«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 66

 

vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anders beschließt. Ich schlage vor, die vorgesehene Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, mein Vorschlag ist einstimmig angenommen.  

 

Herr Ing Michael Chapo hat mit Wirkung vom 16. Oktober 2003 sein an fünfter Stelle gereihtes Mandat als Ersatzmitglied des Bundesrats zurückgelegt. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien schlägt als neues Ersatzmitglied für die fünfte Stelle Herrn Abg Matthias Tschirf zur Wahl vor.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ja, danke, das ist einstimmig angenommen.

 

Die Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den 24. Bericht der Volksanwaltschaft 2002 an den Wiener Landtag. Ich darf in unserer Mitte die Volksanwälte Frau Rosemarie Bauer und Herrn Dr Peter Kostelka mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich begrüßen. (Beifall bei allen Fraktionen.) 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau StRin Mag Vassilakou zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrte Präsidentin! Herr Volksanwalt! Frau Volksanwältin! Hohes Haus!

 

Ich werde versuchen, mich kurz zu halten, hoffe dass es mir gelingt und hoffe sehr, dass meine Nachrednerinnen und –redner das vielleicht auch tun. Lassen Sie mich zunächst einmal mit einem sehr, sehr wichtigen Bereich beginnen, dem Bereich Sozialhilfe. Sozialhilfe ist in den letzten Tagen und Wochen, eigentlich seit Beginn des Herbstes, sehr, sehr intensiv hier im Haus besprochen worden, insbesondere natürlich im Zusammenhang mit den finanziellen Nöten der Stadt und der unter Umständen beabsichtigten Kürzung der Richtsätze, die dann aber doch nicht beabsichtigt war und nicht passiert ist.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich meine Ausführungen damit beginnen, dass die Volksanwaltschaft hier eindeutig festgestellt hat, dass die Richtsätze auch derzeit, so wie wir sie haben, nicht existenzsichernd sind und dass hier eine Anhebung der Richtsätze im Hinblick auf die Existenzsicherung dringend angeregt wird.

 

In diesem Zusammenhang wären aber auch ein paar Bereiche ...

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll:(unterbrechend): Ich ersuche die Damen und Herren, ein bisschen die Zwischengespräche einzustellen, sodass die Rednerin auch gehört werden kann.

 

Abg Mag Marie Vassilakou (fortsetzend): Sehen Sie, ich bin der Meinung, dass entweder hier drinnen jeder und jede den Bericht der Volksanwaltschaft gründlich studiert hat, in allen möglichen Bereichen, auch in solchen, die nicht den eigenen Ausschuss betreffen und diesen derart ernst genommen hat, dass man jetzt nicht hören muss, was ich rede, oder dass es umgekehrt komplett egal ist, wer weiß. Aber wir werden sehen, vielleicht entsteht auch so etwas wie Aufmerksamkeit und eine kleine Debatte hier herinnen.

 

Ja auch, und vielleicht vor allem zu den Dingen, die unsere eigenen Verfehlungen in der Stadt Wien betreffen, und denen wir schon unsere besondere Aufmerksamkeit widmen sollten.

 

Egal, im Zusammenhang mit der Sozialhilfe ist hier einiges angeregt worden. Auf die wesentlichen Dinge aus meiner Sicht möchte ich noch einmal kurz eingehen und hoffe und rege an, dass hier raschest Änderungen erfolgen.

 

Das eine betrifft das Thema Information. Das ist ein wirklich leidiges Thema und ist immer wieder diskutiert worden. Es wird ja auch von uns begrüßt, dass es Umstrukturierungen in der Magistratsabteilung 12 gegeben hat und dass hier auch ein Terminsystem eingeführt worden ist, um die Wartezeiten zu verkürzen. Doch im Zuge dieser Umstrukturierungen - und das ist völlig normal - ist bei vielen Sozialhilfewerbern und - werberinnen Befürchtung und Verunsicherung entstanden und hier wird auch dringendst angeregt, die Menschen mit ausreichender Information über diese Umstellung zu versorgen, denn ich denke, dass es wirklich sehr schade ist, wenn Menschen, die unter Umständen zum Beispiel auch wirklich dringend Geld benötigen, garnicht erst ansuchen.  Das ist übrigens auch ein altes Thema, das wir immer wieder diskutieren. Wir sollten uns nicht nur an der Zahl derjenigen orientieren, die tatsächlich ansuchen, sondern an der Zahl derjenigen, die ansuchen könnten und auch würden, wenn sie sich trauten. Also, das ist ein sehr wichtiges Thema für die Sozialpolitik unserer Stadt.

 

Ein zweiter Punkt ist Unpünktlichkeit. Es ist schon vorgekommen, dass SozialhilfewerberInnen, da sie bei einem für sie vorgesehenen Termin unpünktlich waren, tatsächlich die Sozialhilfe nicht bekommen haben, beziehungsweise, um das vielleicht auch zu spezifizieren, diese erst mit mehrwöchiger Verspätung bekommen haben.

 

Meine Damen und Herren, der Sinn der Sozialhilfe ist ja, in Notlagen, in Notsituationen Abhilfe zu schaffen, und hier kann tatsächlich eine mehrmonatige oder mehrwöchige Verspätung zur Existenzgefährdung führen.

 

Die Bestrafung von Unpünktlichkeit ist zudem rechtlich überhaupt nicht gedeckt. Im Sozialhilfegesetz steht es nirgendwo, dass man pünktlich sein muss und wenn man es nicht ist, man den Anspruch auf Sozialhilfe verliert. Ich ersuche daher auch auf das einzugehen und Klarheit im Amt zu schaffen, dass so etwas nicht mehr vorkommt.

 

Dritter Fall, zwar ein Einzelfall, aber meiner Meinung nach schon durchaus ein bezeichnender für das was immer wieder vorkommen kann: Die Mutter zweier behinderter Kinder - es sind nicht bloß irgendwelche behinderte Kinder, die das Amt nicht kennt, sondern solche, für die sie auch Pflegegeld von der Stadt Wien

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular