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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 66

 

insbesondere als er die Situation des Problems des Vorruhestands ansprach. Ich möchte vielleicht nur hier zur Nachhilfe ein Flugblatt der FCG Wien zeigen, ja, ein Flugblatt der FCG Wien: Zum Termin 30. November ist der Vorruhestand auch für LehrerInnen, die von 1949 bis 1953 geboren sind, möglich. (Abg Franz Ekkamp zur ÖVP und FPÖ: Da schau her!) Ansuchen sind bis spätestens Oktober 2003 an den Stadtschulrat für Wien zu richten unter dem Motto "mit Sicherheit mehr Service". Das ist das, was die ÖVP tut, und das ist das was die ÖVP sagt, und das sind zwei grundverschiedene Dinge. (Beifall bei der SPÖ)  

 

Tatsache ist, dass das, was hier auch von der Freiheitlichen Partei und von der ÖVP als Überzug tituliert wurde, die Erfüllung der Vorgaben von Bundesgesetzen ist. (Abg Dr Matthias Tschirf: Nur!) Denn es ist nicht Jux und Tollerei, dass es in Wien Integrations- und Behindertenkinder gibt, dass es in Wien Begleitung von Kindern, die sprachliche Probleme haben, gibt, dass es in Wien Heilstättenschulen gibt. (Abg Dr Matthias Tschirf: Sagen Sie!) Das ist vorgesehen in einem Bundesgesetz, und das tun wir. Sie nennen es Überzug, ich nehme das zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Heinz Christian Strache: Das Bundeslehrergesetz!)  

 

Und wenn hier offensichtlich in Unkenntnis der juristischen Situation von Zustimmung zum Finanzlandesausgleich gesprochen wird, dann sollten wir uns vielleicht auch noch einmal die Situation des Jahr 2000 vor Augen führen: Damals war es so, dass es in Wien Ziel war, 15 Milliarden S, das ist deutlich über 1 Milliarde EUR, einzusparen. Auf Grund der Verhandlungen dort ist es gelungen, diese Einsparungen in Wien zu reduzieren. Es wurde der Finanzausgleich mit einem eindeutigen Vorbehalt Wiens abgeschlossen, was auch seit damals immer wieder dokumentiert wurde. Aber unabhängig davon - und ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Damen und Herren von der ÖVP nicht wissen - ist das Finanzausgleichgesetz ein Bundesgesetz, das im Nationalrat beschlossen wird und dort auch mit der Mehrheit der 104 Mandatare von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. (Abg Harry Kopietz zur ÖVP und FPÖ: Hört, hört!)

 

Die Übereinstimmung mit den Landeshauptleuten ist zwar Usus, aber nicht Voraussetzung dafür, dass es ein solches Finanzausgleichsgesetz gibt. Das heißt, wir waren hier immer dagegen und aufgrund eines  Bundesgesetzes wurde uns diese Regelung oktroyiert. (Beifall bei der SPÖ. -  Abg Walter Strobl: Das kommt hinein ins Protokoll!)  Tatsache ist, dass nicht nur Wien hier Probleme hat, zwar anders gelagerte, es aber auch in den Bundesländern Probleme gibt und sieben von neun Bundesländern kommen mit diesem, hier oktroyierten Verhältnis, nicht zu Recht. Sie nennen es überzogen, wir nennen es Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.

 

Daher gibt es auch eine Beschlussvorlage aller Landesamtsdirektoren für die Landeshauptleutekonferenz am 1.12., wo genau diese Frage und die Probleme von sieben von neun Bundesländern auch wieder diskutiert werden. Tatsache ist, dass ich eigentlich den Eindruck hatte, dass im Bildungsministerium die Probleme, die wir und andere Bundesländern haben, zur Kenntnis genommen wurden. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das wird auch sein!) Tatsache ist aber auch, dass die Ministerin Gehrer offensichtlich hier entmachtet wurde, dass jetzt alle Macht bei Herrn Minister Grasser liegt, den ja beide Fraktionen sehr leicht einschätzen könnten, denn früher, als er erstmals diesen Anschlag auf die Wiener Bildung geplant und durchgeführt hat, war er ja noch ein freiheitlicher Minister, jetzt ist er bereits Gast im ÖVP-Parteivorstand. Das heißt, es geht jetzt darum, im Finanzministerium zu verhandeln und hier auch klarzumachen, dass die Verantwortung beim Finanzministerium liegt.

 

Und Tatsache ist, man kann es sich jetzt leicht machen, ich mache es mir aber nicht leicht, weil ich weiß, dass es mir vielleicht einen nicht erlaubten Applaus auf der Galerie einbringen würde. (Rufe aus der FPÖ: Hö, hö!) Es kann nicht sein, dass das Land Wien alle Versäumnisse, die aufgrund dieser blauschwarzen Bundesregierung passieren, (Abg Heinz Christian Strache: Die SPÖ ist verantwortlich!) einspringt. (Beifall bei der SPÖ.) Diese Lösung ist keine Lösung, (Beifall bei der SPÖ)  der Bund entmächtigt sich, der Bund entledigt sich permanent einer Reihe von Aufgaben, die seine Pflichten sind, nimmt seine Verantwortung nicht wahr, und wir müssen alle miteinander dafür kämpfen, dass der Bund diese Verantwortung wieder wahrnimmt. Und ich fürchte, das wird aber erst möglich sein, wenn es diese schwarz-blaue Bundesregierung nicht mehr gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Die aktuelle Stunde ist beendet.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von den Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus vier, vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien keine, des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei Anträge eingelangt.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Herr Abg Ekkamp hat gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage, betreffend ein Gesetz mit dem die Wiener Abgabenordnung geändert wird, eingebracht.

 

Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zu.

 

Die Abgen Barnet, Mag Kabas, Dr GÜNTHER und Strache haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht.

 

Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.

 

Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 2, 8, 3, 5, 4, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.

 

Bevor wir die unter Postnummer 1 vorgesehene Wahl

 

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