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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 56

 

Fragestunde dazu benützen, Diskussionsthemen aufzuwerfen, wo der Abgeordnete dann keine Chance hat, Ihnen gegenüber irgend etwas zu sagen.

 

Sie haben nämlich meine Frage nicht beantwortet, nämlich wie Sie verantworten können, dass durch acht Jahre hindurch durch eine irrige Rechtsauffassung eines Beamten es zu einer falschen Gesetzesinterpretation kam - denn im Gesetz steht, dass die Parkscheibe das geeignete Kriterium ist, um all das zu überwachen, was die Kurzparkzonenverordnung erfordert - und dadurch der Nahversorgung geschadet wurde? Und jetzt frage ich in Klammer noch dazu: 1,5 Millionen EUR wurden für die Herstellung dieser Parkscheine sinnlos zum Fenster hinausgeworfen. Wie verantworten Sie das? Das haben Sie nicht beantwortet. Aber Sie haben eine Reihe von Fragen aufgeworfen und Behauptungen aufgestellt, die ich jetzt hier so nicht widerlegen kann, weil ich geschäftsordnungsmäßig ordentlich agiere.

 

Ich frage Sie daher, nein ich bitte Sie und auch alle anderen Stadträte daher, in Zukunft die Fragen zu beantworten und nicht neue Fragen in den Raum zu stellen, die in keiner Weise für die Abgeordneten diskutierbar sind.

 

Ich möchte Sie daher jetzt aber fragen und ich bitte, eine Antwort darauf zu geben: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das zehn Minuten kostenlose Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen in Hinkunft tatsächlich kostenlos ist und nicht der Stundensatz durch die SMS-Gebühr höher ist als würde man einen Parkschein einlösen, denn mein gestriger Antrag wurde ja von Ihrer Fraktion in der irrigen Annahme abgelehnt, ich hätte nicht den Herrn Bürgermeister in diesem Antrag ersuchen sollen, den Magistrat zu beauftragen, eine Vertragsänderung für das zehn Minuten kostenlose m-parking herbeizuführen? Aber der Gemeinderat kann ja den Magistrat nicht direkt beauftragen, sondern nur im Wege des Herrn Bürgermeisters. Werden Sie sich dafür einsetzen? Sie haben die Rede, die ich die gehalten habe, offensichtlich ja gut gehört und haben daher auch das Beispiel gesehen und sicherlich nachrechnen können. Es ist...

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie haben zwei Minuten Zeit. Sie reden zweieinhalb Minuten und haben die Frage bereits gestellt.

 

Herr Landeshauptmann-Stellvertreter bitte.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Präsident!

 

Ich mache dem Herrn Landtagsabgeordneten den Vorschlag, dass wir über dieses Thema in Ruhe weiterreden und uns nicht auf die Spielregeln der Geschäftsordnung begrenzen, die Sie zwingt, kurz zu antworten und mich genau genommen eigentlich zwingen würde, ebenso kurz zu antworten. Sie haben nicht kurz gefragt. Ich habe nicht kurz geantwortet und habe die Geduld des Herrn Präsidenten und aller hier im Landtag Versammelten sicher strapaziert, die dieses Thema ja schon mitverfolgt haben.

 

Ich muss Ihre Frage mit einem schlichten "Nein" beantworten und zwar deswegen, weil Sie ja abstellen, dass wir den Vertrag mit mobilcom ändern. Das ist nicht unser Vertragspartner, sondern der Vertragspartner ist Siemens.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 4. Frage (FSP/00924/2004/0001-KFP/LM). Sie wurde vom Herrn Abg Mag Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen) gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Welche Überlegungen haben Sie angestellt, um eine Schließung der Lücke zwischen Pflichtschulabschluss und Einstiegsmöglichkeit in medizinische Berufe und Pflegeberufe zu erreichen?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Herr Abgeordneter!

 

Die Frage, wie wir mehr Pflegepersonal gewinnen können, beschäftigt uns alle. Ich möchte aber anfangs darauf hinweisen, dass gerade die Ausbildung nicht in der landesgesetzlichen Kompetenz, sondern in der bundesgesetzlichen Kompetenz liegt und zuletzt im Bundesgesetzblatt 108 von 1997 geregelt wurde.

 

Dieses Gesetz regelt eben die Zugangsvoraussetzungen. Hier wird unter anderem im § 54 Absatz 1.3, Umsetzung des Krankenpflegegesetzes, die erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen gefordert: „Aufgrund von internationalen Verpflichtungen ist es erforderlich, als Zugangsvoraussetzung die erforderliche Absolvierung von 10 Schulstufen zu normieren. Diese Grundvoraussetzung ist im europäischen Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen Bundesgesetzblatt 1973/53 sowie in der Richtlinie der EWG verankert.“

 

Insbesondere für Personen, die sich sehr früh für die Ausbildung Gesundheit und Krankenpflege interessieren, gibt es eine Bestimmung im Gesetz: „Die Führung von Vorbereitungsausbildungen nach positivem Abschluss der 9. Schulstufe.“ Im Wiener Krankenanstaltenverbund werden diese Vorbereitungslehrgänge an zwei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen angeboten. Sollte mehr Bedarf sein, selbstverständlich auch an den anderen. Daher versucht das Land Wien, diese Lücke zu schließen.

 

Ich bin aber überzeugt, dass wir an der Weitererarbeitung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und der Ausbildung innerösterreichisch auch arbeiten müssen, natürlich in Konformität mit der EU. Ich habe auch der Frau Bundesministerin das letzte Mal klar gesagt, dass es wieder sehr nötig wäre, dass wir eine Landesgesundheitsreferentensitzung hätten, die in der früheren Ära, in der früheren Legislaturperiode ja regelmäßig stattgefunden hat, weil wir gerade diese Probleme österreichweit besprechen müssen. Sie wissen, diese Ausbildung ist nicht im Kompetenzbereich der Frau Bundesministerin Gehrer, sondern im Kompetenzbereich der Gesundheitsministerin angesiedelt.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Kowarik.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke Frau Stadträtin!

 

Es ist ja so, wir sind natürlich aufgrund der Gesetzeslage verpflichtet, die Ausbildung in dieser Art und Weise

 

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