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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 93

 

befürchtet oder wie immer.

 

Es ging mir auch so. Wir hatten immer Preisverhandlungen, alle Vereine, egal ob sie groß oder klein sind, eben so ein kleines Netz wie die kleinen sozialen Netze. Die Verhandlungen waren immer korrekt, überhaupt keine Frage. Dieses Jahr aber, und das haben wir kritisiert, als politische Partei, aber auch als Verein, waren die Verhandlungen erst heuer. Das ist für einen Verein, der so knappe Ressourcen hat, einfach problematisch. Aber ich muss sagen, ich habe in den 13 Jahren keine so kompetente, informative Preisverhandlung erlebt wie diesmal mit dem Geschäftsführer Peter Hacker. Das muss ich einfach sagen. Das hat mir einfach ein bissel diese furchtbare Angst genommen, dass die kleinen Vereine keine Überlebenschance haben werden. Ich hoffe und ich bin fast davon überzeugt, dass das nicht etwas Einmaliges war, sondern dass das so bleiben wird. Das wollte ich nur dazu sagen. Aber ich finde es trotzdem gut, dass geprüft wird, wobei wir uns ja überhaupt über das Kontrollamt sehr einig sind. Ich hoffe, dass da wirklich ein gutes Ergebnis herauskommt.

 

Aber jetzt zur Patientencharta. Irgendwie verabschiede ich mich seit Dienstag und jetzt erfahre ich, dass ich morgen auch noch einmal rede. Aber ich muss gestehen, die Stadt Wien macht den Patientinnen und Patienten mit der Patientencharta ein sehr tolles, ich sage, ein Geschenk der Menschenwürde und mir persönlich das schönste Abschiedsgeschenk, das ich mir eigentlich nicht habe vorstellen können. Als ich vor 18 Jahren hier begonnen habe, da habe ich, glaube ich, über die Menschenwürde das erste Mal vor 16 Jahren gesprochen. Ich habe darauf hingewiesen, dass das unser Ziel sein muss. Dass wir heute hier diese Patientencharta beschließen, dafür wurden von einer ÖVP-FPÖ-Regierung - und der 4.2.2000 war für mich einer der schönsten Tage und dass meine Welt jetzt anders ausschaut, ist ein anderes Kapitel - die Weichen gestellt.

 

Ich glaube, dass das etwas ganz, ganz Wesentliches ist, weil ich glaube, dass es wahrscheinlich keine problematischere Situation gibt als die Situation, dass man krank wird, egal ob Kind, Erwachsener, Jugendlicher oder alter Mensch. Für die Kinder haben wir schon die Möglichkeit, Gott sei Dank, geschaffen, dass eine Begleitperson mitgehen kann. Was wir noch nicht geschafft haben, ist, wenn die letzten Stunden, die letzten Tage für die Menschen kommen, wo es die Möglichkeit nicht gibt, den- oder diejenige zu Hause zu betreuen, dass wir dort eine Atmosphäre schaffen, wo wir gemeinsam denjenigen, der uns vorausgeht, begleiten. Da, glaube ich, ist noch sehr viel zu tun. Es hat sich in den letzten Jahren, in den 15, 18 Jahren so viel getan. Sehr viele Menschen nehmen ihre Angehörigen nach Hause und wenn es nur ein paar Tage sind. Mit den Sozialdiensten, mit all den Dingen geht es. Aber viele Menschen haben so eine schwere Erkrankung, wo es nicht möglich ist. Und da fehlt einfach noch immer die Möglichkeit eines geschützten Rahmens, wo ich ganz alleine oder die Familie mit demjenigen sein kann. Da sollte man sich noch etwas überlegen. Es ist in der Patientencharta festgeschrieben und ich bin darüber wirklich sehr, sehr glücklich.

 

Ich hoffe auch, dass es über kurz oder lang zur Patientenverfügung, zum Patiententestament, zur Patientenvorsorge kommen wird oder zur Vorsorgevollmacht, die der “Verein Sachwalter“ ja ausgearbeitet hat. Da muss noch viel auf Bundesebene geschehen, da gibt es Gespräche. Das muss wirklich ganz sensibel abgehandelt werden. Ich denke jetzt, wenn ich nur für mich rede, ich möchte keine Verlängerung haben, wenn ich, ich sage jetzt, einen ganz schweren Autounfall habe, wo ich mich möglicherweise nicht mehr bewegen kann, wo ich vielleicht geistig noch da bin, aber sonst nichts mehr machen kann. Da möchte ich für mich, ganz für mich persönlich so etwas abschließen können. Ein anderer hat eine andere Vorstellung. Ich glaube, dass man über dieses Thema noch sehr, sehr ausführlich mit Expertinnen und Experten diskutieren sollte.

 

Wir machen am 19.9. hier im Haus zu diesem Thema auch eine Enquete, wo unser Abg Mag Harald STEFAN diese Enquete federführend leiten wird, weil er auch in seinem Privat- oder Zivilberuf Notar ist und speziell gerade mit diesem Thema doch sehr oft befasst ist. Wenn das Programm steht, werde ich mir erlauben, wie immer bei allen Enqueten, Sie alle hier im Haus einzuladen, weil ich einfach glaube, dass das keine politische Veranstaltung ist, sondern es ist einfach ein Thema, das uns alle betrifft, und wo wir alle versuchen sollten, gemeinsam ein gutes Modell zu erarbeiten.

 

Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, zu dieser Patientencharta gratulieren. Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz, wo Sie die Menschenwürde des Menschen festschreiben. Ich würde Sie nur bitten, dass Sie noch über vieles nachdenken - ich habe nur ein bisschen etwas angeregt - und hier vielleicht dann noch die entsprechenden Schritte setzen.

 

Ich möchte auch jetzt, heute wieder mit einem Spruch enden. Da gibt es nämlich vom AKH eine so tolle Broschüre “Pflege im AKH, Werte, Wege, Ziele.“ Da gibt es wirklich für, glaube ich, fast jeden Abschnitt in unserem Leben einen schönen Spruch und den würde ich Ihnen gerne zu dieser Patientencharta mitgeben:

 

„Wir lernen die Menschen nicht kennen, wenn sie zu uns kommen. Wir müssen zu ihnen gehen, um zu erfahren, wie es mit ihnen steht.“ - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächste Rednerin ist Frau Dr Laschan gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dr Claudia Laschan (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In der vorliegenden Patientencharta sind die Rechte der Patienten in einem Werk zusammengefasst und aufgelistet. Die Patientenrechte, Frau Kollegin Lakatha, gibt es. (Abg Ingrid Lakatha: Sicher, aber nicht vollständig!) Das, was Sie jetzt behauptet haben, stimmt nicht. Es wurde nie nur auf das Krankenanstaltengesetz verwiesen. Die Patientenrechte sind über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Der Vorteil dieser Patientencharta

 

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