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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 56

 

gemeinsam noch einiges vor uns haben.

 

Zum Familienwahlrecht, das Kollege Strobl hier in die Diskussion eingebracht hat: Diese Diskussion erinnert mich ein bisschen an die Debatten, die es zum Frauenwahlrecht gegeben hat. Bevor das Frauenwahlrecht eingeführt wurde, kam auch immer das Argument: Es können ja die Männer die Angelegenheiten ihrer Frauen vertreten! Wozu brauchen die Frauen ein Wahlrecht? - Jetzt geht es eben um die Kinder. Es ist paternalistisch zu behaupten, so wie Sie gesagt haben, Sie seien froh, dass die Jugendanwälte - Sie haben nichts davon gesagt, dass hier auch eine Jugendanwältin sitzt - "dazu gelernt" haben. - Es ist schön, dass Sie Noten verteilen, ich glaube aber nicht, dass wir hier so ... (Ruf bei der ÖVP: Was für eine Note?) – Nun ja, der Ausdruck "dazu lernen" weist zumindest darauf hin. Sie gehen ja noch vom Notensystem aus, Entschuldigung - ich bin gewohnt, mit der kommentierten Leistungsvorlage zu arbeiten. (Abg Walter Strobl: ... Ihre Phantasie!) Meine Phantasien? Ich weiß nicht, welche Phantasien Sie mir unterstellen. Ich glaube aber trotzdem, dass der paternalistische Zugang, den Sie hier auch in Bezug auf das Familienwahlrecht, oder wie auch immer, wählen, nicht der richtige ist, denn es gibt nun einmal das Prinzip der Demokratie und das Prinzip der Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.

 

Wenn Sie sagen - oder Kollege Strache hat das auch gesagt -, dass die Eltern dann die Partei wählen, die das meiste für die Kinder und Jugendlichen tut, dann glaube ich, dass das ein schwaches Argument ist. Wie wir nämlich wissen, wählen die Kinder selten das Gleiche wie die Eltern - das kommt in den besten Häusern vor! Jetzt stellen wir uns einmal vor, was passieren würde, wenn bei einem solchen Familienstimmrecht dann der oder die Zwölfjährige zu Hause sitzt und der Vater sagt, wir wählen die ÖVP, wonach natürlich vom ihm der Vorschlag kommt, die ÖVP zu wählen, das Kind aber sagt: Nein, ich würde gerne die GRÜNEN wählen! - Was ist dann? Wer setzt sich durch? - "Na sicher" das Kind (Heiterkeit des Abg Dipl Ing Martin Margulies – Abg Jürgen Wutzlhofer: In einer ÖVP-Familie "sicher"!), aber doch "hundertprozentig", also "ganz sicher", und "die ganze Familie wird dann die GRÜNEN wählen". - So wird es nicht funktionieren! Es ist nun einmal leider so, dass die Eltern dann wahrscheinlich das wählen, was sie glauben, und somit die Kinder wieder nicht gehört werden.

 

Und "Kinder in der Wahlurne" wollen wir, glaube ich, alle nicht - ich glaube, Sie haben gemeint: In der Wahlzelle. (Abg Walter Strobl: Sie schließen 20 Prozent aus!) Ich schließe keine 20 Prozent aus, denn ich will, dass sich Kinder und Jugendliche in diesem Land selbst artikulieren. (Abg Walter Strobl: Na machen Sie das bei einem Dreijährigen!) Ich will, dass sie ihre Rechte in der Verfassung verankert haben. Man kann auch mit Dreijährigen diskutieren, was sie wollen und wie sie wollen. Man muss sich dazu nur auf die Ebene des Gesprächs eines dreijährigen Kindes begeben! - Ich weiß schon, dass Sie offensichtlich nicht fähig sind, mit Kindern zu reden und ihre Bedürfnisse zu verstehen.

 

Unserer Meinung nach haben die Eltern nicht das Recht, für ihre Kinder zu stimmen, sondern die Kinder haben das Recht, für sich selbst zu sprechen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abg Jürgen Wutzlhofer.)

 

Präsident Johann Römer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Bevor ich der Berichterstatterin, Frau LhptmStin Laska, zu ihrem Schlusswort das Wort erteile, frage ich die beiden Kinder- und Jugendanwälte, Frau Pinterits und Herrn Dr Schmid, ob sie eine Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht abgeben wollen. – Das ist der Fall.

 

Ich erteile daher der Kinder- und Jugendanwältin Frau Monika Pinterits das Wort.

 

Kinder- und Jugendanwältin DSA Monika Pinterits: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich freue mich, dass alle - Menschen aus ganz unterschiedlichen Parteien - unserem Bericht zugestimmt haben, und ich möchte mich dafür auch ganz herzlich bedanken. Es ist uns wichtig, eine gewisse Zustimmung zu erfahren, denn ich denke, wir wollen ja alle gemeinsam, dass sich für die Kinder und Jugendlichen etwas verändern soll.

 

Ich möchte gerne zu einigen Bereichen Stellung nehmen:

 

Was den "Staat im Staat" betrifft, so möchte ich sagen, die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist kein Staat im Staat, sondern sie kooperiert mit sehr vielen Stellen. So kooperieren wir zum Beispiel im Zusammenhang mit dem NAP, dem Nationalen Aktionsplan, mit allen Stellen aus sämtlichen Bundesländern Österreichs.

 

National Coalition ist eine Zusammenkunft, eine Vernetzung von Menschen - da sind Pfadfinder dabei, da sind ganz tolle Organisationen unterschiedlicher Couleurs, wenn Sie so wollen, dabei, die eigentlich alle das Gleiche wollen, und zwar, dass die Kinderrechte in den Verfassungsrang erhoben werden. Mit denen kooperieren wir auch sehr gut.

 

Auch mit der MA 11: Es kommen manchmal Menschen zu uns, die sich über irgendwelche Maßnahmen beschweren. Da erlebe ich immer wieder, dass wir auch mit der MA 11 sehr gut kooperieren können. Wenn es um strukturelle Gegebenheiten geht, dann schicken sie uns die Leute, und wir versuchen dann eben, uns diese Strukturen ein bisschen anzuschauen und Veränderungen durchzuführen.

 

Gewalt in der Öffentlichkeit ist ein wichtiges Thema. Ich denke aber, es kann nicht so sein, dass auf Grund eines Falles, der im Moment wieder die Wellen höher gehen lässt, die Seriosität der Berichterstattung verloren geht. Uns ist es ein Anliegen, dass die Medien nicht nur fallbezogen ihre Aufgabe der Information erfüllen, sondern wir sehen die Medien auch als Transporteure von bestimmten Inhalten an die Bevölkerung. Deshalb ist es uns ganz wichtig, dass in den Medien endlich einmal richtige Zahlen verwendet werden.

 

Wir reagieren aber nicht nur auf öffentliche Dinge. Es gibt zum Beispiel jetzt seit einem Jahr einen Arbeitskreis

 

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