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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 93

 

liegt in der Zusammenfassung und in der Auflistung, weil Gesetze und Rechtsvorschriften nur dann etwas wert sind, das ist meine Meinung, wenn die Betroffenen auch darüber informiert sind.

 

Wien hat übrigens bereits 1993 Patientenrechte als Organisationsvorschriften für die Rechtsträger der Krankenanstalten im Wiener Krankenanstaltengesetz verankert. Ein Patientenschutzgesetz oder ein Patientenrechtegesetz wäre analog dem Konsumentenschutzgesetz eine Bundessache.

 

Nun zu einzelnen Punkten. Frau Kollegin Lakatha, Sie haben die Verpflichtung zitiert, dass die angemessenen und zweckmäßigen Leistungen für alle Patientinnen und Patienten ohne Unterschied des Alters, Geschlechts und so weiter rechtzeitig sicherzustellen sind. Sie haben gesagt, Sie finden das nirgends. Das finden Sie in der Bundesverfassung, ja, Menschenrechtskonvention. Ich möchte zu diesem Grundsatz festhalten, dass dieser meiner Meinung nach sicherlich unumstritten ist und ich bin überzeugt, dass sich alle Parteien und alle Personen und alle Menschen dazu bekennen.

 

Ich bin der Meinung, dass man statt “angemessen und zweckmäßig“ auch sagen könnte “nach letztem medizinischen Standard oder State of the Art.“ Um diese Leistungen zu gewährleisten, und das sage ich eigentlich immer wieder, wenn ich da heraußen stehe, ist aber auch, deren Finanzierung sicherzustellen. Da könnten Sie vielleicht dann auch einiges an die Bundesministerin ausrichten. Diese Finanzierung muss auf eine breite Basis gestellt werden. Ein bisschen Flickwerk und Sparappelle reichen nicht aus. Und die Gesundheitsministerin Rauch-Kallat, die durch ihre Politik Leistungseinschränkungen erzwingt, sollte sich daher vertiefend mit den Patientenrechten befassen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist das Stichwort “Patientenverfügung“. Unter dem Artikel 18 finden wir: „Patienten und Patientinnen haben das Recht, im Vorhinein Willensäußerungen abzugeben, durch die sie für den Fall des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit das Unterbleiben einer Behandlung oder bestimmte Behandlungsmethoden wünschen, damit bei künftigen medizinischen Entscheidungen so weit wie möglich darauf Bedacht genommen werden kann.“ Das ist sozusagen die Ausformulierung des Stichwortes “Patientenverfügung“.

 

Ich möchte davor warnen zu glauben, dass mit einer Patientenverfügung sozusagen alles geplant und geregelt ist. Ich behaupte nämlich, dass man als gesunder Mensch nicht wissen und nicht beurteilen kann, in welchen schlimmen Situationen das Leben trotzdem noch sehr lebenswert sein kann. Ich sage Ihnen als ganz einfaches Beispiel, das, was wir alle selber sehr, sehr oft sagen und wahrscheinlich immer wieder hören, wenn wir in einem Pflegeheim sind und dort einen alten Menschen in einem Bett bettlägerig vorfinden. „Na um Gottes Willen, so möchte ich nicht enden“ oder „Das möchte ich nie“. Das sagen wir selber und das hören wir auch immer wieder. Ich bin davon überzeugt, dass die Lebenswelt in einer solchen Situation zwar eine eingeschränkte, aber doch eine lebenswerte sein kann, wenn ich mich nämlich auf das Frühstück freue, auf das Mittagessen freue und darüber freue, dass ich ein bisschen etwas lesen kann oder in einer Illustrierten blättern kann. Das sind dann eben andere Interessen. So verschieben sich die Interessen. Davon bin ich überzeugt und deswegen ist eine Patientenverfügung sehr kritisch zu betrachten, nicht zu hinterfragen, sondern nicht als der Weisheit letzter Schluss zu sehen.

 

Das heißt, die Patientenverfügung kann nur ein Teil eines Behandlungssettings sein. Das Wichtigste sind Emphatie, also Einfühlungsvermögen, und die Einbeziehung der Angehörigen, um so weit als möglich den Wünschen der Patienten und Patientinnen zu entsprechen, denn ich denke, der Wille und das Wohlergehen der Patienten sollte die Richtschnur ärztlichen und pflegerischen Handelns sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der nächste Punkt, den ich mir herausgegriffen habe, ist “Sterben in Würde“ und “bestmögliche Schmerztherapie“. In diesem Bereich hat es in den letzten Jahren zum Glück ein großes Umdenken gegeben. Ich kann mich noch genau erinnern, dass früher mit Schmerzmitteln, vor allem mit Morphinpräparaten, die sehr grauslich klingen aber sehr effektiv sind und sehr gut helfen, sehr rigide umgegangen wurde. Diese Zeiten sind noch nicht so lange vorbei und heute ist, Gott sei Dank, unumstritten, dass das Ziel die Schmerzfreiheit sein muss.

 

Ein weiterer Punkt ist “Auf die Würde des Menschen, auf den Lebensrhythmus und auf die Bedürfnisse Rücksicht nehmen“, nämlich einen stationären Aufenthalt betreffend. Mir ist es wichtig, in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass in der tagtäglichen Arbeit dieses Eingehen auf Patientenbedürfnisse eine Selbstverständlichkeit ist und dass es Standard ist, dass bereits beim Aufnahmegespräch am ersten Tag peinlich genau erhoben wird, welchen Lebensrhythmus und welche Bedürfnisse der Patient oder die Patientin hat. Ich möchte das in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die im Gesundheitssystem Tätigen sich hier ständig im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln.

 

Nächster Punkt “Aufklärung“. Das Recht auf umfassende Aufklärung ist auch nicht immer Selbstverständlichkeit gewesen. Ich denke in diesem Zusammenhang nur an bösartige Erkrankungen, bei denen es früher fast üblich war, dass nur hinter dem Rücken des Patienten die Wahrheit gesagt wurde. Ich bin der Meinung, dass es zu wenig ist, vor Eingriffen und vor Diagnoseverfahren über den Zweck und die Risiken in der Form aufgeklärt zu werden, dass man eine Einwilligungserklärung und ein Gespräch mit dem zuständigen Arzt oder Ärztin führt, sondern ich bin darüber hinaus der Meinung, dass jeder Mensch das Recht hat, gerade bei einer tödlichen Krankheit über den Charakter und die Lebenserwartung und den tödlichen Ausgang dieser Erkrankung aufgeklärt zu werden. Tut man das nicht, dann nimmt man ihm die Möglichkeit der Gestaltung seines restlichen Lebens, man nimmt ihm die Möglichkeit des Abschiednehmens und das kommt einer Entmündigung dieses Menschen gleich und ist menschenverachtend. Hier ist meiner

 

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