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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 104

 

Wer für diesen Beschlussantrag der GRÜNEN ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind GRÜNE und SPÖ und damit die erforderliche Mehrheit.

 

Es gibt den Beschlussantrag der Abg Vana betreffend Antidiskriminierungsnovelle der Dienstordnung. Auch hier wird eine Zuweisung an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt. Es wird zu den angegebenen Verboten der Diskriminierung zur sexuellen Orientierung beziehungsweise sexuellen Ausrichtung auch "und Geschlechteridentität" hinzugefügt. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist derselbe Antrag!)

 

Ich habe da eigentlich jetzt zwei Anträge bekommen, die gleichen Inhalts sind, wie ich textlich sehen kann. Eigentlich haben wir den einen Antrag abgestimmt. Ich habe das zweimal bekommen. (Abg Dr Monika Vana: Ich habe drei Anträge eingebracht! – Abg Christian Oxonitsch: Wir haben keine anderen!)

 

Ich bitte um eine Minute Unterbrechung, um der Antragstellerin die Gelegenheit zu geben, mich auf den Unterschied aufmerksam zu machen. (Abg Christian Oxonitsch: Es waren drei insgesamt, das stimmt schon, ein Beschlussantrag und zwei Abänderungsanträge!) Darf ich Sie bitten.

 

(Die Sitzung wird um 19.02 Uhr unterbrochen und um 19.03 Uhr wieder fortgesetzt. – Abg Dr Monika Vana begibt sich zum Präsidenten Johann Hatzl, um den Sachverhalt zu klären.)

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. – Ich nehme die Sitzung wieder auf.

 

Da ist nur ein Irrtum in der Zuteilung der einzelnen Poststücke gewesen. Es ist daher in diesem Bereich abgestimmt, und es liegt kein weiterer Antrag vor.

 

Wir kommen daher, wenn Sie einverstanden sind und kein Widerspruch erfolgt, zur Zweiten Lesung. – Ich sehe keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand, wobei ich aufmerksam mache, dass auch hier wieder die Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Wer ist dafür? – Das sind SPÖ, GRÜNE und ÖVP und somit auch die erforderliche qualifizierte Mehrheit zur Beschlussfassung in Zweiter Lesung.

 

Damit ist auch die Postnummer 7 abgeschlossen.

 

Die Postnummer 8 betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Pensionsordnung 1995, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Personalvertretungsgesetz und das Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden.

 

Berichterstatterin ist Frau amtsf StRin Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, diese kurz als Pensionsreform bezeichnete Vielzahl an Novellierungen zu diskutieren und zuzustimmen.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke schön. – Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Vana. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Wiener GRÜNEN werden die Wiener Pensionsreform ablehnen, und zwar aus mehreren Gründen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht.

 

Der Grund Nummer eins: Wir sehen derzeit keine Notwendigkeit, am so genannten Wiener BeamtInnenpensionssystem Änderungen vorzunehmen, weder in zeitlicher Hinsicht vor der Pensionsharmonisierung des Bundes, die ja hoffentlich doch irgendwann einmal erfolgen wird, noch aus finanziellen Gründen. Wien hat, wie Sie alle wissen, einen Maastricht-Überschuss vorzuweisen, Wien ist eine der reichsten Städte der Welt, es ist also nicht nötig, jetzt Einschnitte bei den BeamtInnenpensionen vorzunehmen.

 

Und was die Terminologie betrifft, die Sie verwenden, so können wir in diesem Zusammenhang auch nicht so viel damit anfangen. Sie sprechen auch von einer "Pensionssicherungsreform". Das ist erstaunlicherweise eine ähnliche Terminologie, wie sie auch die blau-schwarze Bundesregierung bei ihrer Pensionsreform 2003 verwendet hat, einer Pensionsreform, wegen der Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie und auch von der Gewerkschaft, noch vor einem Jahr auf die Straße gegangen sind, dagegen demonstriert haben und dagegen gestreikt haben.

 

Es hat aber auch starke inhaltliche Gründe – ich habe sie eingangs schon erwähnt –, weshalb wir diese Pensionsreform ablehnen. Unserer Ansicht nach finden sich leider wesentliche Eckpunkte der Pensionsreform 2003 des Bundes in dieser Wiener Pensionsreform wieder, zugegebenermaßen etwas abgeschwächt, also die Einschnitte kommen etwas später und etwas langsamer. Es war natürlich auch die DienstnehmerInnenvertretung stärker eingebunden, als das bei der Bundesreform der Fall war – das ist sicher auch erwähnenswert –, aber es ist und bleibt ein Einschnitt in die Rechte der Bediensteten.

 

Es wird eine Erhöhung des Regelpensionsalters auf 65 Jahre vorgenommen, der Steigerungsbetrag wird auf 1,78 Prozent abgesenkt, das heißt, die 80 Prozent Pension bekommt man jetzt erst nach 45 Dienstjahren. Es werden Abschläge für früheren Pensionsantritt eingeführt beziehungsweise erhöht, die Pensionsbeiträge werden erhöht. Das alles sind Eckpunkte der Bundespensionsreform 2003, und die finden sich in der Wiener Pensionsreform wieder, auch wenn Sie ihr – das möchte ich schon erwähnen – ein bisschen eine rosarote Verkleidung gegeben haben und einige Zuckerl eingeführt haben.

 

Einige Verbesserungen im Vergleich zur Bundesreform sind drinnen: Das ist der nicht unschlau gelöste Pensionskorridor zum Beispiel, wo es eine Wahlfreiheit gibt bezüglich des Zeitpunktes des Pensionsantrittes innerhalb bestimmter Jahre. Das ist gut.

 

Es gibt eine Verbesserung der Anrechnung der Vordienstzeiten und auch eine verbesserte Möglichkeit des Nachkaufs fehlender Pensionsjahre. Auch das ist besser,

 

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