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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 61

 

Zusammenhang mit der Novellierung des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes ist von Seiten der Personalvertretung und der Arbeiterkammer Wien scharfe Kritik geübt worden, dass die Ausbildungsstandards für das Personal herunter nivelliert werden. Was wird Ihrerseits unternommen, um diesem Vorwurf - dem wir uns inhaltlich anschließen - entgegenzutreten?)

 

Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Sie haben mich zum Jugendwohlfahrtsgesetz und zur Kritik der Personalvertretung und der Arbeiterkammer gefragt im Zusammenhang mit den Ausbildungsstandards für das Personal mit dem beachtlichen Begriff „herunter nivelliert" und haben mich gefragt, was ich unternommen haben, um diesen Vorwurf, dem Sie sich inhaltlich anschließen, entgegenzutreten.

 

Wenn Sie aufmerksam die Entstehungsgeschichte dieser Novelle, die wir heute noch behandeln werden, verfolgt haben, dann werden Sie wissen – das liegt dem Akt auch bei –, dass, so wie bei jedem Gesetzeswerk, es zuerst einmal einen Entwurf gibt, dass dieser Entwurf in die Begutachtung geht, dass viele, viele Einrichtungen und Stellen die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen und ihre Stellungnahme auch kundzutun, und dass zwischen dem Entwurf und dem Text, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, auch ein gravierender Unterschied besteht.

 

Die Kritik der Personalvertretung und der Arbeiterkammer hat sich gegen die alte Fassung gerichtet. Auf Grund der Einwände im Begutachtungsverfahren wurden die Bestimmungen im § 6 über die Voraussetzungen für das Personal in der öffentlichen Jugendwohlfahrt nochmals überarbeitet. Das findet sich im Akt wieder.

 

Im vorliegenden Entwurf werden die Anforderungen für das Personal sehr detailliert geregelt und vor allem – und das ist mir sehr wichtig – die Ausbildungsstandards festgelegt. Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass jetzt auf die Schaffung von neuen Ausbildungsformen, die wir im Sozialbereich schon haben, eingegangen wird mit der Fachhochschule und dass natürlich damit auch die Anpassungen erforderlich waren.

 

Daher ist es vollkommen klar, dass über das hinaus, was bisher an detaillierten Aufzählungen über die geforderten Schulausbildungen da war, nun sichergestellt wird, dass es auch Chancen für Absolventinnen und Absolventen gibt, die in anderen Bundesländern ihren Abschluss gemacht haben und dass die nicht diskriminiert werden einerseits und andererseits – was natürlich ganz, ganz wichtig ist –, dass es in dieser neuen Regelung auch die Möglichkeit für SozialpädagogInnen gibt, mit festgelegten Regelungen Zusatzausbildungen zu machen, um Qualifikationen zu erreichen. Das ist mir ganz besonders wichtig, so lange wir nicht dem Ziel näher kommen, gerade im pädagogischen Bereich, aber durchaus auch im Bereich der Sozialarbeit zu gemeinsamen Ausbildungsformen zu kommen, die modulartig aufgebaut sind mit einem Block der gemeinsamen Grundausbildung und dann mit Modulen für zusätzliche Fachqualifikationen, die aber auch Übergänge erleichtern für Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens aus einem bestimmten Bereich ausscheiden wollen und in einen anderen einsteigen wollen, ohne dass sie von unten beginnend mit einer neuen Ausbildung zu starten haben.

 

Zu der Diskussion möchte ich allerdings schon auch anmerken, dass ich ein bisschen verwundert war über die Kritik einer Personalvertretung einer Berufsgruppe, die sich besonders intensiv mit einer anderen Ausbildung beschäftigt hat, die ebenfalls eine qualifizierte Ausbildung ist und damit auch für die Absolventinnen und Absolventen eine Berufschance eröffnen soll. Hier wird sehr engstirnig berufsgruppenorientiert gedacht und nicht im Sinne dessen, was wir eigentlich brauchen und wollen, nämlich im Sinne jener Betroffenen, für die das Personal eigentlich da sein sollte.

 

In dem Sinne denke ich mir: Die Kritik ist berücksichtigt worden, es ist der Entwurf, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, einer, der genau auf diese Kritik auch eingegangen ist und der, wie ich meine – sonst würde ich den Antrag so heute nicht zur Beschlussfassung vorlegen –, einer ist, der uns eine gute Grundlage für die zukünftige Arbeit der Jugendwohlfahrt bietet.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Anger-Koch, bitte.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Glauben Sie, dass die Schulmediation, diese Form der schulbegleitenden Unterstützung, die geeignet ist, die Konflikte in den Schulen zu entschärfen, in Wien ausbaufähig ist?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

LhptmStin Grete Laska: Ich gehe mit all jenen konform – und wir haben ja zur Zeit wieder eine aktuelle Diskussion über ein besonders wichtiges Thema, nämlich über den Zusammenhang von Jugend und Gewalt –, und alle ExpertInnen, die zur Zeit Stellung nehmen zu diesem Thema, verbunden oder ausgelöst durch dramatische Vorfälle, sind einer Meinung, dass es hier zwei Dinge zu beachten gibt: Erstens, dass man sinnvollerweise keine Anlasspolitik machen soll, das heißt, für einen bestimmten Vorfall einen Schuldigen zu definieren, in dem Fall ein Videospiel, und der Meinung zu sein, wenn man dieses mit einem Verbot belegt, ein Gesamtproblem gelöst zu haben. Alle Experten und Expertinnen aus der Entwicklungspsychologie, aus der Psychiatrie und Ähnlichem sind einer Meinung, dass es hier gilt, die Gesamtprobleme in Angriff zu nehmen und dass vor allem der Zusammenhang von mehreren Faktoren – nämlich Isolation und Ausgeschlossenheit aus der Gesellschaft, Problemlösen nur mit sich selbst und nicht mit anderen beziehungsweise das Gefühl, gesellschaftlich versagt zu haben und damit nach anderen Konfliktlösungsmodellen suchen zu müssen, kombiniert dann mit Verstärkern wie es sowohl Medien, Filme und natürlich auch Videospiele und Ähnliches sein können; Waffenbesitz, um noch etwas Zusätzliches hinzuzunehmen – in Wirklichkeit die Mixtur ist, aus der dann

 

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