehmen ansprechen – auch tun.

 

Ich muss aber dazu sagen, dass diese gar nicht unser wirkliches Problem darstellen, sondern das Problem sind eigentlich die vielen kleinen Kabinen-Glücksspielbereiche in den Straßen, zum Beispiel bei mir daheim in der Ottakringer Straße. Das ist unser wirkliches Problem. Die Novomatic-Unternehmen unterliegen ohnehin entsprechenden Kontrollen, und Sie können ganz sicher sein, dass ich da keinerlei Unterschied kenne, sondern dass ich es durchaus so sehe, dass alle die Spielregeln einhalten müssen.

 

Noch einmal: Das wirkliche Problem, das wir haben, ist nicht das Großunternehmen im Prater, sondern das wirkliche Problem sind die vielen kleinen Kabinen-Unternehmen, die es, aufgeteilt in Einzelunternehmen, in der Vorstadt gibt. Und dieses Problem wollen wir zu lösen versuchen!

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Die 4. Frage (FSP - 03226-2007/0001 - KGR/LM) wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann gerichtet.

 

(Der VfGH hat mit Urteil vom 17. März 2007 § 45 (3) Wr KAG als verfassungswidrig aufgehoben. Bis April 2008 muss ein verfassungskonformer Zustand hergestellt werden. Herr Landeshauptmann, welche Schritte wurden/werden von Ihnen unternommen, um einen verfassungskonformen Zustand in diesem Bereich herzustellen?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Verfassungsgerichtshof lediglich einen kleinen Teil des § 45 des KAG beanstandet hat, nämlich jenen Teil, in dem landesgesetzliche Regelungen für Bundesbedienstete getroffen wurden. Das ist eine Kompetenzüberschreitung, und das hat der Verfassungsgerichtshof gerügt und aufgehoben. – Ich erzähle das deshalb, weil mir das die Beantwortung der Frage natürlich wesentlich leichter macht, die da lautet:

 

Selbstverständlich wird noch heuer im Herbst eine entsprechende Novellierung des KAG vorgelegt werden, die diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung trägt.

 

Ich füge aber hinzu: Wir werden uns sicherlich ein bisschen daran orientieren, wie Universitätskliniken in anderen Städten Österreichs – denn wir sind ja nicht die Einzigen – dieses Problem gelöst haben. Das werden wir uns sicherlich auch anschauen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von Frau Abg Dr Pilz. Ich bitte darum.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Ich kenne das Urteil natürlich auch in all seinen Facetten.

 

Der Rechnungshof drückt seine Erwartungen und Forderungen hinsichtlich der Privathonorare in den Spitälern klar aus. Er hat hinsichtlich aller Universitätsspitäler klargelegt, dass er sich erwartet, dass der Krankenanstaltenträger selbst die Privathonorare als Arztgebühr einhebt und dass es eine transparente und kontrollierte Gebarung gegeben soll.

 

Ich hoffe, dass Sie in vielen beziehungsweise allen Punkten der Meinung des Rechnungshofes sind, denn es kann nicht sein – das haben ja jüngste Debatten über Nebenbeschäftigungen von Ärzten und Ärztinnen im AKH gezeigt –, dass der öffentliche Träger einen Bereich der Tätigkeiten, die im Spital erbracht werden, völlig außerhalb der eigenen Kontrolle und des eigenen Zugriffs zulässt.

 

Immerhin ist das ja so, wenn man es mit einer Küche

 

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