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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 56

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr stellvertretender Landeshauptmann!

 

Ich kann mich nicht erinnern, wann bei ordnungsgemäßer Entrichtung der Kurzparkgebühr, der Parkometerabgabe, in den vergangenen Jahrzehnten, würde ich fast sagen, das letzte Mal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstzeit ein Strafmandat ausgestellt wurde. Ich glaube, Sie können sich diesbezüglich auch nicht erinnern. Wenn tatsächlich bezahlt wurde, dann war es dem Kontrollorgan letztendlich egal, wie lange diese Person dort schon gestanden ist.

 

Mit der jetzigen m-parking-Regelung wird diese Situation de facto endgültig geregelt, indem erlaubt wird, dass man auch außerhalb dieser eineinhalb Stunden problemlos verlängern kann. Es wird nicht nachvollziehbar sein, wo das Auto tatsächlich zu dem Zeitpunkt gestanden ist als die Gebühr entrichtet wurde und damit ist natürlich legistisch auch nicht verfolgbar, ob die Kurzparkzonendauer tatsächlich überschritten wurde oder nicht. Insofern stellt meines Erachtens nach die m-parking-Verordnung, die Gesetzesänderung, ein großes Problem im Verhältnis zur Kurzparkzonenhöchstdauer dar.

 

Der andere Punkt ist aber meines Erachtens - und ich habe das gestern kurz angesprochen - schon viel dramatischer und da würden mich Ihrerseits Lösungsvorschläge interessieren. In einer ganz persönlichen, anonymen Umfrage oder Befragung von neun Kontrollorganen - ich habe es mir jetzt angeschaut - habe ich ganz unterschiedliche Antworten bekommen, wie denn dieses m-parking tatsächlich funktioniert. Eine war nicht darunter, nämlich die beschönigende "Alles funktioniert total, super". Die Antworten waren, dass manche gesagt haben "Es funktioniert meistens ganz gut " bis hin, dass die Antwort gekommen ist: "Bei jeder zweiten Abfrage muss man ungefähr fünf Minuten warten.“ In Summe waren sich aber alle Kontrollorgane darüber einig, dass aufgrund des Zeitverlustes maximal zwei Drittel von dem, was vor Einführung des m-parking kontrolliert wurde, kontrolliert werden kann.

 

Was gedenken Sie gegen diese Situation zu tun?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Also Sie haben jetzt in Ihrer Einbegleitung der Frage das wiederholt, was ich zuvor versucht habe zu widerlegen, nämlich die Behauptung, dass m-parking das Instrument sein könnte, um die Parkraumbewirtschaftung zur Überschreitung der Höchstaufenthaltsdauer auszuhebeln. Das stimmt einfach nicht, wenn man es mit der gegenwärtigen Situation vergleicht.

 

Sie alle kennen die Judikatur - ich hoffe es zumindest - des Verwaltungsgerichtshofs, dass selbst bei Hinaus- und Hineinfahren in dieselbe Parklücke der Tatbestand der Überschreitung nicht gegeben ist und daher für das Kontrollorgan nur die Möglichkeit besteht nachzuweisen, dass das Fahrzeug über die zulässige Höchstzeit hinaus unverändert in der Parklücke stehen gelassen wurde, daher der berühmte Kreidestrich beziehungsweise die Haltung des Ventils am Reifen. Das alles sind markante Beispiele, die überall erzählt werden. Letztlich bedeutet das, dass das, was immer da drinnen liegt, nur darauf beruht zu sagen, es wird vielleicht schwerer sein, wenn er bisher zum Auto gehen musste oder jemanden beauftragt hat, zum Auto zu gehen, um dort den Parkschein zu verändern oder - um das vorangegangene Beispiel der Parkscheibe zu nehmen - die Parkscheibe zu ändern. In beiden Fällen ist diese Veränderung nur nachweisbar, und auch dafür gibt es sehr konkrete Sachverhalte, wenn das Kontrollorgan hinter der Ecke lauert und dann hervortritt und den Betreffenden erwischt, wenn er gerade den Tausch vornimmt. Das zeigt, wie schwierig der Nachweis der Einhaltung dieser Grenzen ist.

 

Beim elektronischen Parken hat das Organ die Möglichkeit, die Legende abzurufen. Er braucht nur die Autonummer einzugeben und er kriegt die gesamte Legende. Und er kann sich natürlich jetzt, so wie er es heute macht, aufschreiben, welche Autos ihm auffallen und dann die spezifisch kontrollieren und überwachen. Also eine Veränderung an sich in der Nachweisbarkeit ist sicher nicht gegeben. Ich räume ein, dass wie bei allen Umstellungen auf elektronische Systeme es große Schwierigkeiten gibt und ich bin sehr dankbar, dass die Mitarbeiter der MA 67 das insgesamt wirklich in einer großartigen Weise geschafft haben. Das muss man schon sagen, weil leicht ist es ihnen sicher nicht gemacht worden. Dass es natürlich nach diesen ersten Monaten - und wir reden jetzt einmal von fünf Monaten - auch weiterhin noch Probleme gibt und es natürlich nicht mit der Zügigkeit vor sich geht, das räume ich durchaus ein. Ich rechne aber damit, dass sich das verbessert.

 

Das Zweite ist aber, dass man das ja abwägen muss. Schwierigkeiten in der Kontrolle räume ich ein. Sie stehen Verbesserungen und Serviceleistungen für den Autofahrer gegenüber. Und jetzt sage ich noch einmal: Parkraumbewirtschaftung hat auch mit Kundenservice zu tun und ich muss daher abwägen, ob ich jetzt die Kontrolle aufrecht erhalte und sage "Autofahrerservice ist mir egal, Hauptsache ist, ich kontrolliere drei, vier Fälle mehr" oder ich sage "Ich sehe das in einer Balance, die möglicherweise dazu führt, dass die Bereitschaft, die Parkgebühr zu entrichten, höher wird“, was sicherlich nicht an die Grenzen gehen darf, dass damit die Parkraumbewirtschaftung ausgehebelt wird, aber dem entspricht, was wir ja auch sonst fordern, dass nämlich in erster Linie das gesetzeskonforme Verhalten hergestellt wird und nicht die strafrechtliche Aburteilung.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Pfeiffer.

 

Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Sie wissen, wie sehr ich Sie persönlich schätze. In einem Konflikt, in einem zivil ausgetragenen Konfliktverhältnis über 13 Jahre hat sich ja in vielen Fragen schon die Möglichkeit ergeben, dass sehr ordentlich miteinander umgegangen wurde. Sie machen aber aus unserer Sicht genau den gleichen Fehler wie alle anderen Stadträte hier bei der Beantwortung, dass Sie diese

 

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